Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Rechtssichere digitale Signatur
Sie benötigen den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), genauer den eHBA der zweiten Generation, für Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie z. B. die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), den elektronischen Arztbrief, das elektronische Rezept oder das Notfalldatenmanagement (NFDM). Mit dem eHBA können Sie erstellte Dokumente rechtssicher digital signieren. Er ersetzt somit die Unterschrift auf Papier.
Auch für die TI-Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist der eHBA rechtlich notwendig, da Sie laut Gesetz nur mit dem eHBA Zugriff auf die Daten der ePA haben. Somit ist der eHBA für Vertragsärzte/-psychotherapeuten verpflichtend. Darüber hinaus benötigen Sie einen eHBA, um einen Praxisausweis (SMC-B) zu bestellen.
Austausch von eHBA und SMC-B könnte zum Jahresende notwendig werden
Aufgrund eines notwendigen neuen Verschlüsselungsverfahrens für die Telematikinfrastruktur mit höherem Sicherheitsniveau müssen bis zum Ende des Jahres gegebenenfalls bestimmte TI-Komponenten in den Arztpraxen ausgetauscht werden. Von der Umstellung auf die modernere Verschlüsselungsmethode sind jedoch nicht alle Praxen gleichermaßen betroffen.
Die Anbieter von eHBAs (Heilberufsausweisen) und SMC-B-Karten (Praxisausweisen) haben zugesagt, betroffene Praxen rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn Ausweise ausgetauscht werden müssen. In der Regel werden sich auch die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen und weiteren TI-Komponenten mit Ihrer Praxis in Verbindung setzen, falls ein Austausch erforderlich sein sollte.
Bei D-Trust erfolgt die Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse kartentausch@d-trust.net. Bitte achten Sie auf Nachrichten dieser E-Mail-Adresse und prüfen Sie sicherheitshalber auch den Spam-Ordner.
Das Teilen eines eHBAs ist nicht vorgesehen, da der eHBA eine personenbezogene Signatur- und Identifikationskarte ist. Wenn also mehrere Ärzte oder Psychotherapeuten in einer Praxis Dokumente mittels eHBA signieren, benötigen diese jeweils zwingend einen eigenen eHBA.
Bei Diebstahl oder Verlust des eHBAs wenden Sie sich bitte umgehend an die Sperrhotline Ihres Kartenanbieters (D-Trust, Medisign, T-Systems, SHC Stolle & Heinz Consultants).
eHBA ersetzt händische Unterschrift
Sofern Sie eAUs, eArztbriefe, eRezepte etc. ausstellen, benötigen Sie für die Signatur einen eHBA. Mit dem eHBA leistet der Kartenbesitzer eine rechtskräftige Unterschrift. Den eHBA können Sie auch als Signaturkarte im privaten Bereich verwenden (z. B. zum Unterzeichnen von elektronischen Verträgen etc.).
Wo und wie kommen Sie an Ihren eHBA?
Ärzte beantragen ihren eHBA über die Landesärztekammer Baden-Württemberg. Bei Psychotherapeuten ist der Kartenherausgeber die Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg. Die Kammern sind somit bei Fragen zum Bestellprozess Ihr erster Ansprechpartner.
Weitere Informationen zur Antragsstellung und umfangreiche FAQs stellen die Kammern unter folgenden Internetadressen zur Verfügung:
eHBA-Anbieter
Derzeit können Ärzte zwischen vier zugelassenen eHBA-Anbietern wählen:
Als Psychotherapeut beachten Sie bitte, dass nicht alle der angegebenen Kartenhersteller eHBAs für Psychotherapeuten anbieten.
Kosten und Finanzierung
Sowohl die Kosten als auch die Vertragskonditionen sind generell anbieterabhängig. Die Kostenerstattung erfolgt im Rahmen der TI-Pauschale und ist in dieser berücksichtigt.