Telematikinfrastruktur (TI) & E-Health
Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen
Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht Ärzten, Psychotherapeuten und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen wie Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen einen schnellen und sicheren Datenaustausch über eine Vernetzung von IT-Systemen. Die TI schafft die Basis für digitale Anwendungen wie elektronische Patientenakte, Notfalldatenmanagement und Medikationsplan. Wichtige medizinische Informationen werden damit leichter verfügbar.
Schrittweiser Ausbau der TI-Anwendungen: Übersicht & Fristen
Der geplante Aufbau der Telematikinfrastruktur nimmt derzeit stark an Fahrt auf; neue TI-Anwendungen kommen in kurzen Abständen hinzu. Wann welche Anwendungen eingeführt werden und ab wann diese für Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtend sind, sehen Sie auf unserer Überblickseite
ePA-Sanktionen – ggf. Widerspruch einlegen
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Praxen ab 1. Juli 2021 über die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte (ePA) verfügen müssen. Andernfalls droht 1 Prozent Honorarkürzung; ist die Praxis zusätzlich noch nicht an die TI angebunden, sind es 2,5 Prozent (mehr erfahren »).
Können Sie die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen, obwohl Sie sich nachweislich rechtzeitig um die Bestellung der benötigten Komponenten gekümmert haben, muss die KVBW dennoch den aktuell gültigen Gesetzen nachkommen und die vorgesehene Honorarkürzung für das jeweilige Abrechnungsquartal umsetzen.
Trifft diese Konstellation bei Ihnen zu, bitten wir Sie, nach der Honorarkürzung einen Abrechnungswiderspruch für das jeweilige Abrechnungsquartal einzulegen, damit eine Einzelfall-Betrachtung und -Entscheidung folgen kann.
Förderpauschalen automatisch erhalten
Nach Installation der Telematikinfrastruktur und der einzelnen Fachanwendungen haben Sie Anspruch auf TI-Finanzierungspauschalen, die wir Ihnen automatisch anhand der jeweiligen Prüfnachweise in Ihrer Quartalsabrechnung übertragen.
Sie müssen keine Rechnungen oder sonstigen Unterlagen bei uns einreichen und bekommen Ihr Geld unbürokratisch mit der Abschlusszahlung.
Es stehen Pauschalen für die Erstausstattung, mobile Kartenterminals, elektronischen Heilberufsausweis eHBA, Notfalldatensatz (NFDM), elektronischen Medikationsplan (eMP), Kommunikationsdienst (KIM), elektronische Patientenakte (ePA) und das eRezept zur Verfügung.
Stichtag verpasst – was nun?
Sie sind noch ohne TI-Anschluss? Arzt- und Psychotherapeutenpraxen sind zum Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) verpflichtet. Fehlt der VSDM-Prüfnachweis in Ihrer Abrechnung, müssen wir Ihr Honorar um zweieinhalb Prozent kürzen, bis Sie der VSDM-Pflicht nachkommen. So will es der Gesetzgeber.
Die Kosten für die TI-Anbindung bekommen Sie weiterhin erstattet. Wenden Sie sich für die Installation an Ihren IT-Dienstleister. Alles, was Sie zum TI-Anschluss wissen müssen, liefert die Broschüre der KBV: PraxisWissen: Telematikinfrastruktur
So bringt die Telematik-Infrastruktur echte Vorteile
Das Sichere Netz der KVen (SNK) ist an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Nach der TI-Anbindung Ihrer Praxis erreichen Sie daher über den TI-Konnektor die KV-Anwendungen im SNK wie z. B. die Online-Abrechnung. Über die TI haben Sie direkten Zugang zum Mitgliederportal der KVBW über folgenden Link: www.portal.kvbw.kv-safenet.de.
Unser Tipp: Testen Sie das bei der Installation gleich mit dem Techniker vor Ort.
Wesentliche Punkte des E-Health-Gesetzes & TI-Anwendungen:
- elektronischer Arztausweis / elektronischer Heilberufsausweis (eHBA):
LÄK: Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Arztausweis
LPK: Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) Psychotherapeutenausweis - Versichertenstammdaten-Management (VSDM)
- Kommunikationsdienst KIM
- elektronische Patientenakte (ePA)
- elektronischer Medikationsplan KBV: eMP
- elektronischer Arztbrief KBV: eArztbrief
- Notfalldatenmanagement KBV: NFDM
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- telemedizinische Anwendungen (Videosprechstunde)
Weiterführende Informationen auf der KBV-Homepage:
- KBV: E-Health-Gesetz (wesentliche Punkte und Fristen zum Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen)
- KBV: Telematikinfrastruktur (Themenseite zur TI mit ausführlichen Hintergrundinformationen und FAQ)
- KBV: Videosprechstunde (Themenseite mit Informationen zu den technischen Anforderungen und einer Übersicht der zertifizierten Videodienstanbieter sowie zur Vergütung)