Abrechnung: Wie, was, wann, wohin?

Informationen zur Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung

Damit wir Ihr Honorar auszahlen können, übermitteln Sie nach jedem Quartal Ihre Abrechnung leitungsgebunden elektronisch (online) an die KVBW. Maßgeblich ist die Abrechnungsrichtlinie der KVBW. Technische Voraussetzung ist ein von der KBV zertifiziertes Praxisverwaltungssystem. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungs­datei vollständig, korrekt und verschlüsselt ist (Dateiendung .con.xkm).

Online

Übermittlung der Abrechnungsdatei und gegebenenfalls elektronischer Dokumentationen (DMP, Hautkrebs-Screening, Koloskopie, Dialyse) wahlweise per

1-Click-Abrechnung mit KV-Connect

Mit KV-Connect können Sie Ihre Quartalsabrechnung direkt aus der Praxissoftware einreichen. Wie das geht und was es kostet, erfahren Sie bei Ihrem PVS-Hersteller.

Postalisch

Was wir weiterhin in Papierform benötigen:

  • unterschriebene Sammelerklärung
    Hinweis: Integrierte PDF-Viewer der Browser (u. a. im Firefox, Chrome, Safari) unterstützen das Datenformat dieses PDF-Formulars nicht. Bitte Datei herunterladen und mit einem PDF-Reader (z. B. Adobe Reader) öffnen.
  • Scheine von Sozialämtern und Asylbewerbern
  • Rechnungsnachweise bei Abrechnung von Sachkosten
  • Behandlungspläne zur künstlichen Befruchtung (Muster 70/70A)

Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen (Behandlungs­ausweise, Materialkosten­rechnungen etc.) mit Ihrem Praxis­stempel zu versehen, um jederzeit eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Quartalsabrechnung zu gewährleisten.

Zentraler Abrechnungseingang:

Briefe mit Abrechnungsunterlagen an:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
– Quartalsabrechnung –
Postfach 210864
76158 Karlsruhe

Päckchen und Pakete bei umfangreichen Abrechnungsunterlagen an:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
– Quartalsabrechnung –
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe

Was in der Praxis verbleibt:

  • Scheine der sonstigen Kostenträger (Bundeswehr, Postbeamte, Polizei,
    SVA/BVG/BE G)
  • BG-Fälle
  • Protokoll des KBV-Prüfmoduls
  • Scheinzahlzusammenstellung
  • Eingangsbestätigung der Onlineabrechnung
  • Anerkennungsbescheide Psychotherapie (Muster PTV 7)

Hinweise zum elektronischen Einlesen

Bitte ausschließlich den aktuellen maschinenlesbaren Vordruck für die Sammelerklärung verwenden und nur die notwendigen Unterlagen beifügen: keine Protokolle oder Listen, keine Büro- oder Heftklammern!

Ausfüllen der Sammelerklärung

  • Eintragungen der Praxis in roter oder grüner Farbe sind unzulässig
  • vollständig und leserlich ausfüllen
  • mit dem Vertragsarztstempel versehen
  • keine Streichungen vornehmen oder Anmerkungen einfügen

Pflichtangaben:

  • Quartal
  • BSNR
  • Datum sowie persönliche Unterschrift
    • des Praxisinhabers
    • aller Mitglieder einer BAG
    • des Vertretungsberechtigten und aller ärztlichen Leiter eines MVZ

Abgabetermine

Bitte reichen Sie die Abrechnung fristgerecht zum bekannt gegebenen Abgabetermin ein.
Überschreitungen dieses Termins um mehr als zwei Wochen können wir nur auf rechtzeitig vorher gestellten und begründeten schriftlichen Antrag (Antrag per Mail an abrechnungstermin.verlaengerung@kvbawue.de) gewähren. Anderenfalls greift der in der Abrechnungsrichtlinie vorgesehene Honorarabzug für jede vollendete Kalenderwoche, um die der bekannt gegebene Abgabetermin überschritten wurde.

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) an. Bei Nebenbetriebsstätten teilen Sie uns bitte immer die der Haupt-BSNR mit. Das macht es für uns leichter, Ihr Anliegen zuzuordnen und zügig zu bearbeiten.

Leistungen können Sie nur dann mit der KVBW abrechnen, wenn diese laut EBM oder aufgrund vertraglicher Regelungen der KVBW mit den Krankenkassen abrechnungsfähig sind. Mehr Informationen unter EBM & regionale Gebührenziffern.

Aufbewahrungsfrist

Sicherungskopien der erstellten Abrechnungsdateien unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 16 Quartalen in der Praxis.