Versorgungssituation

Einwohner-Arzt-Relation nach Regierungsbezirken

Obwohl sich bei uns der Ärztemangel vor allem im hausärztlichen Sektor bereits abzeichnet und es jetzt im Gegensatz zu früher in einigen Facharztgruppen freie Arztsitze gibt, ist Baden-Württemberg auf der Grundlage der vom Gesetzgeber festgeschriebenen Bedarfsplanung ausreichend und gut mit Ärzten und Psychotherapeuten versorgt.  

Die kassenärztliche Bedarfsplanung gibt es seit 1977. Sie legt fest, wie viele Kassenärzte je Arztgruppe auf wie viele Einwohner kommen dürfen. Nach den damaligen Bedarfsplanungs-Richtlinien wurde zum jeweiligen Stichtag die Zahl der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland durch die Zahl der Vertragsärzte dividiert und so die Verhältniszahl, folglich die auf das ganze Bundesgebiet bezogene durchschnittliche Einwohnerzahl je Arztgruppe, ermittelt. Die Verhältniszahlen spiegelten lediglich die durchschnittliche Versorgungsdichte im Bundesgebiet wider – unabhängig davon, ob in einer Fachgruppe zu wenig oder zu viele Ärzte vorhanden waren. Es handelte sich also weniger um die Planung eines „Bedarfs“ als vielmehr um die Verteilung der Ärzte.

Karten zum Versorgungsstand gibt es unter Bedarfplanung: Offen oder gesperrt?

Noch mehr Zahlen und Fakten finden Sie in unserem Versorgungsbericht.