Nach BSG-Urteil: Notbremse im ärztlichen Bereitschaftsdienst
Rechtsprechung mit gravierenden Auswirkungen: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) teilen wir rund 3.000 Ärztinnen und Ärzte, die sich bisher freiwillig im ärztlichen Notdienst in Baden-Württemberg engagiert haben, nicht mehr zum Dienst ein. Um die ärztliche Versorgung während der sprechstundenfreien Zeit mit den verbliebenen Ressourcen überhaupt stemmen zu können, greift ein Notfallplan.
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