Hygiene und Medizinprodukte

Patientensicherheit im Fokus

Für Arztpraxen ist die Einhaltung von Hygienestandards zur Infektionsprävention eine Selbstverständlichkeit. Allerdings werden Praxisinhaber ständig vor Herausforderungen gestellt, da eine Flut von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und Regeln den Praxisalltag bestimmen.

Wir informieren und beraten zu Themen wie:

  • Erstellen und Umsetzen eines Hygieneplans
  • Aufbereitung (Reinigung, Desinfektion, Verpackung, Sterilisation) von Medizinprodukten
  • Überwachung durch Regierungspräsidien und Gesundheitsämter
  • Personalhygiene
  • Flächenreinigung und Desinfektion in Ihrer Praxis

Zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Bereich Hygiene und Medizinprodukte haben wir eine Fragensammlung für Sie zusammengestellt.

Die Management Akademie MAK der KVBW bietet zu diesem Themenkomplex wertvolle Seminare an. Bei akuten Auslegungsunsicherheiten oder Fragen nach dem aktuellen Stand der Regelungen, hilft Ihnen der Direktkontakt zu unseren Experten.

Hygiene & Infektionsschutz bei SARS-CoV-2

Das Robert Koch-Institut schätzt die derzeitige Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als moderat ein. SARS-CoV-2 zirkuliert dennoch weiterhin in der Bevölkerung. Auf der Themenseite des Robert Koch-Instituts finden Sie wichtige Hinweise und Empfehlungen zu Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19:

Mit der Publikation „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden” (3. Auflage 2023) stellt das Kompetenz­zentrum Hygiene und Medizinprodukte ein umfang­­reiches Informations- und Nachschlagewerk zur Verfügung. Sie finden darin die gesetzlichen Bestimmungen, die Sie einhalten müssen, aber auch viele konkrete Umsetzungsvorschläge für die Praxis. Wer den Leitfaden beachtet, schützt Patienten und Personal optimal vor Infektionen und ist jederzeit für amtliche Praxisbegehungen gerüstet.

Der Leitfaden gliedert sich in die fünf Kapitel

  • rechtliche Rahmenbedingungen
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der Arztpraxis
  • Hygienemanagement in der Arztpraxis
  • Medizinprodukte
  • Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.

Ein durchdachter Aufbau ermöglicht sowohl die systematische Herangehensweise als auch die selektive über ein Stichwortverzeichnis.

Aktualisierte Auflage 2023 erschienen

Ab sofort steht der Hygieneleitfaden für Ärzte in der dritten Auflage zur Verfügung. Die Autoren haben Neuerungen zu Rechtsgrundlagen, Arbeitsschutz, Hygiene- und Medizinproduktemanagement in die bestehende Kapitelstruktur eingearbeitet. Über Veränderungen gibt unsere Gegenüberstellung der Auflagen 2019 vs. 2023 Aufschluss.

Zusätzlich hat das Kompetenzzentrum einen Hygieneleitfaden heraus gebracht, der speziell auf die Bedürfnisse psychotherapeutischer Praxen zugeschnitten ist. Das Werk „Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis“ (2. Auflage 2021) befasst sich mit Themen wie Hygienemaßnahmen in der Therapie von schwer erkrankten Patienten (zum Beispiel Onkologie-Patienten) bis hin zum Umgang mit Medizinprodukten, die in der Therapie zum Einsatz kommen können (zum Beispiel Biofeedbackgeräten). Der Leitfaden zeigt auf, was standardmäßig wichtig und sinnvoll ist aber auch, bei welchen Therapien, Patienten oder Situationen über die Basishygiene hinaus weitere Maßnahmen durchzuführen sind.

Zusätzlich zu den Hygieneleitfäden mit vertiefenden Hintergrundinformationen stellt das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte eine Mustervorlage zum Erstellen eines Hygieneplans in der Arztpraxis zur Verfügung. Die Mustervorlage beschreibt detailliert die fachübergreifend hygienerelevanten Abläufe einer Praxis. Berücksichtigt werden allgemeine und spezielle Hygienemaßnahmen sowie die normativen Vorgaben zum Patienten- und Mitarbeiterschutz. Behandelt werden Themen wie

  • Maßnahmen der Basishygiene
  • baulich-funktionelle Gestaltung
  • Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten
  • Aufbereitung von semikritischen und kritischen Medizinprodukten

Viele Praxen verfügen bereits über einen eigenen Hygieneplan. Für diese empfiehlt sich ein Vergleich der vorhandenen Unterlagen mit der Mustervorlage, um einzelne Aspekte zu aktualisieren, Verbes­se­rungs­potential zu identifizieren und eventuelle Lücken zu füllen.

Eine Word-Version der Mustervorlage für die individuelle Anpassung auf die eigene Praxis kann bei den Hygieneberaterinnen der KVBW angefordert werden.

Der Muster­hygiene­plan Gastro­enterologie beschreibt hygienerelevante Abläufe einer gastro­enterologischen Praxis in zwei unterschiedlichen Aufbereitungs­verfahren: manuelle sowie maschinelle Reinigung und Desinfektion. Auf vielfachen Wunsch wurde nun zusätzlich eine Version für die teilmaschinelle Aufbereitung vorgelegt: manuelle Reinigung mit anschließender maschineller Desinfektion von Endoskopen, endoskopischem Zusatz­instrumentarium und Zubehör.

Eine Word-Version, die Sie individuell an die eigene Praxis anpassen können, können Sie bei den Hygieneberaterinnen anfordern.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet mit „Mein PraxisCheck" Selbsttests zu den Themen Hygiene und Prävention Wundinfektionen an. Wie sicher und genau Ihre Praxis die Anforderungen zur Hygiene oder zum Schutz vor postoperativen Wund­­­infektionen erfüllt, können Sie hier unbürokratisch und kostenlos testen.

Und so funktioniert der Test: Der Nutzer beantwortet Fragen zu Aspekten wie Hygieneplan, Händedesinfektion, Hautschutz, Instrumentenreinigung, Desinfektion, Sterilisation, meldepflichtige Krankheiten bzw. Infektionsschutz, Wundversorgung und perioperative Antibiotikaprophylaxe. Bei jeder Frage kann zwischen vier Antwortmöglichkeiten gewählt werden.

Klickt der Anwender auf eine Antwort, erhält er sofort ein Feedback und eventuell Vorschläge zur Optimierung. Am Ende des Tests kann er sich einen individuellen Auswertungsbogen als PDF herunterladen, der die Ergebnisse zusammenfasst und weitere Tipps und Hinweise bietet. Dabei bleiben alle Nutzer anonym: Weder werden Namen abgefragt, noch werden IP-Adressen gespeichert.

Externe Links

Das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist seit Juli 2010 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg angesiedelt.

Das CoC befasst sich mit allen Fragen rund um das Thema Hygiene in der Arztpraxis: Hygieneplan, Umgang mit übertragbaren Krankheiten, Vermeidung nosokomialer Infektionen und Multiresistenzen, Aufbereitung von Medizinprodukten, Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitssicherheit und so weiter.

Das CoC erstellt Informationsmaterialien für Arztpraxen, analysiert Gesetzesvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene hinsichtlich deren Auswirkungen für Arztpraxen und entwirft hierzu Stellungnahmen für die KBV und die KVen.

Status quo in der Arztpraxis

Um einen Überblick über den Umsetzungsstand von Hygienemaßnahmen in der eigenen Praxis zu bekommen, hat das CoC einen Fragebogen zur "Hygiene und Medizinprodukte - Feststellung des Status quo in der Arztpraxis" entwickelt. Durch Beantwortung der Fragen können Sie den Ist-Zustand Ihrer Praxis in der Etablierung von Hygienestandards selbst bewerten.

Der im Mai 2015 erstellte Bogen liegt nun in der überarbeiteten Version 2017 vor.

Multiresistente Erreger: Merkblätter für Arztpraxen

Multiresistente Erreger sind Bakterien, die durch ihre Antibiotika-Resistenzen die Therapie von Patienten erschweren. Wichtige Vertreter sind:  

  1. Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)
  2. Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE)
  3. Multiresistente gramnegative Stäbchen-Bakterien
    (Gruppen verschiedener Erreger)
    • 3MRGN:
      Bakterien, gegen die drei definierte Antibiotika-Gruppen keine Wirkung zeigen
    • 4MRGN:
      Bakterien, gegen die vier definierte Antibiotika-Gruppen keine Wirkung zeigen

Das Landesgesundheitsamt (LGA) und das Netzwerk gegen Multiresistente Erreger (MRE) veröffentlichen zu diesem Thema Merkblätter für Arztpraxen. Diese Merkblätter sind für Ärzte und Praxispersonal nützlich bei Aufgaben der Versorgung von Patienten mit Multiresistenten Erregern; hier einige Beispiele:

  • Sie dienen der Umsetzung von Desinfektionsmaßnahmen und zum Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung bei Patienten mit Multiresistenten Erregern
  • Sie geben Hinweise zur Untersuchung von Risikopatienten, zur Therapie und ggf. Sanierung der infizierten bzw. kolonisierten Personen
  • Sie fassen Inhalte verständlich zusammen für betroffene Patienten und Angehörigen, damit diese zum Erfolg der Behandlung beitragen
  • Sie unterstützen die Fortbildung von Praxispersonal in Bezug auf Multiresistente Erreger
  • Überleitungsbögen dienen der strukturierten Übermittlung von erforderlichen Informationen an mit- oder weiterbehandelnde Ärzte bzw. Einrichtungen des Gesundheitswesens

Einige Informationen für Patienten und Angehörige stehen auch in fremdsprachigen Fassungen zur Verfügung (englisch, türkisch, russisch, kroatisch, arabisch) und unterstützen das Verstehen der Problematik und das aktive Zusammenwirken in Hinsicht auf ein gemeinsames Ziel.

Die Merkblätter sind als praxisbezogene Quintessenz zu verstehen nach Auswertung zahlreicher Publikationen.

Praxisbegehungen und behördliche Überwachung

Aus den Vorgaben verschiedener Gesetze, Verordnungen und Richtlinien leiten sich Überwachungs­aufgaben und Praxis­begehungen durch staatliche Behörden ab. Während früher die Qualität medizinischer Leistungen nur bei Schadens- und Komplikations­fällen rechtlich relevant war, werden Arzt­praxen heute immer häufiger mit Inspektionen durch staatliche Behörden konfrontiert. Wir haben die Aufgaben und Befugnisse des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Baden-Württemberg in Bezug auf Arztpraxen in einem Merkblatt für Sie zusammengestellt.

Ambulant operierende Einrichtungen unterliegen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheits­amt. Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, können durch das zuständige Gesundheits­amt infektions­hygienisch überwacht werden (§ 23 Abs. 6 IfSG). Das schließt Praxis­begehungen mit ein. Wenn Tatsachen festgestellt werden, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können oder der Verdacht besteht, dass solche Tatsachen vorliegen, kann das Gesundheits­amt Praxis­begehungen vornehmen und Unterlagen einsehen, um zu ermitteln und um angeordneten Maß­nahmen zu überwachen.

Situation in Baden-Württemberg

  • Das zuständige Gesundheits­amt überwacht die Einhaltung der Infektions­hygiene.
  • Begehungen von Arztpraxen durch das Gesundheitsamt finden in vielen Regionen regelmäßig statt. Ein Schwerpunkt liegt zum Beispiel auf Einrichtungen für ambulante Operationen. Gesundheitsämter begehen jedoch in zunehmenden Maß auch Arztpraxen ohne ambulante Operationen regelhaft (das heißt, ohne besonderen Anlass). Zudem finden auch anlassbezogene Begehungen von Arztpraxen durch das Gesundheitsamt statt.
  • Begehungen werden im Regel­fall angekündigt.
  • Für Begehungen durch das zuständige Gesundheits­amt können (je nach haus­interner Gebühren­­satzung) Gebühren erhoben werden.

Einrichtungen, in denen Medizin­produkte betrieben oder angewendet oder Medizin­produkte aufbereitet werden, unterliegen gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz der Überwachung der zuständigen Behörde (§ 77 MPDG).

Auch für diese Überwachung hat der Gesetz­geber die Voraus­setzungen für Praxis­begehungen geschaffen. Im Ramen einer Begehung kann die Behörde Räumlich­keiten besichtigen, Medizin­produkte prüfen, Unterlagen einsehen, aber auch Proben entnehmen.

Die zu erfüllenden Anforderungen richten sich nach der Medizin­produkte-Betreiber­verordnung (Sachkunde, Dokumentationen, räumliche Voraus­setzungen etc.). Zuständige Behörden für die Durchführung des Medizinprodukte­gesetzes sind in Baden-Württemberg die Regierungs­präsidien (§ 3 Pharmazie- und Medizinprodukte-Zuständigkeitsverordnung).

Situation in Baden-Württemberg

  • Die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg – Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen – überwachen Arztpraxen, die Medizinprodukte betreiben, anwenden bzw. aufbereiten.
  • Begehungen der Regierungs­präsidien haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Begehungen sind nicht nur anlassbezogen; es ist davon auszugehen, dass sukzessive alle ambulant operierenden Arzt­praxen begangen werden sowie alle konservativ tätigen Arztpraxen.
  • Begehungen werden durch das zuständige Regierungs­präsidium angekündigt.
  • Hinsichtlich Auswahl­verfahren und Vorgehens­weisen sind regionale Unterschiede feststellbar.
  • Begehungen der Regierungs­präsidien sind kostenpflichtig.

Die Vielzahl und Komplexität der rechtlichen Vorgaben auf dem Gebiet der Hygiene und Medizinprodukte stellt für Arztpraxen eine besondere Herausforderung dar. Aus diesem Grund haben wir ein umfassendes Service- und Beratungsangebot zum Thema Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten für Sie zusammengestellt.

Wir beraten und unterstützen zu folgenden Themen

  • Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen in der Praxis
  • Erstellung und Erarbeitung von Hygiene- und Desinfektionsplänen, Handschuh- und Hautschutzplänen
  • Umsetzung der Inhalte des praxisinternen Hygieneplans (Hände- und Hauthygiene, Flächenreinigung- und Flächendesinfektion, Instrumentendesinfektion, Wäsche und Abfallentsorgung) im praktischen Alltag
  • Risikoeinstufung von Medizinprodukten in der Praxis
  • Aufbereitung von Medizinprodukten, das heißt Reinigung, Desinfektion, Verpackung und Sterilisation sowie zu Überwachungsmöglichkeiten des Aufbereitungsprozesses durch hygienische – mikrobiologische und/oder physikalische – Routinekontrollen
  • Umgang mit übertragbaren Krankheiten und deren Meldepflicht
  • Umgang mit und Erfassung von nosokomialen Infektionen und Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Vorbereitung und Nachbereitung einer behördlichen Begehung und Umsetzung von eventuellen Auflagen
  • Erstellung und Erarbeitung von Verfahrensanweisungen und Standardarbeitsanweisungen, sowie die Umsetzung in die Praxis (z. B. Verfahrensanweisung zur Vorkommnismeldung bei Medizinprodukten)
  • Neubau- und Umbauvorhaben in der Praxis
  • Umsetzung der Inhalte eines Medizinproduktebuches und eines Bestandsverzeichnisses von Medizinprodukten mithilfe von Mustervorlagen

Video zur Händehygiene

Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV (CoC) hat zum „Internationalen Tag der Händehygiene“ am 5. Mai 2017 ein kurzes Video zum Thema Händehygiene veröffentlicht. Der Fokus liegt auf den wichtigen Maßnahmen für eine professionelle Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen. Dargestellt wird der richtige Umgang mit Handschuhen, die korrekte Durchführung der hygienischen Händedesinfektion sowie das sorgsame Waschen und die Hautpflege.