GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Wissenswertes auf einen Blick

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitrags­satz­stabilisierungsgesetz) wurde am 29. Juli 2026 im Bundes­gesetzblatt verkündet und trat überwiegend am 30. Juli 2026 in Kraft. Weitere Maßnahmen folgen stufenweise zum 1. Januar 2027 oder erst im Jahr 2028.

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die angespannte Finanzlage der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV). Ziel ist es, den weiteren Anstieg der Kranken­versicher­ungs­beiträge zu begrenzen und die finanzielle Stabilität der GKV langfristig zu sichern.

Grundlage des Reformpakets sind die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG). Die vorgesehenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ausgabenentwicklung stärker an die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anzupassen.
Hintergrund ist die zunehmende Finanzierungslücke der GKV. Nach Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit könnte sie im Jahr 2027 rund 15 Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf etwa 40 Milliarden Euro anwachsen. 
Auch im ambulanten Bereich sind Einsparungen vorgesehen. Die Bundesregierung rechnet hier mit Einsparungen von rund 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2027. Bis 2030 soll das Einspar­volumen auf etwa 5 Milliarden Euro steigen.

Auf dieser Seite stellen wir fortlaufend Informationen zu den für Praxen relevanten Regelungen sowie weiterführende Hinweise und Links zu den einzelnen Maßnahmen bereit.

Informationen für Praxen

Pressemitteilungen der KVBW

Folgen für Bürger und Praxen in Baden-Württemberg

Die Einsparungen in dem geplanten Gesetz haben einen Preis für die Gesundheitsversorgung der elf Millionen Menschen in Baden-Württemberg. Unser Faktenblatt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Folgen für Baden-Württemberg zeigt, welche Konsequenzen das für die Terminvergabe in Arzt- und Psychotherapie-Praxen sowie für die Behandlung von Patienten hat.
 

Letzte Aktualisierung: 21.08.2026