Vorstand

Repräsentanten der KVBW nach Innen und Außen

Aufgaben der KVBW werden, sofern sie nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind, vom Vorstand wahrgenommen. Die Vertreterversammlung wählt die Vorstandsmitglieder in direkter und geheimer Wahl. Der Vorstand der KVBW vertritt die Interessen der baden-württembergischen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zum Beispiel in Vertrags- und Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen.

Drei Vorstandsmitglieder sind im Gesetzbuch für eine Kassenärztliche Vereinigung höchstens vorgesehen. In der KV Baden-Württemberg sind es zwei, seit 1. Januar 2023: Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt. Jeder dieser beiden ist für verschiedene Ressorts verantwortlich.

Letzte Aktualisierung: 26.01.2023