Medizinische und weitere Einrichtungen können Beschäftigte und Patienten regelmäßig präventiv testen. Wir erstatten die Kosten. Auch bei Schnelltests in Apotheken und Testzentren sieht die Coronavirus-Testverordnung (TestV) eine Abrechnung von Leistungen und Testkits über die KVen vor. Wie Registrierung und Abrechnung ablaufen, erfahren Sie hier.