GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Wissenswertes auf einen Blick
Das Bundesministerium für Gesundheit will mit dem am 10. Juli vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Hintergrund ist eine strukturelle Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird weitreichende Auswirkungen auf die ambulante Versorgung haben. Sie finden deshalb hier eine Übersicht und weiterführende Links zum Thema.
Folgen für Bürger und Praxen in Baden-Württemberg
Die Einsparungen in dem geplanten Gesetz haben einen Preis für die Gesundheitsversorgung der elf Millionen Menschen in Baden-Württemberg. Unser Faktenblatt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Folgen für Baden-Württemberg zeigt, welche Konsequenzen das für die Terminvergabe in Arzt- und Psychotherapie-Praxen sowie für die Behandlung von Patienten hat.
Informationen für Praxen
- Protestmaßnahmen gegen das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (28. Mai 2026)
- Vorstand bewertet Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf KVBW-Mitglieder (24. April 2026)
Pressemitteilungen der KVBW
- Viele Praxen im Land werden morgen geschlossen bleiben (9. Juni 2026)
- Scharfe Kritik am Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (30. April 2026)
- Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft Versorgungsprobleme (30. April 2026)
- Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der Krankenkassen bedeutet zwangsläufig auch einnahmenorientiertes Versorgungsangebot der Praxen (23. April 2026)