Hybrid-DRG
Ambulante Operationen nach § 115f SGB V abrechnen
Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups) sind spezielle Fallpauschalen für ambulante Operationen. Diese Vergütungssystematik wurde für medizinische Eingriffe entwickelt, die sowohl Krankenhäuser als auch Vertragsarztpraxen erbringen. Was Sie alles wissen sollten, wenn Sie Hybrid-DRG abrechnen möchten, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt (mehr dazu unter Hybrid-DRG abrechnen: So geht's).
Abrechnungspartner Hybrid-DRG: Warum die KV?
Es gibt mehrere Vorteile, wenn Sie Hybrid-DRG über die KVBW abrechnen:
Komfort:
- Abrechnung „all in one“: Die Abrechnung über die KV ist deutlich einfacher und zeitsparender als die Einzelabrechnung mit den Krankenkassen.
- Weniger Bürokratie: Gewohnte und bewährte Prozesse und Abläufe mit der KV als absolut verlässlicher Partner. Die Bündelung der Abrechnung bei uns als Dienstleister reduziert Ihren Verwaltungsaufwand.
- Ihre Hybrid-DRG-Fälle können Sie seit 2025 jederzeit abrechnen – vollkommen unabhängig von der Quartalsabrechnung.
- Wir stellen Ihnen im Mitgliederportal einen zertifizierten Hybrid-DRG-Grouper zur Verfügung.
- Höhere Transparenz: Sie erhalten nachvollziehbare Honorarunterlagen mit separatem Nachweis für Hybrid-DRG-Fälle und behalten jederzeit den Überblick über Ihre Abrechnungsdaten. Hierfür stellen wir Ihnen im Dokumentenarchiv des Mitgliederportals die Honorarunterlage 17 sowie die Zahlungsavis zur Verfügung. Somit müssen Sie nicht überwachen, ob und wann Zahlungen anderer Anbieter eingehen.
Service:
- Wir unterstützen Sie ganz individuell dabei, die Hybrid-DRG korrekt abzurechnen. Fällt uns in Ihrer Abrechnung etwas auf, nehmen wir umgehend Kontakt zu Ihnen auf und machen kurzfristig Änderungen möglich.
- Wir stehen mit unserer Abrechnungsberatung für sämtliche Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.
Senden Sie uns bitte die Hybrid-DRG-Abrechnungserklärung ausgefüllt und unterzeichnet zu, um über Ihre KV abrechnen zu können.
Hybrid-DRG-Abrechnungserklärung
Auftrag zur Abrechnung von Leistungen der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) nach § 115f SGB V (gültig seit 1. Januar 2025)
Hybrid-DRG Selbsterklärung Anästhesisten
Ergänzung zur Hybrid-DRG-Erklärung für die Fachgruppe Anästhesiologie (nicht erforderlich, falls der Operateur mit der KV abrechnet!)
Keine EBM-Abrechnung von Hybrid-DRGs
Wenn es für einen Eingriff eine Hybrid-DRG gibt, ist keine Abrechnung dieses Eingriffs nach EBM möglich. Eine Wahlmöglichkeit zwischen EBM-Abrechnung und Hybrid-DRG schließt das Gesetz seit 1. Januar 2025 ausdrücklich aus.
Mehr dazu: EBM-Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen – ja oder nein? »
Änderungen 2026
Lesen Sie mehr zu den Änderungen bei den Hybrid-DRG: Hybrid-DRG 2026: Welche Neuerungen gibt es ab 1. Januar 2026? »
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun den Leistungskatalog und die Vergütung für Hybrid-DRG ab 2026 in einer Excel-Tabelle zum Download zur Verfügung gestellt. Sie finden die Dateien bei der KBV unter „Weitere Rechtsquellen“ unter dem Punkt „Ambulantes Operieren“.