ASV
Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz sieht die ambulante spezialfachärztliche Versorgung – kurz ASV – in der jetzigen Form vor. Mit dem neu gefassten Paragrafen 116b SGB ist ein neuer Versorgungsbereich entstanden, in dem sich interdisziplinäre Ärzteteams gemeinsam ambulant um schwer kranke Patienten kümmern. Dabei gelten für alle Beteiligten die gleichen Regeln und Standards. Waren in der alten Fassung des Paragrafen 116b SGB V nur Krankenhäuser für diese spezialisierte Behandlungsform zugelassen, können nun auch Teams aus niedergelassenen Ärzten die Leistungen erbringen und abrechnen.
Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie übersichtlich auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV:
Derzeit steht das Angebot für folgende Erkrankungen zur Verfügung:
Die Indikationen
unter Angabe des Datums des Inkrafttretens
- 24. April 2014
 - Tuberkulose und atypische Mykobakteriose
 - 26. Juli 2014
 - Gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle
 - 30. Juni 2015
 - Marfan-Syndrom
 - 1. Juni 2016
 - Pulmonale Hypertonie
 - 10. August 2016
 - Gynäkologische Tumore
 - 18. März 2017
 - Mukoviszidose
 - 19. April 2018
 - Rheumatologische Erkrankungen
 - 26. April 2018
 - Urologische Tumore
 - 12. Juni 2018
 - Morbus Wilson
 - 16. August 2018
 - ausgewählte seltene Lebererkrankungen
 - 11. Mai 2019
 - Hauttumore
 - 4. Juli 2019
 - Hämophilie
 - 7. April 2020
 - Tumore der Lunge und des Thorax
 - Sarkoidose
 - 6. Mai 2021
 - Kopf- und Halstumore
 - Neuromuskuläre Erkrankungen
 - 27. April 2022
 - Tumore des Gehirns und der peripheren Nerven
 - 30. April 2022
 - chronisch entzündliche Darmerkrankungen
 - 3. Mai 2023
 - Knochen- und Weichteiltumore
 - 18. Juli 2023
 - Multiple Sklerose
 - 8. Mai 2024
 - Augentumore
 - Epilepsie (zerebrale Anfallsleiden)
 - 26. Juni 2025
 - Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation
 - Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung
 
Kennzeichen der ASV
- interdisziplinäre Zusammenarbeit
 - gleiche Wettbewerbsbedingungen für Praxen und Krankenhäuser
 - Vergütung zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung
 
Formulare beim Erweiterten Landesausschuss
Ärzte, die an der ASV teilnehmen möchten, finden die entsprechenden Anzeigeformulare unter Erweiterter Landesausschuss »
ASV – Schritt für Schritt zur Teilnahme
Eine Übersicht über die bereits bestehenden ASV-Teams und deren Kontaktdaten in Baden-Württemberg finden Sie unter Patienten » ASV-Teams in Ihrer Nähe.
ASV-Abrechnung über die KVBW
Rechtliche Grundlagen für die ASV-Abrechnung auf der Webseite der KBV:
ASV-Abrechnungsvereinbarung
ASV-AV Anlage 1 ASV-Verzeichnis und ASV-Servicestelle
ASV-AV Anlage 2a Technische Anlage
ASV-AV Anlage 2b Teil Krankenhaus, Verwendung des Nachrichtentyps AMBO
ASV-AV Anlage 3 Fachgruppencodierungen
ASV-AV Anlage 3a Zusatz-Weiterbildungen
ASV-AV Anlage 4 Erkrankungs- und Leistungsbereichsschlüssel
ASV-AV Anlage 5 Verzeichnis der bundeseinheitlichen Pseudoziffern
ASV-AV Anlage 6 TNM-Status