Gesund schwanger

Vermeidung von Frühgeburten

Konstant hohe Frühgeburtenraten stellen national wie international ein Problem in der Geburtshilfe dar. Dabei sind Früh­geburten (Geburt vor der abgeschlossenen 37. Schwanger­schafts­woche) mit viel menschlichem Leid und beträchtlichen Kosten für das Gesundheitswesen verbunden.

Studien zufolge ist es jedoch möglich, das Frühgeburtsrisiko zu senken, indem sowohl medizinische Risikofaktoren wie zum Beispiel die bakterielle Vaginose als auch nicht medizinische verhaltensbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden.

Zusammen mit der GWQ ServicePlus AG, dem Berufsverband der Frauenärzte, dem Berufsverband Deutscher Laborärzte und dem Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie hat die AG Vertragskoordinierung eine Vereinbarung nach § 140a SGV zur Vermeidung von Frühgeburten geschlossen.

Das Versorgungsprogramm „Gesund schwanger“ setzt ganzheitlich an den relevantesten Risikofaktoren an und soll eine Minimierung des Gesamtrisikos fördern.

Leistungen im Rahmen des Vertrages

  • Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung in Kombination mit einem individuellen Risikoscreening und einer umfangreichen Beratung zur Vermeidung von Risiko­faktoren einer Frühgeburt,
  • ein früher vaginaler Ultraschall in der 4. bis zur vollendeten 8. Schwangerschafts­woche sowie
  • ein Infektionsscreening auf Bakterien und Mykose-Erreger zwischen der 16. und der vollendeten 24. Schwangerschafts­­woche.

Teilnehmende Krankenkassen

Teilnehmen können Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen, wenn eine ärztlich diagnostizierte Schwangerschaft vorliegt. Die Einschreibung erfolgt durch den Gynäkologen. Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen:

Teilnahme von Ärzten

Teilnehmen können alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Sie können das Risikoscreening, den Frühultraschall und das Infektionsscreening durchführen.

Um Leistungen dieses Vertrages abrechnen zu können, ist eine Genehmigung der KVBW erforderlich. Wie die Bestimmungen dazu lauten und welche Formulare Sie einreichen müssen, erfahren Sie unter Genehmigungspflichtige Leistungen.

Zur Durchführung der Labordiagnostik können zudem alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie teilnehmen, die über ein gültiges Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einem Ringversuch Gram-Färbung oder einem dieses Verfahren inkludierenden Ringversuch entsprechend gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) verfügen.

Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe können die Labordiagnostik im eigenen Labor durchführen, sofern sie über entsprechenden Qualitätsanforderungen verfügen.