KVBW Neuigkeiten https://www.kvbawue.de/ Aktuelle Neuigkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg de KVBW Wed, 04 Oct 2023 11:41:27 +0200 Wed, 04 Oct 2023 11:41:27 +0200 TYPO3 EXT:news news-1880 Wed, 04 Oct 2023 10:23:09 +0200 Mitmachen: 10. Oktober ist Tag des eRezepts https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/mitmachen-10-oktober-ist-tag-des-erezepts Probedurchlauf für Ihr Praxisteam und die technische Infrastruktur Ab 2024 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte per eRezept verordnet werden. Um sich auf die Umstellung vorzubereiten, empfiehlt sich, das Ausstellen von eRezepten schon jetzt auszuprobieren: Die gematik lädt dazu ein, am Dienstag, 10. Oktober 2023, das eRezept in der regulären Versorgung zu testen. Dieser Aktionstag soll dazu dienen, möglichst viele Praxen zu ermutigen, sich mit dem eRezept vertraut zu machen.

Gleichzeitig wollen die Organisatoren beobachten, wie stabil die Server sind und wie lange es dauert, ein eRezept auszustellen, wenn viele Anfragen gleichzeitig eingehen. Kurz gesagt, es handelt sich um einen Testlauf vor der Einführung, um sicherzustellen, dass die Infrastruktur reibungslos funktioniert.

Für Praxen, die noch wenig Erfahrung mit dem eRezept haben, steht auf der Homepage der gematik eine Anleitung mit Test-eRezept bereit, um die digitale Anwendung kennenzulernen. Ärztinnen und Ärzte, die bereits eRezepte ausstellen, sollen am 10.  Oktober – soweit möglich –, alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich Versicherten als eRezepte ausstellen.

Startklar für das eRezept? Das brauchen Sie:

  • elektronischer Heilberufsausweis eHBA (aktiviert und mit PIN)
  • Konnektorupdate (PTV5 unterstützt die Komfortsignatur) 
  • eingerichtete Komfortsignatur
  • Update für das Praxisverwaltungssystem (PVS)
]]>
news-1879 Fri, 29 Sep 2023 13:46:51 +0200 Offensichtlich müssen wir noch lauter werden https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/offensichtlich-muessen-wir-noch-lauter-werden #PraxenKollaps: KVBW unterstützt Protesttag am 2. Oktober 2023 Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt die Protestaktion mit Praxisschließungen am kommenden Montag. In der bundesweiten Aktion „Praxenkollaps“ machen Ärzte und Psychotherapeuten auf die sich durch die aktuelle Gesundheitspolitik ergebende hochgradige Gefährdung der wohnortnahen ambulanten haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Versorgung aufmerksam. In Regionen mit voraussichtlich vielen geschlossenen Praxen wurde ein ärztlicher Bereitschaftsdienst für Montag eingerichtet.

Der Vorstands­vorsitzende der KVBW, Dr. Karsten Braun, erläuterte dazu: „Schon im Juni haben Tausende unserer Mitglieder zusammen mit ihren Praxisteams auf dem Schlossplatz in Stuttgart gegen die miserablen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen protestiert. Im August haben dann 800 Mitglieder aus ganz Deutschland eine beeindruckende Kulisse geschaffen, als die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen Forderungskatalog an die Politik verabschiedet hat. Die ambulante Versorgung in den Haus- und Facharztpraxen stellt das Rückgrat der medizinischen Versorgung der Bevölkerung dar. Die Wartezimmer sind voll, doch unsere Mitglieder werden immer öfter dazu gezwungen, Patientinnen und Patienten abweisen zu müssen. Bisher haben wir jedoch nicht den Eindruck, dass wir von Bundes­gesundheits­minister Lauterbach gehört werden. Offensichtlich müssen wir noch lauter werden. Der Forderungs­katalog für ausreichende Finanzierung der Praxen zur Sicherstellung der Versorgung im Land, als Arbeitgeber für medizinische Fachangestellte, als Weiterbilder für ärztlichen Nachwuchs und gegen Regresse oder fehlende Ambulantisierung wird weiter ignoriert. Wenn diese Gesundheits­politik so weitergeht, werden sich Patientinnen und Patienten auf eine völlig andere Versorgungs­situation ohne Praxen, mit weniger Qualität, langen Wartezeiten und weiten Fahrwegen einstellen müssen. Und eine Praxis, die einmal weg ist, kommt nie mehr wieder!“ 

Ambulante Versorgung steht vor riesigen Problemen

Für seine Vorstands­kollegin Dr. Doris Reinhardt hat sich in den letzten Wochen immer stärker gezeigt, dass ein Umdenken in der Gesundheitspolitik erforderlich ist. „In unserem aktuellen Versorgungsbericht für Baden-Württemberg haben wir deutlich aufgezeigt, dass die ambulante Versorgung vor riesigen Problemen steht. Mehr als 1.000 Arztsitze sind in Baden-Württemberg nicht besetzt. Für die Praxisteams in der Versorgung bedeutet dies eine massive Mehrbelastung und auch Frust, weil z. B. im hausärztlichen Bereich 927 Kolleginnen und Kollegen mit ihren MFA-Teams für die Patientenversorgung fehlen.

Unseren Mitgliedern wird darüber hinaus nach wie vor ein Budget zugewiesen, sodass sie in ihren Leistungen beschränkt sind. Die immer stärker um sich greifende Misstrauenskultur führt zu permanent mehr Bürokratie, sodass in den Praxen immer mehr Zeit für Anträge und Dokumentation als für die Patienten aufgewendet werden muss. Die bisherigen digitalen Anwendungen kosten die Praxen nur Zeit und Geld, sie bringen keine Entlastung, die aber dringend benötigt wird. Regresse und Prüfungen bei Verordnungen sind weiterhin an der Tagesordnung, die minimalen Honorar­erhöhungen decken nicht einmal die Inflation. All das führt dazu, dass immer mehr junge Ärztinnen und Ärzte sich das alles sich nicht antun möchten und daher ein entspanntes Angestellten­verhältnis wählen. Wer aber glaubt, die ambulante Gesundheits­versorgung nur noch mit angestellten Ärztinnen und Ärzten aufrechterhalten zu können, der irrt gewaltig.“

Beide Vorstände appellierten an alle Politiker aus Kommunen, Landkreisen und Land mit Verantwortung für ihre Heimatregionen, sich endlich im Interesse ihrer Wählerinnen und Wähler als Patientinnen und Patienten auf die Seite der freiberuflichen Praxen und medizinischen Versorgungszentren zu stellen und die wohnortnahe Patienten­versorgung durch Abkehr vom aus Berlin derzeit eingeschlagene Weg zur zentralistischen Staatsmedizin zu fördern. Auch Patientinnen und Patienten können sich unter www.praxenkollaps.info für den Erhalt ihrer Praxen engagieren.

]]>
news-1878 Fri, 29 Sep 2023 12:45:40 +0200 DMP Diabetes mellitus Typ 2 https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/dmp-diabetes-mellitus-typ-2 Anpassungen der Vereinbarungen zum 1. Oktober 2023 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die DMP-Anforderungen-Richtlinie zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 geändert. Damit wurden die im DMP Diabetes mellitus Typ 2 empfohlene Diagnostik und Therapie an den neuesten Stand des medizinischen Wissens angepasst. Änderungen betreffen beispielsweise die Empfehlungen zur Arzneimitteltherapie, den Umgang mit Begleit- und Folgeerkrankungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Gleichzeitig wurde mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 die Dokumentation angepasst. Es ist daher sehr wichtig, die Dokumentationen für das dritte Quartal 2023 komplett mit der alten Dokumentation abzuschließen und darauf zu achten, dass für Patienten des vierten Quartals 2023 die neue Dokumentation eingesetzt wird. 

Die Änderungen der DMP-Anforderungen-Richtlinie können Sie im Servicedokument des G-BA nachvollziehen.

Die Vereinbarungen Diabetes mellitus Typ 2 wurden um die Änderungen ergänzt bzw. angepasst. Dies führte auch zu Anpassungen der jeweiligen Anlagen.

Hier sei insbesondere hingewiesen auf:

  • Anpassung der Anlässe/Indikationen für eine Überweisung zum Facharzt
  • Anpassung der Anlässe/Indikationen für eine Einweisung in ein Krankenhaus
  • Austausch der Versorgungsinhalte Diabetes mellitus Typ 2
  • Streichung des Schulungsprogramms HBSP

Zusätzlich wurde die Beschäftigung/Kooperation mit einem Diabetesberater DDG oder vergleichbaren Qualifikation nicht nur in Vollzeit, sondern auch von mehreren Kräften in Teilzeit in einer Anzahl, welche im zeitlichen Umfang der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle entspricht, in der Arztpraxis vereinbart. Die Mindestbeschäftigungszeit von 20 Stunden/Woche wurde aufgehoben. Dies gilt in gleicher Weise für das DMP Diabetes mellitus Typ 1. 

Die Änderungen treten zum 1. Oktober 2023 in Kraft.

]]>
news-1877 Fri, 29 Sep 2023 11:22:11 +0200 Geänderte Bestellfrist für COVID-19-Impfstoffe aufgrund des Feiertags https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/geaenderte-bestellfrist-fuer-covid-19-impstoffe-aufgrund-des-feiertags Bestellung muss bis spätestens 2. Oktober 2023 erfolgen Aufgrund des bundesweiten Feiertags am Dienstag, 3. Oktober 2023, ändert sich die Bestellfrist für COVID-19-Impfstoffe. Arztpraxen reichen ihre Impfstoffbestellung für die Woche ab 9. Oktober bereits bis spätestens Montag, 2. Oktober, 12 Uhr, in der Apotheke ein. Der Liefertermin ändert sich dadurch nicht, die Praxen erhalten am Montag, 9. Oktober, ihre Impfstoffe.

Eine Übersicht mit allen bestell- und lieferbaren COVID-19-Impfstoffen finden Arztpraxen auf der Homepage der KBV unter: www.kbv.de/html/50986.php

]]>
news-1876 Thu, 28 Sep 2023 14:37:47 +0200 #PraxenKollaps: So können Patienten die Praxen unterstützen https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/praxenkollaps-so-koennen-patienten-die-praxen-unterstuetzen KBV-Aktion: Protestmails an Abgeordnete spielend leicht per Online-Tool versenden Der Praxenkollaps droht: Um Politikerinnen und Politiker auf die unhaltbare Lage in den Praxen aufmerksam zu machen, startet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) online eine Aktionsseite zum Thema. Dort können Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten im Bundestag kontaktieren und sie auf die schwierige Situation in der ambulanten Versorgung hinweisen.

Die neue Website der KBV, www.praxenkollaps.info, bietet ein praktisches Online-Tool, mit dem Interessierte ganz einfach ihre Bundestagsabgeordnete oder ihren Bundestagsabgeordneten suchen und anschreiben können – ob per Postleitzahl, Wahlkreis oder Namen.

„Die Menschen in Deutschland sind es gewohnt, dass sie ihren behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten frei wählen können und von ihm umfassend behandelt werden. Doch mit diesem flächendeckenden Netz an ambulanten Praxen könnte es schon bald vorbei sein, wenn die Rahmenbedingungen so schlecht bleiben. Das müssen die Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem die politischen Entscheider wissen. Wir möchten mit unserem Tool bei den politisch Verantwortlichen ein Bewusstsein für den drohenden Praxenkollaps schaffen“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstands­vorsitzender der KBV.

„Letztendlich werden es die Patientinnen und Patienten sein, die von Ärztemangel, Praxisschließungen, Unterversorgung und langen Wartezeiten betroffen sein werden“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Wir möchten sie hiermit dazu animieren, direkt an ihre Bundestagsabgeordneten heranzutreten. Augenscheinlich hilft nur ein breiter Aufschrei aus der Bevölkerung heraus, um einen gesundheitspolitischen Wandel herbeizuführen“, so der KBV-Vize.

„Mit dieser Aktion führen wir unseren gemeinsamen Protest im Rahmen des #PraxenKollaps fort“, ergänzte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. „Die Lage ist eindeutig: Wenn sich nicht bald etwas ändert, ist nicht weniger als die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Gefahr.“

Im Rahmen einer Krisensitzung hatte die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft im August Forderungen und Lösungsvorschläge zur Rettung der ambulanten Versorgung verabschiedet. Die Vertreterversammlung der KBV beschloss die Fortführung der Protestmaßnahmen.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Website stellt die KBV den Praxen ein Plakat zur Verfügung, das sie in ihren Wartezimmern aushängen können. Damit können sie bei ihren Patientinnen und Patienten um Unterstützung für die Mailing-Aktion werben. Das Praxisplakat kann bei der KBV kostenlos bestellt oder heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Quelle: KBV

]]>
news-1875 Wed, 27 Sep 2023 14:15:09 +0200 Ärztemangel spitzt sich zu: Über 1.000 Arztsitze sind in Baden-Württemberg offen https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/aerztemangel-spitzt-sich-zu-ueber-1000-arztsitze-sind-in-baden-wuerttemberg-offen KVBW-Versorgungsbericht 2023 veröffentlicht Die Situation in der ambulanten Versorgung ist angespannt: Immer mehr Arztsitze können nicht nachbesetzt werden, und das nicht nur in ländlichen Regionen, sondern auch in den Städten. Rund 1.100 Arztsitze sind aktuell nicht besetzt, davon 927 in der hausärztlichen Versorgung. 

„Die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgung ist gefährdet wie noch nie“, sagt Dr. Doris Reinhardt, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), anlässlich des heute veröffentlichten Versorgungsberichtes für das Jahr 2023. „Es wird immer schwieriger, junge Ärztinnen und Ärzte für die Niederlassung zu gewinnen, und die bestehenden Praxen kommen an ihr Limit.“ 

„Personelle Engpässe gibt es nicht nur bei den Ärzten, sondern zunehmend auch beim nichtärztlichen Praxispersonal. Das gefährdet den Praxisbetrieb und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, ergänzt der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Karsten Braun. Und weiter: „Der zunehmende Ärztemangel ist aber auch Ausdruck der immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen ärztlicher und psychotherapeutischer Berufsausübung in Deutschland. Die Politik wäre gut beraten, das umgehend zu ändern, sonst droht der Kollaps unserer Praxen und damit eine gravierende Einschränkung der Patientenversorgung.“

Versorgung stabilisieren

Die KVBW hat ein Bündel an Maßnahmen geschnürt, um die ambulante Versorgung zu stabilisieren: Mit dem Förderprogramm Ziel und Zukunft – kurz ZuZ – fördert die KVBW bereits seit 2015 Praxisneugründungen, Praxisübernahmen, Kooperationen und Anstellungen in besonders prekären Regionen. Rund 25 Millionen Euro sind bislang aus dem Strukturfonds an die neuen KV-Mitglieder geflossen. Als zielführend hat sich auch die Förderung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung erwiesen: „Ambulante Weiterbildungsabschnitte sind ein wertvolles Mittel, um dem ärztlichen Nachwuchs die vertragsärztliche Tätigkeit vorzustellen und die Vorteile kennenzulernen“, erklärt Dr. Reinhardt. Insgesamt wurden 1.822 Ärztinnen und Ärzte mit rund 56 Millionen Euro im Rahmen ihrer ärztlichen Weiterbildung im Jahr 2022 unterstützt. 

Auch die Kooperation mit den Kommunen hat die KVBW weiter ausgebaut. Beim „Kommunalservice“ entwickelt die KVBW gemeinsam mit den Kommunen tragfähige Konzepte für die ärztliche Versorgung in den Regionen. Im Jahr 2022 war das Beratungsteam der KVBW bei 310 Beratungen und Analysen aktiv.

Versorgungsbericht 2023

Der heute veröffentlichte Bericht „Die ambulante medizinische Versorgung 2023“ informiert über aktuelle Themen und Trends, Förderprogramme und das Leistungsspektrum der KVBW-Mitglieder. Der Bericht liefert auch detaillierte Zahlen zur Entwicklung der Arztzahlen und der Altersstruktur in den einzelnen Stadt- und Landkreisen. 

Als Anlage zum Versorgungsbericht ist heute auch der Qualitätsbericht 2022 erschienen. Er zeigt eindrucksvoll, wie umfassend die Qualitätssicherung in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ist. Rund 80 Prozent aller Leistungen, die ein Patient oder eine Patientin in einer Arzt- oder Psychotherapiepraxis in Anspruch nimmt, sind qualitätsgesichert. 

Die Publikation „Die ambulante medizinische Versorgung 2023“ mit der Anlage „Qualitätsbericht 2022“ steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung:

]]>
news-1858 Tue, 26 Sep 2023 13:33:00 +0200 AKI: Verordnung bis Ende 2024 ohne Potenzialerhebung möglich https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/ausserklinische-intensivpflege-verordnung-bis-ende-2024-ohne-potenzialerhebung-moeglich Mehr Fachgruppen können Potenzialerhebung und Verordnung außerklinischer Intensivpflege (AKI) übernehmen Zu Jahresbeginn wurde die außerklinische Intensivpflege neu geregelt. Die Richtlinie schreibt vor, dass vor jeder AKI-Verordnung bei einem Patienten eine sogenannte Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung oder zur Entfernung der Trachealkanüle unbedingt notwendig ist. Durch die am 15. September 2023 in Kraft getretene weitere Übergangsregelung gilt nun bis 31. Dezember 2024, dass eine Potenzialerhebung vor jeder Verordnung der außerklinischen Intensivpflege gemacht werden „soll“, aber nicht gemacht werden „muss“.

Der Grund für diese befristete Lockerung: Es stehen aktuell noch nicht ausreichend Ärzte zur Potenzialerhebung zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss möchte mit der Übergangsregelung erreichen, dass jeder Patient, der eine Verordnung außerklinischer Intensivpflege benötigt, diese auch bekommt und keine Versorgungslücke entsteht. 

]]>
news-1872 Tue, 26 Sep 2023 08:00:59 +0200 Management Akademie (MAK): Seminarbroschüre 2024 jetzt online https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/management-akademie-mak-seminarbroschuere-2024-jetzt-online Komfortabel, intuitiv und zugleich klimafreundlich Die Seminarbroschüre 2024 „Mehr an Kompetenz für die Praxis“ unserer Management Akademie (MAK) ist da. Dank neuem Online-Format gelangen Sie jetzt mit nur wenigen Klicks zum gewünschten Kurs und von dort direkt zur Anmeldung (über die Termine im unteren – grau hinterlegten – Teil der Seite). Ganz einfach und intuitiv – und zugleich viel besser für die Umwelt. Denn wir verzichten auf den Druck.

Das neue Programm umfasst mehr als 230 Fortbildungen zu über 70 Themen der Praxisorganisation und -führung. Entdecken Sie neben bekannten Inhalten auch spannende neue Themen, wie zum Beispiel das Seminar zum Umstieg auf ein anderes Praxisverwaltungssystem oder zur Personalgewinnung in Arztpraxen. Unsere Kurse gibt es in drei unterschiedlichen Lernformaten: Ob in Präsenz, Live-Online oder mit einem Web-based-Training auf unserem Online-Lernportal – Sie haben die Wahl.

Alle Veranstaltungen und Termine sowie die neue Broschüre zum Download finden Sie auf unserer Website unter www.mak-bw.de. Nutzen Sie das vielfältige Angebot zur beruflichen oder persönlichen Weiterentwicklung – wir freuen uns auf Sie.

Ein Tipp: Schnell Entschlossenen räumen wir bei Anmeldung bis zum 31. Januar 2024 einen Frühbucherrabatt von 10 Prozent auf alle halb- und eintägigen Präsenz- und Live-Online-Seminare ein. Beginnen Sie frühzeitig mit Ihrer Fortbildungsplanung und sichern Sie sich schon jetzt die ersten Kursplätze. Es lohnt sich.

]]>
news-1871 Mon, 25 Sep 2023 14:52:43 +0200 Protesttag der Niedergelassenen am 2. Oktober 2023 https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/protesttag-der-niedergelassenen-am-2-oktober-2023 KVBW-Vorstand unterstützt den Aufruf der Berufsverbände Bereits im Juni haben Tausende Mitglieder der KVBW zusammen mit ihren Praxis­teams auf dem Schlossplatz in Stuttgart gegen die miserablen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen protestiert. Im August haben dann 800 Mitglieder aus ganz Deutschland eine beeindruckende Kulisse geschaffen, als die Vertreterversammlung der KBV einen Forderungskatalog an die Politik verabschiedet hat.

Bisher haben wir als KVBW jedoch noch nicht den Eindruck, dass wir gehört werden. Offensichtlich müssen wir noch lauter werden.

Der Vorstand der KVBW unterstützt daher die Proteste am 2. Oktober 2023, zu dem die Berufsverbände aufgerufen haben und in deren Rahmen viele von Ihnen wieder Ihre Praxen schließen werden.

Praxisplakat zum Download

Wir haben Ihnen dazu heute zwei Plakate in Ihre Praxen zugeschickt, die Sie an die Eingangstüren oder auch vorab oder danach in Ihrem Wartezimmer aufhängen können. Außerdem stellen wir Ihnen an dieser Stelle auch eine Download-Version zur Verfügung.

Denken Sie bitte daran, für Ihre Praxis eine kollegiale Vertretung zu organisieren, falls in Ihrem Bezirk nicht ausgewählt wurde, dass die Notfallpraxen an diesem Tag geöffnet haben.

Wir dürfen weiter darauf hinweisen, dass an diesem Tag Fortbildungsveranstaltungen stattfinden, so etwa auf dem IFFM-Campus (https://www.mediverbund-campus.de/home/) oder auch durch die KV Hamburg, die auf ihrem Youtube-Kanal ebenfalls von 9–12 Uhr eine allgemein offene Onlinefortbildung anbietet (https://youtube.com/live/yAMA1q_kX0g).

]]>
news-1874 Fri, 22 Sep 2023 12:50:00 +0200 STIKO-Empfehlung Omikron-Variante XBB.1.5 angepasster COVID-19-Impfstoff https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/stiko-empfehlung-omikron-variante-xbb15-angepasster-covid-19-impfstoff Auffrischimpfungen für Personen mit erhöhtem Risiko Ergänzend zu unserem Schreiben vom 7. September 2023 möchten wir Sie in einer weiteren Schnellinformation über eine neue Stellungnahme der STIKO vom 18. September 2023 informieren.

Die STIKO weist anlässlich der Zulassung von XBB.1.5-Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoffen auf die Bedeutung von Auffrischimpfungen für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf hin.

Zugleich empfiehlt die STIKO die Anwendung des an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoffes von BioNTech/Pfizer. Der angepasste COVID-19-Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 wird zur Grundimmunisierung und zur Auffrischung ab 6 Monaten von der STIKO empfohlen. Bei Anwendung im Rahmen der aktuellen STIKO-Empfehlung besteht nun bzgl. des Anspruchs auf Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz keine Regelungslücke mehr.

Konstellationen mit Regelungslücke

Ungeachtet der STIKO-Empfehlung zum Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoffs sind folgende Konstellationen weiterhin von der Regelungslücke hinsichtlich des Infektionsschutzge-setzes (IfSG) betroffen:

  • medizinisch erforderliche Impfungen nach Maßgabe des Arztes, die von der STIKO nicht empfohlen werden (Anspruch nach COVID-19-Vorsorgeverordung)
  • Impfungen mit dem Impfstoff VidPrevtyn Beta

Diese Impfungen sind dennoch durchzuführen. Klären Sie in diesem Fall Ihre Patienten vor der Impfung über den fehlenden Anspruch auf Versorgung im Falle eines Impfschadens auf und lassen Sie sich dies per Unterschrift bestätigen.

Versorgungsansprüche nach §§ 60 IfSG ff. richten sich gegen das Land und nicht gegen die jeweilige impfende Person. Die impfende Person wird nur bei erkennbarem Verschulden, z. B. bei fehlender oder fehlerhafter Aufklärung, haftbar.fohlen. Bei Anwendung im Rahmen der aktuellen STIKO-Empfehlung besteht nun bzgl. des Anspruchs auf Leistungen nach Bundesversorgungs-gesetz keine Regelungslücke mehr.

Was sollte außerdem im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung beachtet werden?

Aufgrund zahlreicher Rückfragen möchten wir nochmal auf folgende Punkte hinweisen:

  • Auffrischimpfungen – unabhängig davon, ob nach Schutzimpfungs-Richtlinie oder CO-VID-19-VorsorgeV – sollten frühestens 12 Monate nach dem letzten Antigenkontakt (Impfung oder Infektion) durchgeführt werden.
  • Die COVID-19-Impfstoffe werden weiterhin auch für Privatpatienten zulasten des Bun-desamtes für soziale Sicherung (BAS) bezogen. Die Abrechnung der Impfung muss pri-vat liquidiert werden. Eine Abrechnung über BAS ist seit 08.04.2023 nicht mehr möglich.
  • Bei Impfstoffen aus Bundesbeständen besteht weiterhin keine Regressgefahr: Sollten trotz bedarfsgerechter Bestellung Impfstoffdosen verfallen oder trotz sorgfältiger Termin-planung nicht alle Dosen eines Mehrdosenbehältnisses geimpft werden können, werden weiterhin keine Regressansprüche durch den Bund gestellt.
  • Das Impfdokumentationsportal der KBV wurde um die Dokumentationsmöglichkeit für „Comirnaty Omicron XBB.1.5“ erweitert. Die wöchentliche Meldung ist damit – auch rück-wirkend für Impfungen seit dem 18. September 2023 – möglich. Gemäß den Vorgaben der COVID-19-VorsorgeV ist die Meldung weiterhin Pflicht.
]]>
news-1869 Wed, 20 Sep 2023 10:34:49 +0200 Klärungsbedarf bei der Krankenhausreform https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/klaerungsbedarf-bei-der-krankenhausreform Arztpraxen nicht vergessen Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und der Landkreistag Baden-Württemberg sehen noch erheblichen Klärungsbedarf bei der anstehenden Krankenhausreform, auf die Bund und Länder sich im Grundsatz geeinigt haben. 

Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Karsten Braun, forderte die Politik auf, ihrer Verantwortung für die Finanzierung der Kliniken gerecht zu werden: „Wir brauchen eine leistungsfähige Kliniklandschaft im Land, das ist für die Gesundheitsversorgung unerlässlich. Wir sind hier aber der Ansicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden sollen. Denn die besagen, dass die Investitionsmittel aus staatlichen Mitteln, nicht aus den Beiträgen der Versicherten und Unternehmen an die Krankenkassen kommen sollen. Baden-Württemberg hat seine Hausaufgaben gemacht, was die Klinikstruktur angeht. Das würden wir uns von anderen Ländern auch wünschen. Ebenso würden wir uns wünschen, dass die Politik die finanzielle Sicherung der Arztpraxen mit dem gleichen Engagement verfolgt, wie die der Kliniken.” 

Versorgungsstrukturen müssen geklärt werden

Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt wies darauf hin, dass die Finanzierung der Kliniken nur ein Teil der Reform sei. „Zentraler Gegenstand der Reform ist die Einstufung der Kliniken in unterschiedliche Levels. Welche Aufgaben in der Versorgung und damit auch Finanzierungsgrundlage die sogenannten Level Ii-Kliniken als ambulant-stationäre Einrichtungen haben sollen, ist weiterhin unklar. Das bedeutet, dass hier eine wie auch immer geartete neue Struktur geschaffen werden soll, die irgendeine Mischung aus ambulanter und stationärer Versorgung darstellt. 

Damit greift die Krankenhausreform in die ambulante Versorgung durch die Arztpraxen ein. Mit der Strukturreform und Ambulantisierung muss auch das Thema Weiterbildung einvernehmlich transformiert und geregelt werden. Die Kompetenzvermittlung in der ärztlichen Weiterbildung muss ambulant und stationär gewährleistet werden. Jede strukturelle Änderung der stationären Versorgung tangiert die Versorgungsstrukturen im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Integrierte Notfallversorgung im Bereitschaftsdienst heißt konkret, dass beide Strukturen ZNA und NFP am Standort vertreten sind. Und bei allen neuen Strukturen muss klar sein, dass die personellen Ressourcen ambulant wie stationär über alle Berufsgruppen begrenzt sind und daher zwingend in gute Versorgung eingebunden werden müssen.” 

Nicht mehr in Sektoren denken

Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, wies darauf hin, dass sich Bund und Länder in ihrem Eckpunktepapier zwar auf sogenannte sektorenübergreifende Versorger verständigt hätten, entscheidende Fragen aber bisher noch unbeantwortet seien. „Die Idee, aus einem bisherigen Krankenhaus eine ambulante Einrichtung mit erweitertem, sektorenübergreifendem Versorgungsauftrag zu machen, ist ja nicht neu. Ebenso gibt es heute schon projekthaft umgesetzte Modelleinrichtungen, die den in der Reformdiskussion ins Spiel gebrachten Level Ii-Krankenhäusern sehr nahekommen. Allerdings sehen sich alle diese sektorenübergreifenden Ansätze umfassenden rechtlichen und finanzierungstechnischen Problemen ausgesetzt, weil sie quer zum herkömmlichen Regelsystem liegen. Grundlegende Fragen in diesem Zusammenhang sind aber auch durch die jetzige Bund-Länder-Verständigung nicht geklärt. So möchten wir schon wissen, wer denn eigentlich genau der Träger solcher Einrichtungen sein soll, wer die wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung innehat. Und natürlich stellt sich auch die Gretchenfrage, wer für das Ausfallrisiko zuständig ist, falls sich eine solche Einrichtung finanziell nicht trägt. Klar muss bei alldem sein, dass die kommunalen Gebietskörperschaften die ihnen immer wieder zugedachte Rolle eines finanziellen Ausfallbürgen kategorisch ablehnen. Wenn Bund und Länder solche Zentren möchten, müssen sie auch die Organisation und die Finanzierung dauerhaft ausreichend absichern. Andernfalls werden wir diesen, an sich durchaus richtigen, Ansatz einmal mehr nicht zum Fliegen bekommen. 

Nachdem sich der Gesetzgeber seit mehr als zwei Jahrzehnten – beginnend mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz vom Dezember 1999 – um eine Öffnung der Sektorengrenzen bemüht, wäre es nicht zu früh, wenn jetzt endlich einmal ein Quantensprung gelänge."

Landkreistag und KVBW forderten denn auch, dass die Ärzteschaft und die kommunale Ebene an den weiteren Beratungen und Ausarbeitungen beteiligt werden. Es sei zwingend erforderlich, dass die Betroffenen vor Ort mit einbezogen werden.

]]>
news-1873 Tue, 19 Sep 2023 12:11:00 +0200 Angepasster COVID-19-Impfstoff für Kinder bestellbar https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/angepasster-covid-19-impfstoff-fuer-kinder-bestellbar Die Auslieferung soll am 25. September erfolgen Der an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder von BioNTech/Pfizer kann erstmals bis Dienstag (19. September), 12 Uhr, bei den Apotheken bestellt werden. Darüber informiert der KVBW-Vorstand in einer aktuellen Schnellinfo. Die Auslieferung soll am 25. September erfolgen. Der angepasste COVID-19-Impfstoff für 5- bis 11-Jährige kann erstmals bis Dienstag, 26. September, 12 Uhr angefordert werden. Die Auslieferung soll dann am 2. Oktober erfolgen. Die Bestellung erfolgt weiterhin einheitlich für GKV- und Nicht-GKV-Versicherte zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) und nicht über den Sprechstundenbedarf. Es stehen weiterhin nur Mehrdosenbehältnisse (10 bzw. 6 Dosen) zur Verfügung.

Ergänzende Informationen können Sie der Praxisinformation der KBV vom 14.09. entnehmen.

Empfehlungen der STIKO

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 nur für Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko. Dazu gehören Personen mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie Jugendliche mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

Die COVID-19-Vorsorge-Verordnung des BMG vor, dass Versicherte über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen COVID-19 haben, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.

Sehen Sie für Ihre Patienten ein erhöhtes Risiko einer COVID-19-Infektion, können Sie diese impfen, auch wenn ihr Personenkreis nicht explizit durch die STIKO in der Schutzimpfungs-Richtlinie erwähnt wird.

]]>
news-1867 Mon, 18 Sep 2023 14:15:00 +0200 DMP: Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2, KHK https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/dmp-diabetes-mellitus-typ-1-diabetes-mellitus-typ-2-khk-1 Zulassungsentzug für strukturiertes Hypertonie-Behandlungs- und Schulungsprogramm Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hat Zulassungsprüfungen von DMP-Schulungsprogrammen durchgeführt. Als ein Ergebnis dieser Prüfung hat das BAS der HBSP-Schulung die DMP-Zulassung entzogen. Das Schulungsprogramm wurde 2004 geprüft und zugelassen, seitdem aber nicht mehr angepasst und ist damit veraltet.

Das Schulungsprogramm wird zum 30. September 2023 aus den DMP-Verträgen Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2 sowie Koronare Herzkrankheit (KHK) gestrichen, da es nicht mehr die Anforderungen an die aktuelle DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) erfüllt. 

Eine Abrechnung der GOP 99 234, 99 238 und 99 234 N ist deshalb ab dem 1. Oktober 2023 nicht mehr möglich.

Wir empfehlen schon jetzt, das HBSP-Schulungsprogramm nicht mehr im Rahmen der DMP Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2 und KHK anzubieten. 

Das Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie des ZI ist davon nicht betroffen.

]]>
news-1868 Fri, 15 Sep 2023 12:57:02 +0200 Patientensicherheit wird in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen großgeschrieben https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/patientensicherheit-wird-in-den-arzt-und-psychotherapeutenpraxen-grossgeschrieben Qualitätsmanagement und Hygienestandards sollen dabei helfen Zum Welttag der Patientensicherheit am Sonntag, 17. September, hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf die große Bedeutung dieses Themas für die Arztpraxen sowie die umfangreichen Maßnahmen der KVBW in diesem Bereich hingewiesen. 

Qualitätsmanagement ist Pflicht

Der Vorsitzende des Vorstandes, Dr. Karsten Braun, verwies dabei auf das Qualitätsmanagement, das heute in den Praxen vorgeschrieben ist: „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen heute umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen in ihren Praxen ergreifen. Das ist übrigens bei den Privatpraxen nicht der Fall. Zu diesen Maßnahmen gehören Anforderungen an die Abläufe und die technische Ausstattung bis hin zu Notfallmaßnahmen. Gleichzeitig sehen die Qualitätssicherungsmaßnahmen auch eigene Genehmigungen für zahlreiche Leistungen vor. In mehr als 80 Bereichen müssen Ärzte sowie Psychotherapeuten separate Fortbildungszertifikate und teilweise Apparatenachweise vorlegen, damit sie die Leistung überhaupt abrechnen dürfen. Die KVBW hat hierbei den Auftrag, die entsprechenden Anträge zu bearbeiten und die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Das alles dient mittel- und unmittelbar der Patientensicherheit und ist wesentlich für die hohe Qualität der Behandlungen in der ambulanten Versorgung.“ 

Hygiene ist eine Grundvoraussetzung

Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt nahm in diesem Zusammenhaben auf die weitreichenden Hygienemaßnahmen in den Praxen Bezug: „Der Aufwand, der hier in den Praxen betrieben wird, ist enorm hoch. Da hat sich auch in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr viel getan. Wie drängend dieses Thema ist, zeigen die großen Probleme mit Krankenhauskeimen. Das wollen wir in unseren Praxen unbedingt vermeiden. So muss beispielsweise in jeder Praxis mindestens eine Medizinische Fachangestellte die Qualifikation zur Hygienebeauftragten vorweisen. Die KVBW ist hier besonders engagiert. So ist bei uns das Kompetenzzentrum Hygiene angesiedelt, eine zentrale Einrichtung einer Reihe von KVen.“

Reinhardt fuhr fort: „Unsere Mitglieder unterliegen einer Fortbildungspflicht. In deren Rahmen sie in einem bestimmten Zeitraum festgelegte Fortbildungserfordernisse erfüllen müssen. Auch das ist bei den Privatärzten nicht der Fall. Die KVBW-eigene Management-Akademie hat hier auch einen Schwerpunkt auf Themen, die unmittelbar der Patientensicherheit dienen.“ 

]]>
news-1866 Thu, 14 Sep 2023 13:16:24 +0200 Update der DMP-Dokumentationssoftware https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/update-der-dmp-dokumentationssoftware Änderungen ab 1. Oktober 2023 bei DM1 & DM2 Die Dokumentationssoftware für die Disease-Management-Programme (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 und 2 wird zum 1. Oktober 2023 geändert. 

Für die Praxis bedeutet das:

  • Konsultationen von Patienten, die ab dem vierten Quartal 2023 erfolgen, müssen Sie mit der aktualisierten Software dokumentieren. 
  • Für Patienten aus den vorherigen Quartalen, müssen Sie die derzeit aktuelle bzw. alte Software verwenden. 
  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt alle Dokumentationen für das 2. und 3. Quartal 2023 bis Ende September 2023 abzuschließen und zu versenden, um potenziell auftretende Probleme bei der parallelen Nutzung von zwei Software-Versionen zu vermeiden. 

Weitere Informationen zur Software-Aktualisierung und zu den zugrundeliegenden Änderungen bei der Dokumentation gibt die PraxisNachricht der KBV:

]]>
news-1865 Wed, 13 Sep 2023 09:14:41 +0200 Politik kann durchaus, wenn sie will https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/politik-kann-durchaus-wenn-sie-will Vor 30 Jahren in Lahnstein verabschiedete Maßnahmen heute noch gültig Genau 30 Jahre ist es her, als im rheinland-pfälzischen Lahnstein die damalige Bundesregierung weitreichende Reformen für das Gesundheitswesen beschlossen hat. Die damals getroffenen Maßnahmen bestimmen auch heute noch das Gesundheitswesen. 

Rahmenbedingungen heute haben sich geändert

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Karsten Braun, erläuterte: „Viele Maßnahmen, die damals verabschiedet wurden, waren eine Reaktion auf die Probleme, die die Politik damals gesehen hat. Heute gelten die Maßnahmen immer noch, obwohl sich die Maßnahmen nicht bewährt haben, vor allem aber die Rahmenbedingungen sich komplett geändert haben. Wurde damals eine Ärzteschwemme beklagt und in dieser Folge die Bedarfsplanung eingeführt, sprechen wir heute über einen Ärztemangel. Die Bedarfsplanung gibt es aber immer noch, und zwar sogar konzeptionell weitgehend unverändert. Die Budgetierung, die damals zur Kostenreduktion eingeführt wurde, gibt es immer noch, obwohl damit Versorgung eingeschränkt wurde, worüber wir uns heute beklagen. Ebenso die Regresse bei den Verordnungen. Die damals beschlossenen Maßnahmen haben die ambulante medizinische Versorgung geschwächt und haben zu einer Unmenge an bürokratischen Regelungen geführt. Sie sind daher eine der Ursachen für die Probleme, die wir heute haben. Was mich aber beschäftigt, ist die Tatsache, dass wir nicht in der Lage sind, Strukturen wieder abzuschaffen, wenn sich gezeigt hat, dass sie sich nicht bewährt haben.“

Reformbedarf ist hoch

Für seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt zeigen die Beschlüsse von damals aber auch, wozu Politik in der Lage ist, wenn sie nur möchte. „Es ist ja schon bemerkenswert, wie weitreichend die Veränderungen gegangen sind, die damals verabschiedet wurden. Wenn Politik will, kann sie durchaus grundlegende Strukturen ändern. Das würden wir uns heute auch wünschen, denn der Reformbedarf ist hoch. Aber anstatt darüber nachzudenken, wie wir die Ärzte und Psychotherapeuten entlasten, befassen wir uns immer noch mit den alten Konzepten von damals und versuchen, sie immer weiter auszuarbeiten. Das ist der falsche Weg! Die weitreichenden Proteste der vergangenen Monate haben gezeigt, in welche Richtung sich die Politik bewegen muss.“
 

]]>
news-1864 Wed, 13 Sep 2023 08:23:30 +0200 Sepsis früh erkennen https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/sepsis-frueh-erkennen Als Vertragsarzt für das Thema sensibilisiert sein und richtig reagieren Jedes Jahr erkranken rund 300.000 Menschen an einer Sepsis. Am häufigsten sind Neugeborene und ältere Menschen betroffen. 

Eine Sepsis entsteht meist nicht erst im Krankenhaus – mehr als 70 Prozent der Patienten haben diese bereits, wenn sie ins Krankenhaus kommen. Oft haben diese Patienten unspezifische Symptome (beispielsweise hohes Fieber, Schüttelfrost und (Muskel-)Schmerzen etc.), die schwer einzuordnen und zu deuten sind. Beginnt aus diesem Grunde die Therapie zu spät, sterben die Patienten unter Umständen an Multiorganversagen oder septischem Schock. 

Was Sie als Niedergelassene tun können

Sie als Vertragsarzt können einen wesentlichen Beitrag leisten, eine Sepsis frühzeitig zu erkennen und die notwendige Behandlung umgehend einzuleiten.
Eine früh erkannte und behandelte Sepsis kann das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs reduzieren und unter Umständen lebensrettend sein. Experten gehen davon aus, dass deutschlandweit 15.000 bis 20.000 Todesfälle pro Jahr vermeidbar wären.

Menschen, die eine schwere Sepsis bzw. einen septischen Schock überleben, haben im Anschluss teilweise schwere seelische, körperliche und kognitive Einschränkungen. Diese werden in der Regel von Vertragsärzten und -psychotherapeuten versorgt. Niedergelassene sind folglich nicht nur beim Erkennen einer (potentiellen) Sepsis bei einem Patienten gefragt, sondern auch bei der Diagnose der Sepsisfolgen und der Auswahl einer geeigneten Nachsorge.

Informationen zum Thema Sepsis

Um den Blick für die Risikofaktoren und Warnzeichen einer Sepsis zu schärfen, soll das Qualitätszirkel-Modul „Sepsis früh erkennen“ der KBV anregen, sich im Qualitätszirkel (QZ) mit der Früherkennung und Vermeidung von Sepsis-Fällen auseinanderzusetzen. In der gemeinsamen Diskussion praktischer Fallbeispiele bietet sich die Möglichkeit, mit- und voneinander zu lernen. Hier finden Sie das KBV-Modul

Auch zum Welt-Sepsis-Tag am 13. September 2023 gibt es vielfältige Möglichkeiten, aktiv zu werden und Ihre Patienten zu diesem Thema aufzuklären.

]]>
news-1852 Tue, 12 Sep 2023 07:58:00 +0200 Arzt-Patienten-Forum startet ins Wintersemester 2023/2024 https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/arzt-patienten-forum-startet-ins-wintersemester-2023-2024 Jetzt Plakate und Flyer für Ihre Praxis bestellen Die Veranstaltungsreihe „Arzt-Patienten-Forum – Gesundheit im Gespräch“ (APF) startet ins Wintersemester 2023/2024. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten informieren in allgemein­verständ­lichen Vorträgen über Krankheiten, Vorbeugung, Diagnose und Behandlung. Patienten können Fragen stellen und erhalten individuelle Auskunft.

Das aktuelle Programm bietet wieder Themen zu verschiedenen Krankheitsbildern wie Schilddrüsenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Gesundheitliche Langzeitfolgen von COVID-19, Demenzerkrankungen, Vorträge zu präventiven Themen wie Hautkrebsvorsorge sowie zum diesjährigen Motto der Deutschen Herzstiftung „HERZKRANK? Schütze Dich vor dem Herzstillstand!“. Wenn Sie in Ihrer Praxis für diese Veranstaltungen, die von der KVBW und dem VHS-Landesverband veranstaltet werden, werben möchten, können Sie bei uns kostenlos Plakate und Flyer bestellen.

Bestellformulare für Plakate und Flyer zu den Veranstaltungen legen wir nicht mehr in Papierform dem Rundschreiben bei. Sie können das Bestell-PDF hier herunterladen, am Monitor ausfüllen und – wenn Sie möchten – auch gleich per Knopfdruck als E-Mail an uns senden. Dann lassen wir Ihnen das gewünschte Informationsmaterial zukommen.

Informationsmaterial für Praxen zum Arzt-Patienten-Forum

  • Gesamtprogrammübersicht Arzt-Patienten-Forum für Ihre Region (Flyer)
  • Arzt-Patienten-Forum Einzelvorträge
    • Plakat A3 farbig
    • Handzettel A5 farbig

Eine Übersicht zu den teilnehmenden Volkshochschulen, Terminen und Themen der Veranstaltungsreihe „Arzt-Patienten-Forum – Gesundheit im Gespräch“ finden Sie im Veranstaltungskalender.

Hinweis: Integrierte PDF-Viewer mancher Browser (z. B. Chrome, Safari) unterstützen das Datenformat dieses PDF-Formulars evtl. nicht. Bitte Datei erst herunterladen und mit einem PDF-Reader ausfüllen.

]]>
news-1863 Mon, 11 Sep 2023 15:25:08 +0200 Budgetierung ist versorgungsfeindlich https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/budgetierung-ist-versorgungsfeindlich KVBW-Vorstand fordert Ende der Budgetierung in der ambulanten Versorgung Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) fordert ein Ende der Budgetierung in der ambulanten Versorgung. 

„Es ist heute nicht mehr zu vermitteln, dass sich bei uns die Klagen über lange Wartezeiten vor allem bei den Fachärzten stapeln, das auf der anderen Seite aber politisch so gewollt ist. Entweder, wir müssen den Patientinnen und Patienten endlich reinen Wein einschenken und offen aussprechen, dass nur eine bestimmte Anzahl an Behandlungen pro Quartal vorgesehen ist oder die Budgetierung beenden“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Karsten Braun, die Forderung. „Nach unseren Schätzungen liegt das zusätzliche Potenzial bei mindestens 10 bis 15 Prozent. Das wären immerhin zwischen 3,5 und 6 Millionen zusätzliche Behandlungen alleine in Baden-Württemberg in den Facharztpraxen.“

Budgetierung nicht mehr zeitgemäß

Wie absurd die heutigen Regelungen sind, zeige sich beispielhaft bei den Radiologen: „Schon heute bezahlen die Radiologen etwa jede siebte Behandlung aus der eigenen Tasche. Da die Radiologen selbst keinen Einfluss darauf haben, wie viele Patienten zu ihnen kommen, da diese nur auf Überweisung der Haus- und Fachärzte die Praxen aufsuchen, ist die Budgetierung der Leistungen eine klare Einschränkung der Versorgung.“ Aus Sicht von Braun ist die Budgetierung daher nicht mehr zeitgemäß. 

„Die Politik hat die Neupatientenregelung gestrichen und somit für eine Verschlechterung der Versorgung gesorgt. Die Auswirkungen bekommen wir bereits heute zu spüren. Es wird dringend Zeit, dass wir die Ärzte nicht bestrafen, wenn sie alle Patienten behandeln, die zu ihnen kommen und die sie im Rahmen ihrer Kapazitäten auch versorgen könnten.“

]]>
news-1862 Mon, 11 Sep 2023 10:19:14 +0200 Angepasster COVID-19-Impfstoff bestellbar https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/angepasster-covid-19-impfstoff-bestellbar Eingeschränkte Staatshaftung im Falle eines Impfschadens Der an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer kann erstmals bis Dienstag, 12. September, 12 Uhr, bei den Apotheken bestellt werden. Die Auslieferung soll am 18. September erfolgen.
Die Bestellung erfolgt weiterhin einheitlich für GKV- und Nicht-GKV-Versicherte zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) und nicht über den Sprechstundenbedarf. Es stehen weiterhin nur Mehrdosenbehältnisse (6 Dosen) zur Verfügung.

Ergänzende Informationen können Sie der Praxisinformation der KBV „Arztpraxen können neuen COVID-19-Impfstoff bestellen“ vom 5. September 2023 entnehmen.

Keine Staatshaftung wegen noch fehlender STIKO-Empfehlung 

Für alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe gilt bei indikationsgerechtem Einsatz die Herstellerhaftung. Der Anspruch des Patienten auf Leistungen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes im Falle eines Impfschadens ist aufgrund der öffentlichen Impfempfehlung des Landes Baden-Württemberg erst gegeben, wenn eine STIKO-Empfehlung veröffentlicht ist.

Für folgende Konstellationen besteht damit aktuell eine Regelungslücke:

  • Impfungen mit dem an die XBB.1.5-Variante angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer
  • medizinisch erforderliche Impfungen nach Maßgabe des Arztes, die von der STIKO nicht empfohlen werden (Anspruch nach COVID-19-Vorsorgeverordung)
  • Impfungen mit dem Impfstoff VidPrevtyn Beta

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg informiert darüber und über die Frage der Haftung beim angepassten Impfstoff ausführlich in einer aktuellen Schnellinformation

]]>
news-1861 Fri, 08 Sep 2023 12:19:10 +0200 Vorstand der KVBW unterstützt Forderungen der MFA-Verbände in Berlin https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/vorstand-der-kvbw-unterstuetzt-forderungen-der-mfa-verbaende-in-berlin Praxisteams sind einfach unverzichtbar für einen funktionierenden Praxisbetrieb Als „einfach unverzichtbar für die Arztpraxen“ hat die stellvertretende Vorstands­vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Doris Reinhardt, die Medizinischen Fachangestellten (MFA) bezeichnet.

Auf der zentralen Protestveranstaltung der MFA-Verbände in Berlin sagte Reinhardt am Freitag: „Wir sprechen immer vom Ärztemangel, der auch gravierend ist. Dabei wird leider oft vergessen, obwohl wir immer darauf hinweisen, dass wir ebenfalls einen erheblichen Mangel an MFA haben. Uns erreichen Meldungen, dass Praxen nicht wie geplant öffnen oder sich erweitern können oder auch ihre Sprechstundenzeiten einschränken müssen, weil MFA fehlen. Ohne sein Praxisteam kann ein Arzt aber nicht arbeiten.“

Unglaubliche Arbeitsleistung während der Coronapandemie

Sie erinnerte an die Leistung der MFA in der Coronapandemie, als sie bei der Bewältigung der Pandemie ganz vorne an der Front standen. „Ich habe das selbst bei mir in der Praxis erlebt. Die MFA am Telefon und am Tresen mussten mit Impfgegnern, Coronaleugnern, Maskenverweigerern umgehen, mussten den Frust aushalten, wenn es nicht schnell einen Impftermin gegeben hat oder die Zahl der Impfungen aufgrund fehlenden Impfstoffes begrenzt war. Sie mussten unzählige Fragen der Patientinnen und Patienten zu den aktuellen Regelungen Testungen, Absonderungen, dann Impfregelungenbeantworten, in der Praxis aber auch in unzähligen Telefonaten. Die Patientinnen und Patienten wurden von den MFA in die neu organisierten Infektsprechstunden, Regeltermine oder telemedizinischen Angebote eingeplant. Was da bei den Telefonen und am Tresen geleistet wurde, ist unglaublich.“

Bedeutung der MFA wird von der Politik nicht ausreichend gewürdigt

Ihr Vorstandskollege Dr. Karsten Braun beklagte denn auch, dass die Leistung der MFA vor allem von der Politik nicht ausreichend gewürdigt werde. „Leider scheinen bisher nur die Pflegekräfte in den Krankenhäusern und in den Pflegeheimen im Fokus der Politik zu stehen. Kaum eine Rede, in der nicht auf deren Leistung hingewiesen wird. Dementsprechend hat die Politik auch gehandelt: Corona-Sonderbonus, bessere Vergütung, öffentliche Anerkennung, bessere Arbeitsbedingungen und der Ruf nach mehr Personal. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Arztpraxen: Fehlanzeige. Das haben die MFA nicht verdient und ist daher komplett inakzeptabel.“ Beide Vorstände forderten die Politik denn auch zum Handeln auf. Erforderlich seien tragfähige Rahmenbedingungen inkl. der Finanzierung, damit sich Versorgungs­strukturen zukunftsfähig weiterentwickeln können. „Dies ist ein Invest in die Zukunft, das einen Mehrwert für die Versorgung mit sich bringt. Denn qualifizierte MFA übernehmen schon heute wichtige Versorgungsaufgaben außerhalb der Arztpraxen, indem sie beispielsweise im Auftrag des Arztes Hausbesuche vornehmen.“

]]>
news-1860 Wed, 06 Sep 2023 13:05:56 +0200 Fitte Schüler und Schülerinnen? – Lasst mal schauen! https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/fitte-schueler-und-schuelerinnen-lasst-mal-schauen OrthoKids bietet Vorsorgeuntersuchungen an Schulen an Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat durch die Corona-Pandemie stark gelitten, die Folgen von mangelnder Bewegung und erhöhtem Medienkonsum in dieser Zeit wirken nach. Das Präventionsprojekt OrthoKids der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) will frühzeitig körperliche Fehlentwicklungen bei Kindern und Jugendlichen erkennen und behandeln. Zum Start des neuen Schuljahres bietet OrthoKids deshalb orthopädische Screenings für Schulklassen an. 

Viele Schmerzen, unter denen Erwachsene leiden, haben ihren Ursprung in Kindheit und Jugend, weil Fehlstellungen oder Skelettdeformationen wie Skoliose oder O-Beine nicht frühzeitig erkannt und behandelt wurden. Zu Beginn des neuen Schuljahres will OrthoKids deshalb Schulen für Klassenscreenings gewinnen. Konkret richtet sich das Angebot an Kinder zwischen 10 und 14 Jahren vor allem in den Klassenstufen 5 bis 8. 

Wie läuft das ab?

Die Organisation übernimmt das OrthoKids-Team der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) und des Klinikums Stuttgart in Zusammenarbeit mit der Schule und niedergelassenen Orthopädinnen oder Orthopäden. Den teilnehmenden Schulen entstehen keinerlei Kosten. Vor Ort wird das Screening mit den OrthoKids-Studienkoordinatorinnen sowie einer teilnehmenden OrthoKids-Orthopädin oder einem -Orthopädin durchgeführt. 

OrthoKids hat das Ziel, einen orthopädischen Check-Up als reguläre Vorsorgeuntersuchung zu etablieren. Deshalb sollen rund 20.000 Kinder im Projektzeitraum untersucht werden. 

Folgen bis ins Erwachsenenalter

„Schulleiterinnen und Schulleiter sollten unbedingt diese Möglichkeit zu einem kostenlosen Check-Up von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren nutzen, um eine gesunde körperliche Entwicklung sicherzustellen“, so Dr. med. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der KVBW. Als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie weiß Braun, welche Folgen unbehandelte orthopädische Fehlstellungen im Erwachsenenalter haben können. „Viele Behandlungen und Operationen wären überflüssig, wenn die Patienten und Patientinnen schon in ihrer Kindheit orthopädisch versorgt worden wären.“  Das gilt beispielsweise für Skoliose – eine Krankheit, die etwa zwei Prozent aller Kinder betrifft. „Je früher Skoliose diagnostiziert wird, um so effizienter ist die Therapie und ein Fortschreiten der Krankheit, die u. a. zu Gelenkverschleiß und Bandscheibenproblemen führen kann, wird vermieden“, ergänzt Prof. Thomas Wirth, Ärztlicher Direktor der Orthopädie im Olgahospital des Klinikums Stuttgart. Er beobachtet, dass durch die Zunahme von Adipositas im Kinder- und Jugendalter auch verstärkt orthopädische Fehlstellungen auftreten. 

Bei im Zuge der Klassenscreenings diagnostizierten Auffälligkeiten werden entsprechende Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der Regelversorgung eingeleitet. 

Schulleiter oder Elternvertreter, die Interesse an einem Klassenscreening haben, können sich direkt an das OrthoKids-Team wenden:

]]>
news-1859 Mon, 04 Sep 2023 10:02:00 +0200 Wie funktioniert das Ausstellen des eRezepts? https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/wie-funktioniert-das-ausstellen-des-erezepts Digitale Infoveranstaltung am 20. September 2023 Gemeinsam mit mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen, darunter auch die KVBW, veranstaltet die gematik im Rahmen ihrer Reihe „gematik trifft“ eine digitale Infoveranstaltung zum eRezept:

Mittwoch, 20. September 2023, von 17.30 bis circa 19.30 Uhr

Interessierte Praxisteams bekommen so rechtzeitig vor dem Start zum 1. Januar 2024 Einblick in die Abläufe. Wer sehen möchte, wie sich Rezepte mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) per Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur unterschreiben lassen, kann sich das entweder live oder im Nachgang per Video-Mitschnitt ansehen.

]]>
news-1857 Tue, 29 Aug 2023 10:15:11 +0200 Gesundheitskioske müssen anders gedacht werden https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/gesundheitskioske-muessen-anders-gedacht-werden Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung ziehen bessere Vernetzung vor Die Krankenkassenverbände in Baden-Württemberg sowie die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg fordern die Bundesregierung auf, die in den aktuellen Reformvorhaben zur Gesundheitsversorgung geplanten Maßnahmen zu überdenken. 
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, sagte dazu am 29. August 2023 in Stuttgart: „Eine der angedachten Maßnahmen sind die Gesundheitskioske. Die Unterstützung sozial und strukturell benachteiligter Regionen und die Stärkung der Gesundheitskompetenz in der breiten Bevölkerung sind Ziele, die wir unterstützen. Das bisher in den ersten Gesetzesentwürfen beschriebene Konstrukt hinterlässt noch viele offene Fragen. Die Aufnahme von medizinischen Routineaufgaben als Auftragsleistung der Gesundheitskioske sehen wir kritisch. Die Schaffung einer neuen, zusätzlichen Struktur kann zu einer weiteren Segmentierung der Versorgung beitragen. Besser wären integrierte Lösungen in die bereits bestehende Versorgung.“ Außerdem sei die überwiegend zu Lasten der GKV vorgesehene Finanzierung der Gesundheitskioske zu kurz gedacht. Vielmehr sei es eine größtenteils gesamtgesellschaftliche und öffentliche Aufgabe so Bauernfeind. „Statt die Beitragszahlenden immer weiter über Gebühr zu belasten, müssen hier die Kommunen sowie die anderen Sozialleistungsträger im Rahmen der Vertragsgestaltung stärker in die finanzielle Mitverantwortung genommen werden.“ 

Vorhandenes stärken

Für die B52-Verbändekooperation erläutert der Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, Michael Mruck: „Mit dem bisher vorliegenden Konzept wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, überwiegend aus Finanzmitteln der Krankenkassen, ein neues Leistungsangebot in der Gesundheitsversorgung zu schaffen, das zur allgemeinen Daseinsvorsorge gehört und damit eine staatliche Aufgabe ist. Demgegenüber werden bereits bestehende Angebote der Krankenkassen und Primärversorger im Gesetzentwurf ignoriert. Anstatt diese zu stärken, wird mit der Gießkanne ein Fremdkörper geschaffen, dessen Schnittstellen zur Regelversorgung bislang völlig ungeklärt sind. Das gilt insbesondere für die Leistungen einer Arztpraxis in Abgrenzung zu denen eines Gesundheitskioskes. Es würde sehr aufwändig werden, beide Strukturen so miteinander zu vernetzen, dass hier eine sinnvolle Versorgung stattfindet.“

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Karsten Braun, und seine Stellvertreterin Dr. Doris Reinhardt forderten denn auch den Gesetzgeber auf, das Konzept noch einmal neu zu denken. „Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, bereits bestehende Strukturen besser miteinander zu vernetzen, anstatt neue zu schaffen. Das würde eine Vielzahl von Problemen lösen. Dabei müssten die Leistungen gar nicht in der Praxis stattfinden. Das könnte auch gemeinsam mit der Sozialberatung der Kommunen in einem Gemeindezentrum oder in Räumlichkeiten des Rathauses sein. Schon heute nehmen speziell ausgebildete MFA viele Aufgaben im Auftrag des Arztes wahr, führen etwa Hausbesuche durch. Das klappt prima und hat sich seit Jahren etabliert.“ 

]]>
news-1856 Mon, 28 Aug 2023 13:19:05 +0200 KVBW: Digitalisierung braucht Mehrwert https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/kvbw-digitalisierung-braucht-mehrwert Arztpraxissoftware muss funktionieren und nutzerfreundlich sein Die Digitalisierung in der ambulanten Versorgung sollte den Patientinnen und Patienten, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Praxisteams dienen und einen sinnvollen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten. „Es muss für alle Beteiligten durch die Digitalisierung einen erkennbaren Mehrwert durch eine nutzerfreundliche und funktionstüchtige Technik geben“, fordern die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt. 

Bisher haben digitale Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hauptsächlich bei Krankenkassen für effizientere Verwaltungsabläufe und damit zu Einsparungen geführt. Ein beträchtlicher Arbeitsaufwand liegt dagegen bei den Praxen, im Falle der eAU aber auch bei den Arbeitgebern. Auch beim E-Rezept sind die Prozesse noch nicht so gestaltet, dass sie eine dauerhafte Verbesserung im Praxisalltag bedeuten. Das liegt in erster Linie an der noch nicht anwenderfreundlichen Ausgestaltung durch die Hersteller von Arztpraxissoftware. „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind nicht digitalisierungsfeindlich, doch für eine wirkliche Akzeptanz der Telematikinfrastruktur müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein“, betonen Braun und Reinhardt.   

Ausreichend getestete Technik notwendig

Dazu gehört an erster Stelle eine vor Einführung ausreichend getestete Technik. „Unausgereifte Hard- und Software kostet Zeit, Geld und Nerven und führt letztlich zu Ablehnung“, so Braun. Es könne nicht sein, dass der Gesetzgeber dann auch noch mit Bußgeldern und Sanktionen drohe. „Wenn die Telematikinfrastruktur nicht funktioniert, ist die Praxis lahmgelegt. Das ist Stress pur für das Praxispersonal. Und diese Zeit fehlt dann auch für die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, ergänzt Dr. Doris Reinhardt, stv. Vorstandsvorsitzende.  Auf der Protestveranstaltung der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft in Berlin am 18. August 2023 war die derzeitige Zwangsdigitalisierung der Praxen unter viel Applaus als „digitale Vergewaltigung“ bezeichnet worden.

Ziel der Politik muss sein, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Verfechter und Multiplikatoren der Digitalisierung zu gewinnen. Reinhardt betonte, dass auch die Refinanzierung der notwendigen Hard- und Software für die Praxen „vollständig und kostendeckend“ erfolgen müsse. Die beschlossene Monatspauschale decke bei weitem nicht die Kosten, die den Praxen durch die Gesetze entstünden. 

Bedenken äußerte KV-Vorstand Braun auch hinsichtlich der möglichen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch die elektronische Patientenakte und den Entwurf zum Digitalgesetz (DigiG). Dort ist die Weitergabe von Patientendaten für Forschungszwecke vorgesehen. Dabei bestünden erhebliche Zweifel, ob derartige Patientendaten für Forschungszwecke verwendbar seien. Es bestehe große Gefahr, dass sich bei nicht mehr nachvollziehbaren Datenströmen Patientinnen und Patienten ihrem Therapeuten gegenüber nicht mehr öffnen, insbesondere im Bereich der Psychotherapie.

Forderungskatalog aller KVen

Ein Kurswechsel bei der Digitalisierung ist deshalb auch Bestandteil des Forderungskatalogs aller KVen, der kürzlich in Berlin beschlossen wurde und auch von den KVBW-Vorständen voll unterstützt wird. Darin wird u. a. folgendes gefordert: 

  • Eine Stärkung der elektronischen Patientenakte im Digital-Gesetz und im Gesundheitsdatennutzungsgesetz durch eine klare und einfache Zugangs- und Widerspruchsregelung. 
  • Eine datengeschützte Patientensteuerung nach medizinischer und psychologischer Erforderlichkeit anstatt nach ökonomischen Interessen durch die gesetzlichen Krankenkassen. 
  • Eine vollständige Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die KVBW veröffentlicht diese Pressemitteilung im Rahmen der bundesweiten Aktion aller Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unter dem Titel „PraxenKollaps – Praxis weg, Gesundheit weg!“, um auf die akut gefährdete Situation der ambulanten Versorgung aufmerksam zu machen. Hintergrund sind die Finanzierungsverhandlungen auf Bundesebene, die seit Anfang August laufen. 

]]>
news-1855 Thu, 24 Aug 2023 09:44:44 +0200 KVBW startet Pilotprojekt für das E-Rezept https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/kvbw-startet-pilotprojekt-fuer-das-e-rezept Betreute Testphase vor der verpflichtenden Einführung im Januar 2024 Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat im Main-Tauber-Kreis ein Pilotprojekt zur Einführung des E-Rezepts gestartet. Arztpraxen und Apotheken in der Region haben die Möglichkeit, das Verfahren zu testen, bevor das E-Rezept zum 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt wird. In Zusammenarbeit mit dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) wurde am Mittwochabend in Tauberbischofsheim über das Projekt informiert.  

Gute Vorbereitung für den Start

„Mit dem Modellprojekt wollen wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, die Abläufe und Prozesse zu testen. Dabei werden die Projektteilnehmer von unserem KVBW-E-Rezept-Team aktiv unterstützt und begleitet“, erklärt Vorstandsvorsitzender Dr. Karsten Braun. Die KVBW führt das Projekt in Kooperation mit der Ärzteschaft im Main-Tauber-Kreis sowie dem Landesapotheker­verband und der Landesapotheker­kammer durch. „Unser Ziel ist, grundlegende Probleme und Hürden im Praxisalltag zu erkennen und an die zuständigen Stellen wie z. B. die gematik oder Softwarehersteller zu melden, sodass für unsere Mitglieder vom 1. Januar 2024 an die Prozesse möglichst reibungslos funktionieren“, so Braun. 

Die Informationsveranstaltung am Mittwoch in Tauberbischofsheim richtete sich an Arztpraxen und Apotheken. In Vorträgen wurde jeweils die Arzt- und Apothekersicht auf das E-Rezept vorgestellt. Zudem erhielten die Teilnehmenden Einblicke in ein Arztinformations- bzw. Apothekenverwaltungssystem, um das gegenseitige Verständnis zu fördern und die gemeinsame Umsetzung des E-Rezepts voranzutreiben. 

Die teilnehmenden Praxen profitieren von der Teilnahme, da sie durch das E-Rezept-Team der KVBW fachlich betreut und beraten werden. Das Verfahren für das E-Rezept wurde durch den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte inzwischen erheblich vereinfacht. Mit dieser kann der Patient in der Apotheke sein E-Rezept direkt einlösen. 

Positive Rückmeldungen zum Projektstart

Erste Rückmeldungen von teilnehmenden Praxen sind positiv, der Prozess funktioniert. Allerdings erfordert die erforderliche elektronische Signatur bei jedem Rezept noch viel Zeit, was vor allem bei Wiederholungsrezepten den Praxisablauf aufhält.  „Wir werden alle Kritikpunkte melden und erwarten, dass die gematik sowie die Softwarehersteller weiter an Verbesserungen arbeiten und Optimierungen umsetzen“, so Braun. 

In Baden-Württemberg sind inzwischen rund 70 Prozent der Praxen bereit für das E-Rezept. „Wer sich noch nicht auf die neue digitale Anwendung umgestellt hat, sollte die kommenden Monate unbedingt dafür nutzen“, appelliert Braun. Das Serviceteam „IT in der Praxis“ steht Mitgliedern dafür gerne beratend zur Seite.

]]>
news-1854 Thu, 24 Aug 2023 07:38:53 +0200 Mein PraxisCheck: Datenschutz und Informationssicherheit https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/mein-praxischeck-datenschutz-und-informationssicherheit Inhalte des Online-Tools aktualisiert Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV, hat ihr Online-Tool Mein PraxisCheck zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit an die aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst und auf den neuesten Stand gebracht.

Mit 15 Fragen können Sie Ihr Wissen bezüglich der wichtigen Aspekte, wie:

  • die sichere Erhebung, Übermittlung und Vernichtung von Patientendaten,
  • Schweigepflicht und Geheimhaltung,
  • Datensicherung und Schutz der Praxissysteme

testen.

Mit Mein PraxisCheck bietet die KBV ein kostenloses Online-Tool für Niedergelassene und Praxisteams an, durch das Sie schnell einen Überblick erhalten können, wie Ihre Praxis in Bezug auf unterschiedliche Themen aufgestellt ist. Am Ende des Selbsttests erhalten Sie Tipps und weiterführende Informationen zu Ihrem bearbeiteten Thema. Mittlerweile existieren Tests zu folgenden Bereichen: Hygiene, Impfen, Datenschutz und Informationssicherheit, Patientensicherheit, Qualitätsmanagement, Prävention Wundinfektionen und Notfallmanagement.

]]>
news-1853 Tue, 22 Aug 2023 16:31:22 +0200 Neue Funktionen im „116117 Terminservice“: Videosprechstunde und No-Shows https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/neue-funktionen-im-116117-terminservice-videosprechstunde-und-no-shows Software für die Online-Terminmeldung von Praxen im Mitgliederportal erweitert Die Online-Anwendung „116117 Terminservice“, mit der Praxen freie Termine an die Terminservicestelle (TSS) der KV melden, bekommt zwei neue nützliche Funktionen – Videosprechstunde und No-Show-Dokumentation.

Videosprechstunde

Mit dem 116117 Terminservice können Sie neben Präsenzterminen auch Termine für Videosprechstunden zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Regelungen und technischen Anforderungen zur Videosprechstunde.

No-Shows

Ab sofort ist es möglich, im 116117-Terminservice auch sogenannte „No-Shows“ zu dokumentieren – also TSS-Termine, für die sich eine Patientin oder ein Patient angemeldet hat, der dann aber nicht erschienen ist. Diese Funktion liefert Ihnen und uns eine objektive Übersicht zur No-Show-Rate.

Über das aktuelle Update des „116117 Terminservice“ informiert der KVBW-Vorstand in einer aktuellen Schnellinformation, die Sie unten zum Download finden.

]]>
news-1851 Mon, 21 Aug 2023 10:16:00 +0200 KVBW fordert tragfähige Finanzierung und Entbudgetierung https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/kvbw-fordert-tragfaehige-finanzierung-und-entbudgetierung Die Politik und der GKV-Spitzenverband sind jetzt am Zug Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) fordern eine baldige Umsetzung der Forderungen, die am Freitag, 18. August 2023, im Rahmen der Krisensitzung aller KVen in Berlin beschlossen wurden. Zu den zentralen Punkten gehören eine tragfähige Finanzierung, die Abschaffung der Budgetierung und der Regresse sowie der Bürokratieabbau. „Die Politik und der GKV-Spitzenverband sind jetzt am Zug, die Bedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern, damit ein Praxenkollaps verhindert wird“, so Vorstandsvorsitzender Dr. Karsten Braun.  

Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Zeitfresser

Wie sich die Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten verschlechtert haben, zeigt sich an vielen Stellen. Bittere Realität ist beispielsweise der Ärger mit Regressen. In den vergangenen fünf Jahren hat sich allein in Baden-Württemberg die Zahl der Einzelfallprüfanträge verfünffacht. Bei einer solchen Wirtschaftlichkeitsprüfung werden die betroffenen Ärztinnen und Ärzte gefragt, warum sie ein bestimmtes Medikament verordnet haben, obwohl ein anderes preiswerter gewesen wäre. „Oftmals handelt es sich dabei um Bagatellbeträge. Für den betroffenen Arzt sind die Stellungnahmen für Einzelprüfungen jedoch immer mit viel Arbeit und Zeit verbunden. Er ist aber doch Arzt geworden, um Patienten zu behandeln und nicht um völlig unnötige Stellungnahmen zu schreiben“, verdeutlicht Braun an diesem Beispiel die immer schwierigeren Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung, unter denen immer weniger Menschen bereit sind zu arbeiten. 

„Diese medizinisch unsinnigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen müssen endlich abgeschafft werden“, fordert Braun. Und seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt warnt: „Wenn sich nicht etwas ändert, dann wird es bald keine Ärztinnen und Ärzte mehr geben, die sich niederlassen wollen.“ Die KVBW-Vorstände fordern deshalb eine rasche Umsetzung des Forderungskataloges, u. a. durch ein entsprechendes Plus in den diesjährigen Finanzierungsverhandlungen. 

Auch mit der Budgetierung müsse endlich Schluss sein, damit alle erbrachten Leistungen der Praxen in Gänze bezahlt werden. „Budgets auf der einen und eine von vielen Seiten geforderte medizinische Rund-um-die-Uhr-Versorgung passen nicht zusammen“, so Reinhardt. 

Einen Kurswechsel erwarten die KVBW-Vorstände auch bei der Digitalisierung: „Es kann nicht sein, dass unseren Mitgliedern immer wieder Sanktionen und Bußgelder angedroht werden, obwohl digitale Anwendungen nicht zuverlässig funktionieren und bisher keinen Mehrwert für die Versorgung mit sich bringen.“  

Hintergrund

Der Forderungskatalog mitsamt Lösungsvorschlägen wurde an den Minister übermittelt. Er wird aufgefordert, bis zum 13. September 2023 zu den einzelnen Forderungen Stellung zu beziehen und konkrete Umsetzungsschritte zu benennen. 

Die KBV-Vertreterversammlung hatte den Forderungskatalog einstimmig verabschiedet. Zur Krisensitzung waren die Mitglieder der 17 regionalen Vertreterversammlungen, der beratenden Fachausschüsse der KBV, Vertreter der Berufsverbände sowie Ärzte und Psychotherapeuten aus den Praxen eingeladen. Unter dem Motto „#PraxenKollaps – Praxis weg, Gesundheit weg“ machen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf die Krise in der ambulanten Versorgung aufmerksam.

Alle Forderungen sowie ein umfangreiches Begleitpapier finden Sie auch unter: www.kbv.de/html/praxenkollaps.php

]]>
news-1850 Mon, 14 Aug 2023 09:31:35 +0200 Massiver Fachkräftemangel gefährdet Praxisbetrieb https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/massiver-fachkraeftemangel-gefaehrdet-praxisbetrieb KVBW-Vorstand fordert Entlastung bei Bürokratie und Digitalisierung ­Der eklatante Fachkräftemangel gefährdet zunehmend den Betrieb von Arztpraxen und die ambulante medizinische Versorgung. Darauf machen die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt, aufmerksam: „Der Mangel an Ärztinnen und Ärzten ist inzwischen in der Bevölkerung und in der Politik angekommen. Dabei wird leider nicht berücksichtigt, dass in gleichem Maße auch nicht-ärztliches medizinisches Fach­personal, insbesondere Medizinische Fachangestellte, fehlen. Uns erreichen immer häufiger Meldungen aus den Praxen, dass Praxisgründungen oder -erweiterungen an fehlenden MFA scheitern.“  

Oft keine einzige Bewerbung auf Stellenanzeigen

In einer Befragung des Zentralinstituts für die ambulante Versorgung (ZI) gaben 85 Prozent der Praxen an, dass sie die Verfügbarkeit von MFAs auf dem regionalen Arbeitsmarkt als schlecht oder sehr schlecht einstufen, 46 Prozent erhalten auf eine Stellenanzeige keine Bewerbung. Die berufsspezifische Arbeitslosenquote beträgt nur 1,9 Prozent. Das hat Folgen für den Praxisbetrieb und somit auch für Patientinnen und Patienten: Öffnungszeiten werden reduziert, auch Leistungskürzungen sind aufgrund des Personalmangels oft nicht zu vermeiden. „Wenn Öffnungszeiten reduziert werden müssen, dann steht weniger Versorgungszeit zur Verfügung, das ist für alle Beteiligten bitter, aber aufgrund des Personalmangels oft nicht zu vermeiden“, verdeutlichen die KVBW-Vorstände. 

Aus Sicht des Vorstandes habe sich die Situation des Fachkräftemangels in den letzten Jahren deutlich verschärft. Dafür seien verschiedene Gründe ausschlaggebend. „Immer mehr Medizinische Fachangestellte wandern in andere Bereiche des Gesundheitswesens wie Kliniken, Krankenkassen und Behörden ab, wo höhere Gehälter gezahlt werden. Zwar sind höhere Gehälter für die Pflegekräfte in Kliniken oder in Pflegeheimen mehr als zu begrüßen. Aber dann muss auch in den Praxen entsprechend nachgelegt werden, sonst wird die ambulante Versorgung gefährdet. Die aktuellen Vergütungsregelungen für die Praxen bilden das nicht ab.“ Die KVBW-Vorstände betonen, dass in den Praxen die Hauptlast der Versorgung getragen werde. „Für großen Unmut in den Praxisteams hat dabei gesorgt, dass im Rahmen der Pandemie zwar die Leistung der Pflegekräfte in den Krankenhäusern und Pflegeheimen ausführlich gewürdigt wurde und auch finanziell durch Sonder-Boni anerkannt wurde, die MFA hierbei aber nicht berücksichtigt wurden. Wertschätzung sieht anders aus!“ 

„Bei der Bewältigung der Pandemie haben die MFA einen unschätzbaren Beitrag geleistet“, betont Dr. Doris Reinhardt, stellvertretende Vorstandsvorsitzende: „Sämtliche Wirren der Pandemiebekämpfung haben sich unmittelbar an den Tresen in den Praxen abgespielt. Dazu zählten die Unsicherheit über die geltenden Regelungen, die teilweise aggressiv geführten Diskussionen mit Impfgegnern, Maskenverweigerern und Corona-Leugnern und der bürokratische Aufwand rund um die Impfdokumentation und Tests.“

Leider sei auch nach der Pandemie die Belastung des Praxispersonals hoch. „Die Versorgungprobleme machen sich bei den MFA bemerkbar. Sie müssen immer mehr Aufwand betreiben, um Weiterbehandlungs­termine in anderen Praxen zu bekommen. Die fehlenden funktionierenden digitalen Anwendungen führen zudem dazu, dass der bürokratische Aufwand steigt. Und die Toleranzschwelle seitens der Patientinnen und Patienten sinkt stetig. Gerade die MFA benötigen daher dringend Entlastungen, was Bürokratie und Digitalisierung betrifft.“ 

Karrierechancen für Praxisbeschäftigte

Trotz der Rahmen­bedingungen machen die beiden KV-Vorstände Werbung für den Beruf, der echte Karrierechancen biete. „MFA können sich heute vielfältig weiterbilden und beispielsweise beim Praxismanagement, der Patienten­versorgung und bei der Durchführung von Hausbesuchen unterstützen“, erläutert Vorstandsvorsitzender Dr. Karsten Braun. 

Der Fachkräftemangel betrifft auch die Ärzte. „Es rücken viel zu wenig Studierende nach, um die ausscheidende Baby-Boomer-Generation zu ersetzen. Das führt vor allem im hausärztlichen Bereich zu einem großen Mangel“, betont Braun. Zum Vergleich: In den 1990er Jahren, zu Zeiten der so genannten „Ärzteschwemme“, gab es jährlich knapp 12.000 Medizinabsolventen, 2021 waren es dagegen nur 10.320. 

Gleichzeitig steigt seit einigen Jahren die Zahl der in Teilzeit tätigen Ärztinnen und Ärzte. Auch der Trend zur Anstellung hält weiter an. „Geht eine Ärztin in den Ruhestand, brauchen wir heute zwei bis drei Ärzte, um die gleiche Arztzeit zu generieren“, verdeutlicht Reinhardt. In Baden-Württemberg hat dies zur Folge, dass die Zahl der hausärztlich Niedergelassenen seit 2013 um 69 Köpfe gefallen ist. 

Der ambulante Bereich steht zudem im harten Wettbewerb mit den Krankenhäusern, die in diesem Jahr durch kräftige Tarifsteigerungen punkten konnten. „Dass diese angemessen sind, steht außer Frage. Es erhöht jedoch den Druck auf die ambulante Versorgung und die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, so Braun. Die KVBW-Vorstände fordern deshalb: „Die Wettbewerbs­verzerrung durch unterschiedliche Vergütungs­anpassungen muss ein Ende haben. Der ambulante Bereich braucht Planbarkeit und Verlässlichkeit, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Dazu gehört ein entsprechendes Ergebnis in den Finanzierungs­verhandlungen und die Entbudgetierung. Verlässliche gute Vergütung für alle Angestellten im Praxisteam ist die Grund­voraussetzung für eine nachhaltige Patienten­versorgung.“ 

Die KVBW veröffentlicht diese Pressemitteilung im Rahmen der bundesweiten Aktion aller Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unter dem Titel „PraxenKollaps – Praxis weg, Gesundheit weg!“, um auf die akut gefährdete Situation der ambulanten Versorgung aufmerksam zu machen. Hintergrund sind die Finanzierungs­­verhandlungen auf Bundesebene, die am 9. August gestartet sind. Höhepunkt der Aktion wird am 18. August eine gemeinsame Krisensitzung der Vertreter­versammlungen aller Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV) in Berlin sein. Es werden ärztliche und psychotherapeutische Vertreterinnen und Vertreter aus ganz Deutschland erwartet. 

]]>