Kooperationsärzte
Freiwillige Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst
Sie möchten freiwillig am ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Baden-Württemberg teilnehmen, also Dienste in einer Notfallpraxis oder im Fahrdienst übernehmen? Dazu brauchen Sie keine vertragsärztliche Zulassung. Ärzte, die nicht zum Notfalldienst verpflichtet sind (beispielsweise Privatärzte, Ärzte aus anderen KVen, Krankenhausärzte, angestellte Ärzte, Ärzte im Ruhestand), können unter bestimmten Voraussetzungen auf selbstständiger Basis Bereitschaftsdienste übernehmen. Was Sie wissen müssen, um als Kooperationsarzt (kurz: K-Arzt) für uns tätig zu werden, lesen Sie hier.
Wir suchen Sie als Kooperationsarzt oder Kooperationsärztin!
Kooperationsarzt oder Kooperationsärztin werden: So geht's!
Schritt 1: Antrag
Antrag und erforderliche Unterlagen ausfüllen und einsenden an:
KVBW Bezirksdirektion Freiburg
Geschäftsbereich Notfalldienst und neue Versorgungsformen
Sachgebiet Datenmanagement
Sundgauallee 27
79114 Freiburg
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Schritt 2: Kooperationsvereinbarung
Wenn alle Antragsunterlagen vollständig eingegangen und alle Voraussetzungen für die Teilnahme gegeben sind, unterzeichnet die KVBW die Kooperationsvereinbarung.
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Schritt 3: LANR-Vergabe
Mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung vergibt die KVBW eine lebenslange Arztnummer, kurz LANR, (NFD K-Status) an den Kooperationspartner, die zur selbstständigen Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) berechtigt. Sie erhalten Zugangsdaten zum KVBW-Mitgliederportal, um im Dienstplanungsprogramm BD-Online Dienste übernehmen zu können.
Formulare und Unterlagen zur Antragstellung
Antrag
auf selbstständige Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) als Kooperationspartner nach § 4 Abs. 7 Notfalldienstordnung der KVBW (NFD-O)
ggf. Nachweis Masernschutz | Anlage 1
erforderlich laut Infektionsschutzgesetz (IfSG § 20) für ab 1971 geborene Personen
Approbationsurkunde | Anlage 2
amtlich beglaubigte Abschrift (nicht älter als sechs Monate!) oder per Einschreiben
Facharzturkunde | Anlage 3
amtlich beglaubigte Abschrift (nicht älter als sechs Monate!) oder per Einschreiben
Noch kein Facharztstatus?
Im letzten Jahr der Weiterbildung
Ausnahme nach § 4 Abs. 7 Satz 2 NFD-O
Polizeiliches Führungszeugnis | Anlage 4
Privatführungszeugnis Belegart N im Original (nicht älter als sechs Monate!)
Nachweis Berufshaftpflicht | Anlage 5
Erklärung zum Nachweis einer ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung
ggf. Qualifikationsnachweis zur Nutzung von Medizinprodukten | Anlage 6
Ohne Vorlage eines Qualifikationsnachweises ist eine Nutzung von Großgeräten in den Notfallpraxen (z. B. Endoskopieeinheit, Ultraschallgerät) nicht möglich.
Erklärung Arzt im Dienst | Anlage 7
Erklärung zur Richtigkeit der Abrechnung (korrekte Erbringung von GKV-Leistungen)
Personalfragebogen | Anlage 8
Stammdaten für Vergütung, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer
Kooperationsvereinbarung | Anlage 9
Bitte in 2-facher Ausfertigung einreichen!
Unterschriften müssen im Original vorliegen → Einsenden per Post (kein Scan/Fax)!
Verkürztes Verfahren für ehemalige Poolärzte
Sie haben die oben genannten Nachweise bereits erbracht, weil Sie früher als Poolarzt oder Poolärztin für die KVBW tätig waren? Dann müssen Sie uns die entsprechenden Unterlagen nur dann einreichen, wenn sich seit Ende Ihres Poolarzt-Status etwas verändert hat. Was wir auf alle Fälle von Ihnen brauchen:
Kooperationsvereinbarung in 2-facher Ausfertigung mit Originalunterschriften!
Wichtig: Sie bekommen keine neuen Zugangsdaten zum Mitgliederportal/BD-Online. Nutzen Sie Ihre alte Benutzerkennung bzw. wenden Sie sich ggf. an den Technischen Support.