Verträge von A – Z
In dieser Rubrik informieren wir über Vereinbarungen, die die KVBW mit den Krankenkassen und weiteren Partnern abgeschlossen hat, sowie weitere Verträge, die für die baden-württembegischen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gelten.
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- ADHS/ADS
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§ 140a-Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS/ADS – gilt für BKK Landesverband Süd und beigetretene Krankenkassen
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- Ambulante Operationen
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Vertrag nach § 115 b: Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag) und K-Katalog mit Zuschlagspunktwerten für bestimmte Leistungen aus dem AOP-Katalog
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- Arzneimittel
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Arzneimittel-Richtwertvereinbarung
Arzneimittel-Richtgrößenvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung (mit Zielvereinbarungen) - mehr erfahren »
 
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- Belegarzt
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Stationäre Abrechnungsbestimmungen für Belegärzte – gültig für alle Kassenarten
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- Blutreinigungsverfahren
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Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren
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- Bundesmantelvertrag
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Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) gemäß § 82 Abs. 1 SGB V über den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge für alle Kassenarten mit Anlagen
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- CED – Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
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Vertrag mit der BARMER zur Besonderen Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) gemäß § 140a SGB V
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- COPD
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Vertrag mit der IKK classic, HEK und DAK-Gesundheit über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung chronisch obstruktiver Lungenerkrankungen (COPD) nach § 140a SGB V
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- Diabetes
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Vereinbarung über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus auf Grundlage des § 140a SGB V (DAK-Gesundheit, KKH, TK, HEK, BKK VAG)
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- DMP
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Vereinbarungen über DMP bei Asthma und COPD (AOK BW, Ersatzkassen, LKK), Brustkrebs (alle Kassen), Diabetes Typ 1 und 2 (AOK BW, Ersatzkassen, LKK), Brustkrebs (alle Kassen) und koronarer Herzkrankheit (AOK BW, Ersatzkassen, LKK)
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- Ermächtigte
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Rahmenvereinbarung über das Abrechnungsverfahren für die ermächtigten Krankenhausärzte mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG)
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- Früherkennung und Frühförderung
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Verträge über zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen (Knappschaft und Techniker Krankenkasse) sowie Vereinbarungen zu Frühen Hilfen (Rahmen-Vereinbarung) und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
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- Gesund schwanger
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Vereinbarung nach § 140a SGV zur Vermeidung von Frühgeburten
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- Hallo Baby
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Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (Hallo Baby)
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- Hautkrebs-Screening
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Verträge für Dermatologen nach § 140a SGB V zur ergänzenden Hautkrebsvorsorge (BKK LV Süd, AOK, BARMER, BOSCH BKK, HEK, SVLFG, TK)
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- Heilmittel
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Heilmittel-Richtwertvereinbarung
Heilmittelvereinbarung
Besondere Verordnungsbedarfe - mehr erfahren »
 
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- Homöopathie
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Homöopathie-Verträge gemäß § 140a SGB V (Securvita BKK, IKK classic, BKK-Landesverband)
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- Hypertonie
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Vereinbarung über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf Grundlage des § 140a SGB V (DAK-Gesundheit, KKH, TK, BKK VAG)
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- Impfen
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Schutzimpfungsvereinbarung (Pflichtleistungen)
Schutzimpfungsvereinbarung (Satzungsleistungen)
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- Kindeswohlgefährdung
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Kooperationsvereinbarung für eine verbesserte vertragsärztliche Versorgung bei Kindeswohlgefährdung
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- Mädchensprechstunde
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Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung (vertreten durch die KBV)
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- OrthoHero
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Vertrag mit der BKK: Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie und Physikalische und Rehabilitative Medizin in Baden-Württemberg können app-gestützte Bewegungstherapie verordnen.
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- OrthoKids
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Im Innovationsfondprojekt OrthoKids sollen Kinder im Alter zwischen 10 und 14 Jahren eine zusätzliche orthopädische Vorsorgeuntersuchung durch Fachärzte für Orthopädie, Unfallchirurgie bzw. Physikalische und Rehabilitative Medizin erhalten.
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- Pflegeheime
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Ärzte, die mit Pflegeheimen spezielle Kooperationsverträge abgeschlossen haben, können die extrabudgetären Leistungen des Kapitels 37 abrechnen. Hier finden Sie einen Mustervertrag.
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- Praxisnetze
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Qualität durch Kooperation. Die verstärkte, besonders strukturierte Kooperation der Netzteilnehmer ermöglicht besser koordinierte Behandlungsabläufe und damit eine besonders wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten.
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- Psychotherapie
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Vereinbarung nach § 43 SGB V mit der Techniker Krankenkasse (TK) über psychotherapeutische Beratungsleistungen für Familien mit Kindern von schwer erkrankten Eltern
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- Qualitätssicherung
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Vereinbarungen von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V
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- Rehabilitation
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Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rahmenvereinbarung und Synopse
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- Sachkosten
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Vereinbarung zu den nach § 44 Abs. 6 BMV-Ä abrechenbaren Kosten (Sachkostenvereinbarung): Kassenartenübergreifende Anlage zum Gesamtvertrag gem. § 83 SGB V
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- Sonstige Kostenträger
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Verträge mit den Sonstigen Kostenträgern (Bundesbahn, Bundespolizei, Unfallversicherungsträger etc.)
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- Sonderverträge (Gesamtübersichten)
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Übersichten der Leistungen, die aufgrund besonderer vertraglicher Regelungen der KVBW mit den Krankenkassen abgerechnungsfähig sind sowie weiterer besonders förderungswürdiger Leistungen und Einzelleistungen.
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- Sprechstundenbedarf
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Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit Anlage (Arzneimittel, Medizinisch-technische Mittel, Verbandstoffe)
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- tAMD (trockene Makuladegeneration)
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Vertrag mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung der trockenen Makuladegeneration nach § 140a SGB V
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- Venentherapie
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Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der ambulanten Venentherapie (AOK)
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- Willkommen Baby
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In Ergänzung zur gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge will dieser DAK-Vertrag Frühgeburtsrisiken durch zusätzliche Untersuchungen rechtzeitig erkennen und einen gesunden Schwangerschaftsverlauf fördern.
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- Wirtschaftlichkeit & Plausibilität
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Vereinbarung zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung und Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung
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