Heilmittel

Rational und wirtschaftlich verordnen

Heilmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Krankenbehandlung. Aufgrund stetig steigender Kosten bleiben die Heilmittelverordnungen allerdings im Fokus der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verordnung richtet sich dabei nach dem in der Heilmittel-Richtlinie festgelegten Verfahren und den im Heilmittelkatalog aufgeführten verordnungsfähigen Heilmitteln.

Heilmittel-Richtlinie: Änderungen zum 1. Juli 2021

Seit 1. Januar 2021 gilt eine grundlegend überarbeitete Heilmittel-Richtlinie inkl. Heilmittelkatalog mit zahlreichen Neuerungen. Zum 1. Juli 2021 wurden weitere Indikationen in die bundesweit geltende Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Sie finden hier eine Liste der ergänzten Diagnosen. Ebenso wurde das Post-Covid-19-Syndrom ab 1. Juli 2021 als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt.

Weitere Informationen

Ab 1. Januar 2021 können auch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen­psycho­thera­peuten Ergotherapie verordnen – allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und Entwicklungsstörungen. Damit soll die Versorgung von psychisch kranken Patienten verbessert werden.

Broschüre Ergotherapie richtig verordnen für Psychotherapeuten (März 2023)

Indikationsspektrum für Psychotherapeuten

Bei der Verordnung sind die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und des dazugehörigen Heilmittelkatalogs zu beachten. Vertragspsychotherapeuten verordnen Ergotherapie bei Indikationen nach der Psychotherapie-Richtlinie. Das entspricht den Diagnose­gruppen PS1 bis PS3 aus dem Heilmittelkatalog. Eine Verordnung kann auch bei Indikationen der neuropsychologischen Therapie erfolgen. Diese bilden die Diagnosegruppen PS4 und EN1 des Heilmittelkatalogs ab. Verordnungen bei Diagnosen über das Indikations­spektrum der Psychotherapie-Richtlinie hinaus sind möglich, wenn der behandelnde Arzt informiert und die Behandlung mit ihm abgestimmt ist.

Verordnungsformular für Heilmittel (Muster 13)

Zur Verordnung nutzen Vertragspsychotherapeuten das Formular 13 „Heilmittel”. Sie kreuzen darauf das Feld „Ergotherapie“ an und fügen die behandlungsrelevanten Diagnosen als ICD-10-Code hinzu. Das Formular 13 wird zum 1. Januar 2021 neu eingeführt.

KBV-PraxisWissen Heilmittel

Was Sie bei Verordnungen beachten sollten, stellt die KBV-Broschüre „Heilmittel – alles Wichtige zur Verordnung“ übersichtlich dar. Darin finden Sie Fallbeispiele, Fragen und Antworten aus der Praxis sowie weiterführende Informationen.

Was und wie viel ist verordnungsfähig?

Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen können Heilmittel nur verordnet werden

  • bei Vorliegen einer Indikation nach dem Heilmittelkatalog (mehr dazu unter Heilmittel-Richtlinie),
  • nur die im Heilmittelkatalog zur jeweiligen Indikation genannten Heilmittel,
  • nur die zur Indikation angegebenen Verordnungsmengen.

Preisvereinbarungen

Die Vergütung von Heilmittelleistungen richtet sich nach den auf Bundesebene vereinbarten einheitlichen Preisen für Heilmittel: Preisvereinbarungen für Heilmittel.

Fragen zum Thema

Informationen zur Verordnung einzelner Heilmittel liefern die Artikel unserer Zeitschrift Verordnungsforum.

Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst, den wir ständig aktualisieren: FAQ.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2023