Kommunalservice

KV und Kommunen – gemeinsam gegen den Ärztemangel

Die ambulante medizinische Versorgung sieht sich zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Ärzte gehen in den Ruhestand, doch es fehlt an ausreichend Nachfolgern, unabhängig von städtischen Ballungsgebieten oder ländlichen Regionen. Der demografische Wandel führt nicht nur zu einem Mangel an Fachkräften, er wirkt sich auch auf das Gesundheitssystem aus. Auch die Bevölkerung wird im Schnitt immer älter und damit multimorbider.

Sie sind Bürgermeister, Landrat oder Mitarbeiter in der kommunalen Verwaltung und sehen sich dieser Herausforderung gegenüber oder haben Sorge, dass sich zukünftig in Ihrer Region die ambulante medizinische Versorgung verschlechtert?

Unser Kommunalservice setzt mit seinem Serviceangebot für alle Kommunal­ver­ant­wortlichen in Städten, Kreisen und Gemeinden genau hier an.

Wie wir Kommunalverantwortliche unterstützen

Wir helfen mit praktischen Tipps und Datenmaterial weiter, kennen die Altersstruktur und die Versorgungssituation vor Ort und wissen, wie Nachwuchsmediziner ticken. Wir beraten zu kommunalen Handlungsmöglichkeiten und unterstützen Sie als Kommunal­verantwortliche gerne bei Ihren Vorhaben – kostenlos und mit kompetenten Fachexperten.

Sie möchten sich für die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Ihrer Region einsetzen, wissen aber nicht wie?

Wir antworten auf folgende Fragen:

  • Welche grundlegenden Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor eine Arztpraxis bei mir in der Region eröffnet werden kann?
  • Was genau ist die Bedarfsplanungsrichtlinie und was regelt sie?
  • Wie ist die Versorgungssituation bei mir vor Ort?
  • Welche Ärzte welcher Fachgruppe können sich bei mir niederlassen?
  • Was sind die Bedürfnisse der Nachwuchsmediziner?
  • Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Wegfall eines Arztes?
  • Welche (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in meiner Region?

Welche Daten wir zur Verfügung stellen

Unter Berücksichtigung des Datenschutzes stellen wir Ihnen die nachfolgenden Daten zur Verfügung und unterstützen Sie als direkter Ansprechpartner für Ihre Region.

  • Versorgungsdaten gemäß dem Bedarfsplan (Stellenanzahl, Arzt-Einwohner-Verhältnis, Versorgungsgrad, Niederlassungsmöglichkeiten) je Planungsbereich 
  • Altersstruktur
  • Geografischer Überblick zur Praxisverteilung je Region
  • Anzahl Praxisformen in Ihrer Region
  • Geschlechterverteilung je Fachgruppe und Region
  • Anzahl Nicht-ärztlicher Praxisassistenzen (NäPa) pro Land- und/oder Stadtkreis
  • Anzahl ambulant tätiger Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) pro Land- und/oder Stadtkreis
  • Anzahl ambulant tätiger Weiterbilder pro Land- und/oder Stadtkreis

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Zuordnung Ihrer Gemeinde zum Planungsbereich finden Sie auf der Seite Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt?  im folgenden Dokument:

Ob das Vorhaben des Arztes realisierbar ist, können Sie in der Regel unserer Grafik unter Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt entnehmen. Wichtig ist, dass Sie die Fachrichtung des Arztes kennen und links neben der Karte die richtige Arztgruppe auswählen. Sie erkennen an der Farbgebung auf der Karte, ob Ihr Gebiet für diese Arztgruppe offen (hellblau) oder gesperrt (dunkelblau) ist. In offenen Planungsbereichen sind Neugründungen von Praxen oder Anstellungen möglich. In gesperrten Gebieten dürfen sich Ärzte nur im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen neu anstellen oder niederlassen. Zum Beispiel, wenn sie die Praxis eines Vorgängers übernehmen. 

In partiell geöffneten Bereichen, also in Planungsbereichen mit einem Versorgungsgrad zwischen 100 und 110 Prozent können z. B. Ärzte durch Jobsharing etc. bereits auf einer Warteliste stehen. Dadurch kann es sein, dass der Bereich auf der Karte noch offen aussieht, er aber durch den Eintrag auf der Warteliste schon wieder für den nächsten Landesausschuss-Beschluss gesperrt ist. Kommen Sie in diesen Fällen gerne auf uns zu, wir erläutern Ihnen die Hintergründe (Kontaktdaten rechts oben auf der Seite). 

Auf dem Weg zur Gründung eines Weiterbildungsverbunds unterstützen Sie unsere Kollegen der Koordinierungsstelle Weiterbildung (KoStW). Kontaktdaten und weitergehende Informationen finden Sie unter:

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts zählt die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ebenso zu unseren Aufgaben, wie die Interessenvertretung unserer Mitglieder, die Qualitätssicherung und Gewährleistung.

Um es vorwegzunehmen: Das bedeutet jedoch nicht, dass wir Ärzte in der Hinterhand haben, die wir Baden-Württemberg weit einsetzen können. Sie möchten mehr erfahren? Unter „Unsere Aufgaben“ wird alles detailliert erklärt.

Neben einer Vielzahl an Service- und Beratungsleistungen bieten wir unseren (angehenden) Mitgliedern ebenso finanzielle Unterstützung an. Mit unserem Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ fördern wir – abhängig von der jeweiligen Versorgungslage – u. a. auf dem Weg vom Medizinstudium bis hin zur Nieder­lassung oder Anstellung. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und, ob Ihre Gemeinde in einem Fördergebiet liegt, finden Sie auf folgenden Seiten.

Mit unserer Weiterbildungsförderung unterstützen wir Ärzte. Voraussetzungen und Förderhöhe finden Sie unter Weiterbildungsförderung. Daneben weist das Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ unter bestimmten Voraussetzungen auch die Förderung zum Übergang zum Facharztgespräch aus. 

Unsere Niederlassungs- und Kooperationsberatung unterstützt bei sämtlichen vertragsarztrechtlichen Fragen, die bei dem Weg in die Anstellung oder Niederlassung aufkommen. Interessierte Ärzte finden hier weiterführende Informationen und Ansprechpartner:

  • Statistiken zur Mitglieder- und Altersstruktur in Baden-Württemberg aber auch deutschlandweite Statistiken finden Sie unter Daten & Fakten.
  • Umfangreichere Informationen über die Versorgungssituation in Baden-Württemberg veröffentlichen wir jährlich in unseren Versorgungsberichten, die unter Versorgungsbericht zu finden sind.

Die Bekanntmachungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen (kurz LA) sowie die Grundsätze des Bedarfsplans sind auf der nachfolgend genannten Seite veröffentlicht.

Aufgrund des demografischen Wandels häufen sich solche Fälle, wie von Ihnen beschrieben leider immer mehr. Unsere nachfolgenden Angebote können Sie als kurzfristige Maßnahme an Ihre Bürger kommunizieren: 

  • Mit unserer Arztsuche finden Sie alle ambulant tätigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Baden-Württemberg – mit Adresse und Sprechzeiten sowie Angaben zu Qualifikationen und Leistungen der Praxis.
  • Daneben bieten wir docdirekt an – unser telemedizinisches Serviceangebot. Dort bekommen gesetzlich versicherte Patienten in Baden-Württemberg kompetente medizinische Fernberatung von niedergelassenen Ärzten. Weitergehende Informationen finden Sie unter docdirekt.
  • Nicht zu vergessen unsere Terminservicestelle, die Ihnen über die 116117 Termine bei Haus- oder Fachärzten sowie bei Psychotherapeuten vermittelt. Allerdings gelten hierfür bestimmte Voraussetzungen. Wann Sie unser Terminservice unterstützt, finden Sie unter Terminservicestelle (für Patienten).
Letzte Aktualisierung: 05.09.2025