Vertreterversammlung (VV)

Selbstverwaltungsorgan der KVBW

Sie ist das oberste Organ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und repräsentiert die Gemeinschaft der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Land. An der Spitze stehen der alle sechs Jahre aus den Reihen der Mitglieder gewählte VV-Vorsitzende, ein Stellvertreter und ein zweiter Stellvertreter. Sie bereiten regelmäßig die Sitzungen der Vertreterversammlung vor und bilden das Bindeglied zwischen Vorstand und VV.

Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt den Haushalt, die Satzung und anderes autonomes Recht; sie wählt und überwacht den hauptamtlichen Vorstand.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, wird sie von gesetzlich vorgeschriebenen  Fachausschüssen unterstützt, kann aber auch weitere beratende Ausschüsse einrichten. Die Vertreterversammlung der KVBW hat 50 Mitglieder aus den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg, die den ehemaligen KV-Bereichen entsprechen. Diese Delegierten üben ihre Funktion allesamt ehrenamtlich aus.

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