
Kooperationen
Länder- und organisationsübergreifende Einrichtungen, an denen die KVBW beteiligt ist. Lesen Sie, welche Institutionen es gibt und wofür sie da sind.
- Gemeinsame Prüfungseinrichtung
Die Verbände der Krankenkassen und die KVBW haben, dem gesetzlichen Auftrag folgend, eine Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftlichkeitsprüfung (ARGE WP) gebildet.
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- Landesausschuss
Bekanntmachungen der Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg (Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen)
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- Erweiterter Landesausschuss
Der erweiterte Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft für Baden-Württemberg (erweiterter Landesausschuss) entscheidet über Verfahren zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß § 116b SGB V.
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- Zulassungsausschüsse
Zentrale Informationen zum Gremium, das unter anderem über eine Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut, Ermächtigung als Krankenhausarzt, Verlegung des Praxissitzes, Anstellungen oder Berufsausübungsgemeinschaften entscheidet.
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- Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin
Wer sich in Baden-Württemberg zum Facharzt für Allgemeinmedizin weiterbilden möchte, kann sich mit Fragen an die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin wenden. Auch für diejenigen, die einen Arzt in Weiterbildung anstellen möchten, ist die KoSta da.
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- Kompetenzzentrum Hygiene
Das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) angesiedelt.
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- Freie Allianz der Länder-KVen
Ziel der länderübergreifenden Kooperation Freie Allianz der Länder-KVen (FALK)ist, die Kräfte zu bündeln und damit eine effektive Vertretung der Interessen der Länder-KVen auf Bundesebene zu entfalten.
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- CoCare
CoCare ist das Innovationsfondsprojekt „Erweiterte koordinierte ärztliche Pflegeheimversorgung – coordinated medical care“ zur Verbesserung der Pflegeheimversorgung in Baden-Württemberg.
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