GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Wissenswertes auf einen Blick

Das Bundesministerium für Gesundheit will mit dem am 10. Juli vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitrags­satz­stabilisie­rungs­gesetz) die Finanzlage der gesetzlichen Kranken­versicherung stabilisieren. Hintergrund ist eine strukturelle Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird weitreichende Auswirkungen auf die ambulante Versorgung haben. Sie finden deshalb hier eine Übersicht und weiterführende Links zum Thema.

Folgen für Bürger und Praxen in Baden-Württemberg

Die Einsparungen in dem geplanten Gesetz haben einen Preis für die Gesundheitsversorgung der elf Millionen Menschen in Baden-Württemberg. Unser Faktenblatt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Folgen für Baden-Württemberg zeigt, welche Konsequenzen das für die Terminvergabe in Arzt- und Psychotherapie-Praxen sowie für die Behandlung von Patienten hat.
 

Letzte Aktualisierung: 10.07.2026