Disease-Management-Programme (DMP)

Strukturierte Behandlungsprogramme in Ihrer Praxis

Disease-Management-Programme (DMP) richten sich an chronisch kranke Menschen. Sie werden deshalb auch als Chroniker-Programme bezeichnet. Ziel ist es, diese Patienten kontinuierlich und strukturiert auf Grundlage evidenz­basierter Leitlinien zu behandeln, um so ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern sowie Komplikationen und Folgeerkrankungen zu reduzieren.

Sie als Praxis koordinieren innerhalb der DMP-Versorgung die verschiedenen Stationen Prävention, Diagnostik und Therapie. Im Rahmen der DMP legen Sie, gemeinsam mit Ihren Patienten, die Behandlungsstrategie fest und helfen dabei die Behandlungsziele zu erreichen. Mit Hilfe von Patientenschulungen und regelmäßigen Beratungsgesprächen unterstützen Sie die Betroffenen beim Umgang mit ihrer Erkrankung und stärken das Selbstmanagement der Patienten.

Ärztliche Praxen, die eine Behandlung im Rahmen dieser Programme anbieten, müssen bestimmte Voraussetzungen und Qualitätsanforderungen erfüllen. Was Sie als teilnehmende Praxis zur Antragsstellung, Abrechnung, Dokumentation etc. wissen müssen, das haben wir hier und auf den jeweiligen Unterseiten der einzelnen DMP-Programme für Sie zusammengestellt. 

Aktuell existieren in Baden-Württemberg für sechs Diagnosen DMP (siehe Informationen zu den einzelnen DMP).

Damit ein Patient an einem DMP teilnehmen kann, muss sich dieser in das Programm einschreiben. Dazu müssen Arzt und Patient die Teilnahme- und Einwilligungserklärung sowie die Erstdokumentation ausfüllen. Ein Patient gilt erst dann als eingeschrieben, wenn beide Dokumente vollständig und korrekt ausgefüllt bei der Datenstelle vorliegen. (siehe unten, Punkt „Dokumentation: Übermittlung der Dokumentationen”)

Anspruchsberechtigte Personenkreise DMP

Grundsatz: Derjenige, der eine Versichertenkarte einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen kann, kann in ein DMP eingeschrieben werden.

Im Merkblatt finden Sie eine Übersicht der Versicherten, die Sie in ein DMP einschreiben können:

Teilnahmeerklärungen

Die Teilnahmeerklärungen können Sie nach Belieben entweder bei WBR (AOK) oder Kohlhammer (übrige Kassenarten) bestellen: 

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: Teilnahme-/Einwilligungserklärungen erhalten Sie direkt bei der SVLFG.

Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse (Gruppe A) können Sie nicht in ein DMP einschreiben (keine Teilnahme-/Einwilligungserklärung, keine DMP-Dokumentation), damit entfällt auch die Weiterleitung der DMP-Dokumentationen an die Datenstellen etc.
Gleichzeitig hat sich die Postbeamtenkrankenkasse bereit erklärt, den Versorgungsaufwand einzelner DMP-Leistungen zu vergüten.
Im DMP Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2 und KHK können einzelne Ziffern abgerechnet werden. Im Merkblatt finden Sie eine Übersicht der Leistungen die Sie bei Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse (Gruppe A) abrechnen können:

Damit Sie DMP-Leistungen abrechnen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie als Arzt müssen eine Genehmigung für das jeweilige DMP haben,
  • Ihr Patient muss im DMP eingeschrieben sein,
  • Ihr Patient muss eine gesicherte ICD-10-Diagnose für dieses DMP haben.

Ihre tatsächliche Vergütung ist von der vollständigen und fristgerechten Dokumentation abhängig:

  • Erstdokumentation   
  • Folgedokumentation
    (Verfristung: Quartalsende + 52 Tage)

Abrechnungsziffern, Abrechnungsausschlüsse und zulässige ICD-Codes zu den einzelnen DMP finden Sie in den jeweiligen Vergütungsübersichten (siehe thematische Einzelseiten).

Überweisungen von DMP-Patienten korrekt kennzeichnen

Achten Sie darauf, Überweisungen von DMP-Patienten an den Facharzt mit dem Hinweis „Mitbehandlung im Sinne des DMP (Diabetes oder KHK oder Asthma/COPD)” zu kennzeichnen. Dies ist notwendig, um für den qualifizierten Facharzt die Abrechnung als extrabudgetäre Leistung sicherzustellen (weiterführende News zur korrekten Kennzeichnung bei Überweisungen).

Einreichungsfrist

Bitte reichen Sie Ihre Dokumentationen so früh wie möglich, am besten monatlich (bis zum fünften Kalendertag des Folgemonats), ein, um regelmäßig von den Datenannahmestellen die Einschreibeübersicht über Ihre Patienten zu erhalten. Hinweis: Die Übersicht der Datenannahmestellen erhalten Sie nur, wenn Sie monatlich Ihre DMP-Dokumentation übermitteln.

Prüfen Sie die Übersichten nach Eingang, um den Überblick über die bereits eingereichten Dokumentationen zu behalten. Auch aus diesem Grund lohnt es sich, Ihre Dokumentationen monatlich einzusenden. So sehen Sie gleich, wo noch etwas fehlt und haben noch Zeit es nachzureichen und entsprechend dafür auch Ihre Vergütung zu erhalten.

Beispiel einer Rückmeldung zur eingereichten Dokumentation

Achtung 52-Tages-Frist

Nur für Dokumentationen, die der zuständigen Datenstelle innerhalb von 52 Kalendertagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes (Quartal) vollständig und plausibel vorliegen (inklusive abgeschlossener Korrektur) erhalten Sie Honorar.

Verfristungszeitpunkte für Dokumentationen

  • aus dem 1. Quartal: 22. Mai
  • aus dem 2. Quartal: 21. August
  • aus dem 3. Quartal: 21. November
  • aus dem 4. Quartal: 21. Februar

Wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Erst- oder Folgedokumentation

Eine Erstdokumentation (ED) (mit aktueller Teilnahme- / Einwilligungserklärung) ist erforderlich, wenn der Patient

  • zum ersten Mal in Baden-Württemberg in das betreffende DMP eingeschrieben wird oder
  • von der Krankenkasse aus dem betreffenden DMP ausgeschrieben wurde (z. B. weil der Patient Schulungen nicht wahrgenommen hat) und er wieder am selben DMP teilnehmen möchte oder
  • während seiner DMP-Teilnahme die Krankenkasse gewechselt hat.

Eine Folgedokumentation ist in allen anderen Fällen erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Patient während seiner DMP-Teilnahme den koordinierenden Arzt gewechselt hat.

Das Verfahren in anderen Konstellationen (z. B. Praxisübernahme, Aufnahme Partner usw.) finden Sie im nachfolgenden Merkblatt:

Übermittlung der Dokumentationen

Einen Überblick über den Ablauf finden Sie in diesen beiden Dokumenten:

Um die Erst- und Folgedokumentationen online an die DMP-Datenstellen zu übertragen, stehen Ihnen folgende sichere Übertragungswege zur Verfügung:

Krankenkassen und Datenstellen

AOK

DAVASO GmbH
DMP Datenstelle AOK Baden-Württemberg
Abteilung DMP-BW AOK
Postfach 50 07 51, 04304 Leipzig
Sommerfelder Str. 120, 04316 Leipzig
IK-Kennzeichen: 661430035
Arzthotline: 0341 25920-43
dmp-bw@davaso.de

BKK, IKK, Ersatzkassen,
Knappschaft-Bahn-See

SPS Germany GmbH
DMP Datenstelle Baden-Württemberg
Postfach 100318
96055 Bamberg
IK-Kennzeichen: 590912218
Arzthotline: 0951 30939-68
datenstelle@dmpservices.de

Landwirtschaftliche Krankenkasse
(SVLFG)

keine Abwicklung der Dokumentation über die Datenstellen, Ausnahme: DMP Brustkrebs über die Datenstelle DAVASO GmbH

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
KV-Leistung 
Weißensteinstraße 70 - 72
34105 Kassel

Auswertung der Dokumentationen / Feedbackbericht

Zu jeder DMP-Indikation erhalten Sie zweimal im Jahr einen DMP-Feedbackbericht.
Dieser Bericht basiert auf den von Ihnen eingereichten Dokumentationen. 
Er gibt Ihnen einen Überblick über die Prozessqualität der Behandlung Ihrer Patienten. Ihren Feedbackbericht finden Sie im Mitgliederportal:

  • Öffnen Sie dazu das Dokumentenarchiv (unter dem Menüpunkt „Praxisorganisation“ den Unterpunkt „Unterlagen einsehen (Dokumentenarchiv)” in der Dropdown-Liste auswählen) und
  • dort den Aktentyp DMP-Feedbackberichte.
  • Ihre Berichte sind unter dem Button „Indikationsspezifische Berichte“ abrufbar.

Im DMP-Praxismanual finden Sie alle medizinischen Leitlinien und Informationen, um die Chronikerprogramme erfolgreich in Ihrer Praxis umzusetzen. Die indikationsübergreifende Arbeitshilfe enthält grundlegende Dokumente zu allen internistischen DMP. Für das DMP Brustkrebs gibt es ein eigenes Dokument mit Informationen, rund um das strukturierte Behandlungs­programm Brustkrebs.

Patientenschulungen sind ein Grundgedanke der DMP (Ausnahme DMP Brustkrebs).
Ärzte, die Patientenschulungen anbieten, finden Sie in unserer interaktiven DMP-Karte. Einfach im Suchfeld „DMP-Qualifikation“ in der Dropdownliste zum Stichwort Schulungen scrollen und einen Landkreis auswählen.

Die Schulungen für DMP-Patienten führen Sie als Praxisteam selbst durch. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie bei der KVBW beantragen können. Informationen zur Schulungsberechtigung finden Sie im Bereich genehmigungspflichtige Leistungen auf den entsprechenden Unterseiten:

Zusätzlich finden sich Seminare im Kursprogramm der MAK, die dazu qualifizieren, Schulungsprogramme im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP) durchzuführen und abzurechnen. Der größte Teil des Patientenunterrichts lässt sich nach entsprechender Fortbildung vom geschulten Mitarbeiter durchführen.

Die Teilnahme am DMP erfordert regelmäßige Fortbildung des Arztes. DMP-Fortbildungen bietet unter anderem die Management Akademie (MAK) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sowohl für Ärzte als auch für Medizinische Fachangestellte an – mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten.

Sollte eine stationäre Aufnahme eines DMP-Patienten im Rahmen seiner Indikation erforderlich werden, finden Sie hier Informationen zu am DMP teilnehmenden Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen:

Eine wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung im Disease-Management sind die regelmäßigen Qualitätsberichte. Sie fassen die Ergebnisse der im DMP-Vertrag vereinbarten Qualitätsziele (z. B. die Teilnahme an Patientenschulungen) über alle teilnehmenden Ärzte in Baden-Württemberg zusammen und stellen somit die Summe aller Einzel-Feedbackberichte dar. (siehe oben, Punkt „Dokumentation: Auswertung der Dokumentationen / Feedbackbericht”)
Die Gemeinsame Einrichtung DMP Baden-Württemberg legt regelmäßig einen Qualitätssicherungsbericht vor. Die Qualitätsberichte der einzelnen Indikationen finden Sie im Folgenden:

Qualitätsberichte DMP Asthma & COPD

Als Qualitätsziele sind bestimmte Kriterien definiert, beispielsweise eine möglichst hohe Anzahl an Patienten, die einen schriftlichen Selbstmanagementplan einsetzen.

Qualitätsberichte DMP Brustkrebs

Als Qualitätsziele sind bestimmte Kriterien definiert, beispielsweise eine möglichst niedrige Anzahl an Patientinnen mit Lymphödem.

Der Gemeinsamen Einrichtung DMP Brustkrebs gehören an die:

  • Gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg
  • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
  • Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG)

Qualitätsberichte DMP Diabetes mellitus Typ 1

Als Qualitätsziele sind bestimmte Kriterien definiert, beispielsweise eine möglichst hohe Anzahl an Patienten, die an einer Diabetes-Schulung teilgenommen haben.

Qualitätsberichte DMP Diabetes mellitus Typ 2

Als Qualitätsziele sind bestimmte Kriterien definiert, beispielsweise eine möglichst hohe Anzahl an Patienten, die an einer Diabetes-Schulung teilgenommen haben.

Qualitätsberichte DMP Koronare Herzkrankheit

Als Qualitätsziele sind bestimmte Kriterien definiert, beispielsweise eine möglichst niedrige Anzahl an rauchenden Patienten.

DMP-Arztsuche

Wenn Sie wissen möchten, welche Ärzte in Ihrem Landkreis an den jeweiligen DMP-Programmen teilnehmen, nutzen Sie unsere interaktive DMP-Karte.

Informationen zu den einzelnen DMP