Fehlverhalten bekämpfen

Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen hat für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg große Bedeutung.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach § 81a SGB V in ihrem Rechtsbereich angesiedelt.

Falls Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten haben, können Sie sich dorthin wenden. Die Stelle geht Fällen und Sachverhalten nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hindeuten. Der jeweilige Fall oder Sachverhalt sollte dabei möglichst konkret und detailliert geschildert werden.

Für Sachverhalte, in denen es um Haftungsfragen nach einem ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlungsfehler oder um andere Beschwerden geht, einschließlich Anliegen der privat Versicherten, ist die Stelle nicht zuständig. Ihre Krankenkasse ist insoweit für Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient die erste Ansprechpartnerin für Ihre Anfragen und Ihre Beschwerden.

Letzte Aktualisierung: 27.06.2025