Hybrid-DRG
Ambulante Operationen nach § 115f SGB V abrechnen
Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups) sind spezielle Fallpauschalen für ambulante Operationen. Diese neue Vergütungssystematik wurde für medizinische Eingriffe entwickelt, die sowohl Krankenhäuser als auch Vertragsarztpraxen erbringen.
Um Hybrid-DRG-Leistungen mit uns abrechnen zu können, müssen Sie die KVBW beauftragen. Die Abrechnung für die Quartale 1/2024 bis 4/2024 erfolgt dann über Ihre reguläre Quartalsabrechnung (Übergangsregelung). Senden Sie uns dazu bitte folgendes Formular ausgefüllt und unterzeichnet zu (ggf. zusätzlich Selbsterklärung).
Hybrid-DRG-Abrechnungserklärung
Auftrag zur Abrechnung von Leistungen der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) nach § 115f SGB V über die KVBW
Hybrid-DRG Selbsterklärung Anästhesisten
Ergänzung zur Hybrid-DRG-Erklärung für die Fachgruppe Anästhesiologie
Abrechnungspartner Hybrid-DRG: Warum die KV?
Es gibt mehrere Vorteile, wenn Sie Hybrid-DRG 2024 über die KVBW abrechnen:
Komfort:
- Abrechnung „all in one“: Die Abrechnung über die KV ist deutlich einfacher und zeitsparender als die Einzelabrechnung mit den Krankenkassen.
- Weniger Bürokratie: Gewohnte und bewährte Prozesse und Abläufe mit der KV als absolut verlässlicher Partner. Die Bündelung der Abrechnung über den bekannten Weg der KVDT-Abrechnung reduziert Ihren Verwaltungsaufwand.
- Höhere Transparenz: Nachweis in Honorarunterlagen und Honorarbescheid wie gewohnt. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Abrechnungsdaten und können diese für Ihre Praxisanalysen nutzen, ohne dass Sie überwachen müssen, ob und wann Zahlungen anderer Anbieter eingehen.
Service:
- Wir unterstützen Sie ganz individuell dabei, die Hybrid-DRG korrekt abzurechnen. Fällt uns in Ihrer Abrechnung etwas auf, nehmen wir umgehend Kontakt zu Ihnen auf und machen kurzfristig Änderungen möglich.
- Wir stehen mit unserer Abrechnungsberatung für sämtliche Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.