Niederlassung

Der Weg in die eigene Praxis und zulassungs­rechtliche Aspekte bestehender Selbstständigkeit: Praxis­sitze, Bedarfs­planung, Praxis­typen, Angestellte, Ermächtigte, Vertreter, Assistenten, Zulassungs­ausschuss und Arzt­register heißen die Stichworte.

  • Ausgeschriebene Praxissitze

    Sie möchten sich als Vertragsarzt oder Vertrags­psycho­therapeut niederlassen und eine Praxis übernehmen oder Ihre Praxis abgeben? Hier veröffentlichen wir jeden Monat die offiziell ausgeschriebenen Praxissitze in Baden-Württemberg.

  • Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt?

    Wo in Baden-Württemberg Ärzte und Psychotherapeuten bestimmter Fachrichtungen neue Praxen gründen können, sehen Sie auf unseren Landkarten zum Versorgungsstand, die die Gebiete mit und ohne Zulassungs­beschränkungen veranschaulichen.

  • Niederlassungsoptionen

    Für Ärzte gibt es viele Varianten der selbst­ständigen Tätigkeit. Hier informieren wir über die Charakteristika der einzelnen Praxismodelle: Einzelpraxis, Praxis­gemeinschaft, Berufsaus­übungsgemeinschaft (BAG) und Medizinisches Versorgungs­zentrum (MVZ).

  • Anstellung & Jobsharing

    Niedergelassene können Ärzte oder Psychotherapeuten als Angestellte in Voll- oder Teilzeit beschäftigen. Allerdings gelten einige Voraussetzungen und Einschränkungen, die wir auf dieser Seite zusammenfassen.

  • Ermächtigte

    Ermächtigte Ärzte haben vertragsarztrechtliche Vorgaben zu beachten, die ihnen meist wenig vertraut sind. Welche Besonderheiten bei Leistungserbringung, Verordnung und Abrechnung im ambulanten Bereich gelten, lässt sich hier nachlesen.

  • Assistenten

    Möchten Sie einen Sicherstellungsassistenten oder Weiterbildungsassistenten in Ihrer Praxis beschäftigen, können Sie an dieser Stelle alle erforderlichen Informationen und Formulare finden.

  • Vertreter

    Kollegiale und persönliche Vertretung von Ärzten und Psychotherapeuten bei Abwesenheit, beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit: Erläuterungen zur Genehmigungs- und Anzeigepflicht sowie die benötigten Formulare gibt es hier.

  • Arztregister

    Der erste Schritt auf dem Weg zum Vertragsarzt oder Vertrags­psycho­therapeuten ist der Eintrag in das Arztregister. Die KV verzeichnet darin zentrale Daten zu Person, Qualifikation, Tätigkeit und Praxisstruktur. Antrags­formulare und Informationen sind hier abrufbar.

  • Zulassungsausschuss

    Zentrale Informationen zum Gremium, das unter anderem über eine Zulassung als Vertragsarzt oder Vertrags­psycho­therapeut, Ermächtigung als Krankenhaus­arzt, Verlegung des Praxis­sitzes, Anstellungen oder Berufs­ausübungs­gemein­schaften entscheidet.

  • Vertragsarztpflichten

    Welche Änderungen Ihrer Tätigkeit oder Ihrer Praxis­konstellation Sie der KV oder dem Arzt­register melden müssen und wann Sie dafür eine Genehmigung brauchen, erfahren Sie hier.

  • Förderung & Informationsangebot

    Um Ihnen einen reibungslosen Start in eine erfolgreiche Existenz als Niedergelassener zu sichern, unterstützen wir mit diversen Beratungs-, Service- und Förderangeboten, über die wir auf diesen Seiten einen Überblick geben.