Psychotherapie

Verträge und Vereinbarungen

Psychotherapie-Vereinbarung

Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Anlage 1 BMV-Ä/EKV)

Kinder von schwer erkrankten Eltern – TK

Vereinbarung nach § 43 SGB V mit der Techniker Krankenkasse (TK) über psychotherapeutische Beratungsleistungen für Familien mit Kindern von schwer erkrankten Eltern

Weiterführende Informationen zum Vertrag Kinder kranker Eltern

Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen

Vereinbarungen zu den Psychiatrischen Institutsambulanzen