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Vertrag mit der DAK zur Mutterschaftsvorsorge

Die Leistungen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge bilden die Grundlage für die Betreuung der Schwangeren und des ungeborenen Kindes. Durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind abgewendet sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden.

In Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen der Mutterschaftsvorsorge verfolgt der Vertrag zwischen der DAK-Gesundheit, dem Berufsverband der Frauenärzte und der KVBW mehrere Ansätze. Zum einen sollen Risikofaktoren für eine Frühgeburt durch zusätzliche Untersuchungsmethoden rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Zum anderen soll durch die Verknüpfung mit dem BabyCare-Programm der DAK-Gesundheit der Wissensstand der Schwangeren über Frühgeburtsrisiken verbessert und damit ein möglichst gesunder Schwangerschaftsverlauf gefördert werden. Weiterhin soll durch intensivere Beobachtung auf die zeitgerechte Entwicklung des Kindes geachtet werden.

Ein weiterer Vertragsinhalt ist die Motivierung der Schwangeren zu einer natürlichen Geburt. In Europa steht Deutschland bei der Kaiserschnittrate mit an der Spitze. Ein Kaiserschnitt ist ein operativer Eingriff und sollte daher nur bei gewichtigen medizinischen Gründen durchgeführt werden. Vertragliche Inhalte, wie zum Beispiel eine intensive Geburtsberatung sollen die Bereitschaft zur natürlichen Geburt fördern und so den Anteil der Kaiserschnitte mit relativen Indikationen senken.

Um Leistungen dieses Vertrages abrechnen zu können, ist eine Genehmigung der KVBW erforderlich. Wie die Bestimmungen dazu lauten und welche Formulare Sie einreichen müssen, erfahren Sie unter Genehmigungspflichtige Leistungen.