GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Wissenswertes auf einen Blick
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BStabG) wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat überwiegend am 30. Juli 2026 in Kraft. Weitere Maßnahmen folgen stufenweise zum 1. Januar 2027 oder erst im Jahr 2028.
Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ziel ist es, den weiteren Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge zu begrenzen und die finanzielle Stabilität der GKV langfristig zu sichern.
Was sich für Praxen ändert
Auf dieser Seite stellen wir fortlaufend Links zu weiterführenden Informationen bereit, in denen Praxen mehr über die für sie relevanten Änderungen durch das Gesetz erfahren.
Abrechnung und Honorar
- KVBW-Schnellinfo: Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf Haus- und Kinderärzte (28. September 2026)
- KVBW-Schnellinfo: Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf Fachärzte (28. September 2026)
- Feststehende Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (28. September 2026)
- Klarheit bei ePA- und TSVG-Leistungen bis Ende 2026 (4. September 2026)
Verordnung
- Was gilt in der Versorgung mit Cannabis? (19. August 2026)
- Bundesweite Praxisbesonderheiten: keine neuen, aber bestehende gelten weiterhin (18. August 2026)
- GKV-Aus für Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika tritt am 30. Juli 2026 in Kraft (5. August 2026)
Auswirkungen für die Patientenversorgung
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen – Noch einmal deutlich schärfere Einschnitte für die ambulante Versorgung (13. Juli 2026)
- KVBW zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz: „Versorgung orientiert sich künftig an den Einnahmen der Krankenkassen und nicht mehr am Bedarf der Patienten.“ (13. Juli 2026)
Grundlagen und Hintergründe zum Reformpaket
Grundlage des Reformpakets sind die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG). Die vorgesehenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ausgabenentwicklung stärker an die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anzupassen.
Hintergrund ist die zunehmende Finanzierungslücke der GKV. Nach Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit könnte sie im Jahr 2027 rund 15 Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf etwa 40 Milliarden Euro anwachsen.
Auch im ambulanten Bereich sind Einsparungen vorgesehen. Die Bundesregierung rechnet hier mit Einsparungen von rund 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2027. Bis 2030 soll das Einsparvolumen auf etwa 5 Milliarden Euro steigen.
Mitteilungen der KVBW vor Inkrafttreten des Gesetzes
- Viele Praxen im Land werden morgen geschlossen bleiben (9. Juni 2026)
- Scharfe Kritik am Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (30. April 2026)
- Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft Versorgungsprobleme (30. April 2026)
- Vorstand bewertet Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf KVBW-Mitglieder (24. April 2026)
- Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der Krankenkassen bedeutet zwangsläufig auch einnahmenorientiertes Versorgungsangebot der Praxen (23. April 2026)