Hautkrebs-Screening (HKS)

Verträge für Dermatologen nach § 73c, § 83 und § 140 SGB V

Die KVBW hat mit verschiedenen Kranken­kassen Verträge abgeschlossen mit dem Ziel, Haut­ver­änderungen auf ihren Krank­heits­wert zu untersuchen, insbesondere Haut­krebs zu erkennen und frühzeitig zu behandeln.

Hautkrebs-Screening – AOK

Vereinbarung zwischen der KVBW und der AOK BW zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge

Hautkrebs-Screening – BARMER GEK

Vereinbarung nach § 73c SGB V zwischen der KVBW, der BARMER GEK und dem Berufsvberband der Dermatologen über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens (inklusive Anlage 1 Teilnahmeerklärung Ärzte)

Hautkrebs-Screening – Betriebskrankenkassen BKK VAG

Vereinbarung nach § 73c SGB V über die Durchführung von prophylaktischen Untersuchungen und Frühbehandlung von Hautveränderungen zwischen der KVBW und der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (inklusive Anlage 2 Teilnahmeerklärung Ärzte, Anlage 1 teilnehmende BKKen siehe Abrechnungsinformation Seite 3)

Hautkrebs-Screening – Bosch BKK

Vereinbarung nach § 73c SGB V zwischen der KVBW, der Bosch BKK und dem Berufsvberband der Dermatologen über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens (inklusive Anlage 3 Teilnahmerklärung Arzt)

Hautkrebs-Screening Mercedes-Benz BKK (ehemalige Daimler BKK)

Vereinbarung nach § 140a SGB V über die Durchführung von prophylaktischen Untersuchungen und Frühbehandlungen von Hautveränderungen zwischen der KVBW und der Mercedes-Benz BKK (ehemalige Daimler BKK). Die Vereinbarung gilt auch für beigetretene Betriebskrankenkassen.

Hautkrebs-Screening – HEK

Vereinbarung nach § 73c SGB V zwischen der KVBW, der HEK und dem Berufsvberband der Dermatologen über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens(inklusive Anlage 1 Teilnahmeerklärung Versicherter, Anlage 2 Patienteninformation zum Datenschutz, Anlage 3 Teilnahmeerklärung Arzt)

Hautkrebs-Screening – LKK BW

Kassenindividuelle Anlage zum Gesamtvertrag zwischen der KVBW und der LKK BW nach § 83 SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge

Hautkrebs-Screening – Techniker Krankenkasse

Vereinbarung nach § 73c SGB V über die Durchführung von prophylaktischen Untersuchungen und Frühbehandlung von Hautveränderungen zwischen der KVBW und der TK (inklusive Anlage 1 Teilnahmeerklärung Versicherter und Anlage 2 Teilnahmeerklärung Arzt)