Arzneimittel
Rational und wirtschaftlich verordnen
Steigende Arzneimittelausgaben, komplizierte Rezeptvordrucke, Nachforderungen – diese Themen verunsichern Niedergelassene. Die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu kennen und die jeweils aktuelle wissenschaftliche Datenlage bei der Verordnung von Arzneimitteln zu beachten, ist der Schlüssel für einen unbelasteten Arbeitsalltag.
Richtwerte für Arzneimittel
Die Arzneimittel-Richtwertsystematik ist seit 2017 in Baden-Württemberg etabliert. Die Verordnungsschwerpunkte einer einzelnen Praxis und die praxisindividuelle Morbidität werden durch definierte Verordnungsbereiche (Arzneimittel-Therapiebereiche, AT) in Verbindung mit den zugehörigen Richtwerten abgebildet. Die quartalsweise erstellte Frühinformation gibt Ihnen dabei einen Überblick über Ihre praxisindividuellen Verordnungsdaten. Alles Wichtige zum Richtwertsystem lesen Sie unter Richtwerte.
Korrektes Ausstellen des Arzneimittel-Rezepts (Muster 16)
- nur Rezeptvordrucke mit eigener Betriebsstättennummer (Neubeschaffung Muster 16: Kohlhammer Verlag)
- Praxen mit Nebenbetriebsstätten (bzw. Zweigpraxen) verwenden Muster-16-Formulare mit in der Codierzeile voreingedruckter BSNR des jeweiligen Leistungsortes
- höchstens drei verschiedene Arzneimittel pro Rezept, maximal eine Rezeptur
- keine Mischrezepte: Arzneimittel und Hilfsmittel separat verordnen
- wichtige Punkte für das Ausstellen von Rezepten: Muster 16 Ausfüllhilfe
Ist das gewählte Arzneimittel verordnungsfähig?
Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) schließt bestimmte Wirkstoffe und Wirkstoffklassen von der Verordnungsfähigkeit für gesetzlich Versicherte aus. Vorsicht ist geboten, wenn es zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln frei verkäufliche Alternativen gibt. Mehr dazu unter: Arzneimittel-Richtlinie. Bei Nichtbeachtung der AM-RL droht eine Nachforderung.
Aktuelle Nachrichten zu Arzneimittelthemen
Über Neuerungen im Bereich Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel sowie aktuelle praxisrelevante Informationen zu den Verordnungsmodalitäten informieren wir Sie in der Rubrik Nachrichten zum Praxisalltag. Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserer Publikation Verordnungsforum.
Arzneimittelberatung der KVBW
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein Medikament zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen dürfen? Dann fragen Sie uns: Ärzte, Apotheker und spezialisierte Mitarbeiter der KVBW beraten Sie verlässlich zu allen Fragen der wirtschaftlichen Verordnung für Patienten.
Außerdem bieten die Unikliniken Heidelberg und Tübingen in Kooperation mit der KVBW einen Pharmakotherapie-Beratungsdienst für Vertragsärzte an.