POC-CRP-Testung

Versorgung mit Antibiotika bei akuten Atemwegsinfektionen optimieren

Die KVBW hat mit dem BKK Landesverband Süd auf Grundlage des § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V einen Vertrag über den Einsatz von Point-of-Care(POC)-Tests zur Messung von C-reaktivem Protein (CRP) geschlossen. Angesichts der Zunahme antibiotika­resist­enter Bakterien und des weiterhin hohen Antibiotika­verbrauchs in der ambulanten Versorgung sehen die Vertragspartner einen dringenden Bedarf, die Antibiotika­verordnung bei akuten Atemwegsinfektionen zu optimieren. Viele Infektionen der oberen und unteren Atemwege sind viral bedingt, werden aber dennoch antibiotisch behandelt. Dies führt zu unnötigen Arzneimittelkosten und Resistenzentwicklungen.

Die Vertragspartner verfolgen das gemeinsame Ziel, durch den Einsatz von POC-Tests – insbesondere CRP-Schnelltests – die Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Antibiotikatherapie zu verbessern und so eine leitliniengerechte und wirtschaftliche Versorgung zu fördern. Der Vertrag soll die Arzneimittelversorgung im Bereich Antibiotika gezielt weiterentwickeln. Die vereinbarten Regelungen gelten ergänzend zur Arzneimittelvereinbarung.

Teilnahmeberechtigung 

Am Vertrag teilnehmen können Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, hausärztlich tätige Internisten, Kinder- und Jugendärzte sowie Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Die Teilnahme ist mittels Antrag gegenüber der KVBW zu erklären.

Abrechnung

Die teilnehmenden Ärzte können für Versicherte der beigetretenen Betriebs­kranken­kassen die quantitative CRP-Testung innerhalb der Praxisräumlichkeiten über die KVBW (Gebührenordnungsposition 99107) abrechnen. 

Die Anlage 3, Teilnahmeerklärung, folgt demnächst.

Hinweis: Infozepte in gedruckter Fassung werden Anfang April an die teilnehmenden Praxen verschickt. Bis dahin bitten wir um Verwendung der Kopiervorlage Anlage 4.

Letzte Aktualisierung: 06.03.2026