Gesund schwanger
Vermeidung von Frühgeburten
Konstant hohe Frühgeburtenraten stellen national wie international ein Problem in der Geburtshilfe dar. Dabei sind Frühgeburten (Geburt vor der abgeschlossenen 37. Schwangerschaftswoche) mit viel menschlichem Leid und beträchtlichen Kosten für das Gesundheitswesen verbunden.
Studien zufolge ist es jedoch möglich, das Frühgeburtsrisiko zu senken, indem sowohl medizinische Risikofaktoren wie zum Beispiel die bakterielle Vaginose als auch nicht medizinische verhaltensbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden.
Zusammen mit der GWQ ServicePlus AG, dem Berufsverband der Frauenärzte, dem Berufsverband Deutscher Laborärzte und dem Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie hat die AG Vertragskoordinierung eine Vereinbarung nach § 140a SGV zur Vermeidung von Frühgeburten geschlossen.
Das Versorgungsprogramm „Gesund schwanger“ setzt ganzheitlich an den relevantesten Risikofaktoren an und soll eine Minimierung des Gesamtrisikos fördern.
Leistungen im Rahmen des Vertrages
- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung in Kombination mit einem individuellen Risikoscreening und einer umfangreichen Beratung zur Vermeidung von Risikofaktoren einer Frühgeburt,
- ein früher vaginaler Ultraschall in der 4. bis zur vollendeten 8. Schwangerschaftswoche sowie
- ein Infektionsscreening auf Bakterien und Mykose-Erreger zwischen der 16. und der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche.
Teilnehmende Krankenkassen
Teilnehmen können Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen, wenn eine ärztlich diagnostizierte Schwangerschaft vorliegt. Die Einschreibung erfolgt durch den Gynäkologen. Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen:
Teilnahme von Ärzten
Teilnehmen können alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Sie können das Risikoscreening, den Frühultraschall und das Infektionsscreening durchführen.
Um Leistungen dieses Vertrages abrechnen zu können, ist eine Genehmigung der KVBW erforderlich. Wie die Bestimmungen dazu lauten und welche Formulare Sie einreichen müssen, erfahren Sie unter Genehmigungspflichtige Leistungen.
Zur Durchführung der Labordiagnostik können zudem alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie teilnehmen, die über ein gültiges Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einem Ringversuch Gram-Färbung oder einem dieses Verfahren inkludierenden Ringversuch entsprechend gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) verfügen.
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe können die Labordiagnostik im eigenen Labor durchführen, sofern sie über entsprechenden Qualitätsanforderungen verfügen.
Vertrag Gesund schwanger
- Vertrag Gesund schwanger
- Nachtrag Gesund Schwanger
- Antragsformular Gesund schwanger (Anlage 2)
- Informationsblatt Arzt (Gesund schwanger, Anlage 1)
- Versorgungsablauf (Gesund schwanger, Anlage 3)
- Leistungsbeschreibung Frauenarzt (Gesund schwanger, Anlage 4)
- Leistungsbeschreibung Labor (Gesund schwanger, Anlage 5)
- Vergütungsvereinbarungen (Gesund schwanger, Anlage 6)
- Informationsblatt Versicherte (Gesund schwanger, Anlage 7)
- Teilnahmeerklärung Versicherte (Gesund schwanger, Anlage 8)
- Screeningfragebogen (Gesund schwanger, Anlage 9)
- Anforderungsschein Labor (Gesund schwanger, Anlage 10)
- Informationsblatt Labor (Gesund schwanger, Anlage 11)
- Befundbericht Labor (Gesund schwanger, Anlage 12)
- Teilnehmende Krankenkassen (Gesund schwanger, Anlage 13)
- Verzeichnis teilnehmender Vertragsärzte (Gesund schwanger, Anlage 14)
- Technische Anlagen (Gesund schwanger, Anlage 15)
- Evaluationskonzept (Gesund schwanger, Anlage 16)