Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für kvbawue.de
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L‑BGG) und der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG‑Durchführungsverordnung - L‑BGG‑DVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.kvbawue.de und aller Subdomains, die mit dem zentralen Content-Management-System TYPO3 erstellt wurden.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Normen vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- Dokumente sind nicht immer in einem barrierefreien Format verfügbar
- Videos teilweise ohne Untertitel und Audiodeskription
- Akronyme und Abkürzungen sind nicht besonders definiert
- teilweise zu geringes Kontrastverhältnis von Text zu Hintergrund und zur Unterscheidung von ausgewählten Menüpunkte
- Linkbezeichnungen teilweise nicht eindeutig
- vereinzelt fehlende Alternativtexte für grafische Elemente
- Tabellen sind vereinzelt auf Smartphones beschränkt lesbar
- fehlende Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache
Wir arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit der genannten Webseiten.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 5. Mai 2023 mithilfe einer Selbstbewertung erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Die Inhalte unseres Webauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich sein.
Hinweise auf eine Barriere auf den oben genannten Webseiten nimmt die KVBW per E‑Mail unter onlineredaktion@kvbawue.de entgegen.
Hinweis für Screenreader: Unsere E-Mail-Adresse ist onlineredaktion [at] kvbawue [punkt] de.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L‑BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die KVBW nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‑BGG‑DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L‑BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.