Niederlassung
Der Weg in die eigene Praxis und zulassungsrechtliche Aspekte bestehender Selbstständigkeit: Praxissitze, Bedarfsplanung, Praxistypen, Angestellte, Ermächtigte, Vertreter, Assistenten, Zulassungsausschuss und Arztregister heißen die Stichworte.
- Ausgeschriebene Praxissitze
Sie möchten sich als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut niederlassen und eine Praxis übernehmen oder Ihre Praxis abgeben? Hier veröffentlichen wir jeden Monat die offiziell ausgeschriebenen Praxissitze in Baden-Württemberg.
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- Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt?
Wo in Baden-Württemberg Ärzte und Psychotherapeuten bestimmter Fachrichtungen neue Praxen gründen können, sehen Sie auf unseren Landkarten zum Versorgungsstand, die die Gebiete mit und ohne Zulassungsbeschränkungen veranschaulichen.
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- Niederlassungsoptionen
Für Ärzte gibt es viele Varianten der selbstständigen Tätigkeit. Hier informieren wir über die Charakteristika der einzelnen Praxismodelle: Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).
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- Anstellung & Jobsharing
Niedergelassene können Ärzte oder Psychotherapeuten als Angestellte in Voll- oder Teilzeit beschäftigen. Allerdings gelten einige Voraussetzungen und Einschränkungen, die wir auf dieser Seite zusammenfassen.
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- Ermächtigte
Ermächtigte Ärzte haben vertragsarztrechtliche Vorgaben zu beachten, die ihnen meist wenig vertraut sind. Welche Besonderheiten bei Leistungserbringung, Verordnung und Abrechnung im ambulanten Bereich gelten, lässt sich hier nachlesen.
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- Assistenten
Möchten Sie einen Sicherstellungsassistenten oder Weiterbildungsassistenten in Ihrer Praxis beschäftigen, können Sie an dieser Stelle alle erforderlichen Informationen und Formulare finden.
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- Vertreter
Kollegiale und persönliche Vertretung von Ärzten und Psychotherapeuten bei Abwesenheit, beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit: Erläuterungen zur Genehmigungs- und Anzeigepflicht sowie die benötigten Formulare gibt es hier.
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- Arztregister
Der erste Schritt auf dem Weg zum Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten ist der Eintrag in das Arztregister. Die KV verzeichnet darin zentrale Daten zu Person, Qualifikation, Tätigkeit und Praxisstruktur. Antragsformulare und Informationen sind hier abrufbar.
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- Zulassungsausschuss
Zentrale Informationen zum Gremium, das unter anderem über eine Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut, Ermächtigung als Krankenhausarzt, Verlegung des Praxissitzes, Anstellungen oder Berufsausübungsgemeinschaften entscheidet.
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- Vertragsarztpflichten
Welche Änderungen Ihrer Tätigkeit oder Ihrer Praxiskonstellation Sie der KV oder dem Arztregister melden müssen und wann Sie dafür eine Genehmigung brauchen, erfahren Sie hier.
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- Förderung & Informationsangebot
Um Ihnen einen reibungslosen Start in eine erfolgreiche Existenz als Niedergelassener zu sichern, unterstützen wir mit diversen Beratungs-, Service- und Förderangeboten, über die wir auf diesen Seiten einen Überblick geben.
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