Telematikinfrastruktur (TI) & E-Health

Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht Ärzten, Psychotherapeuten und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen wie Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen einen schnellen und sicheren Datenaustausch über eine Vernetzung von IT-Systemen. Die TI schafft die Basis für digitale Anwendungen wie elektronische Patientenakte, Notfalldaten­management und Medikationsplan. Wichtige medizinische Informationen werden damit leichter verfügbar.

Schrittweiser Ausbau der TI-Anwendungen: Übersicht & Fristen

Der geplante Aufbau der Telematikinfrastruktur nimmt derzeit stark an Fahrt auf; neue TI-Anwendungen kommen in kurzen Abständen hinzu. Wann welche Anwendungen eingeführt werden und ab wann diese für Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtend sind, sehen Sie auf unserer Überblickseite 

ePA-Sanktionen – ggf. Widerspruch einlegen

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Praxen ab 1. Juli 2021 über die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte (ePA) verfügen müssen. Andernfalls droht 1 Prozent Honorarkürzung; ist die Praxis zusätzlich noch nicht an die TI angebunden, sind es 2,5 Prozent (mehr erfahren »).

Können Sie die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen, obwohl Sie sich nachweislich rechtzeitig um die Bestellung der benötigten Komponenten gekümmert haben, muss die KVBW dennoch den aktuell gültigen Gesetzen nachkommen und die vorgesehene Honorarkürzung für das jeweilige Abrechnungs­quartal umsetzen.

Trifft diese Konstellation bei Ihnen zu, bitten wir Sie, nach der Honorarkürzung einen Abrechnungs­widerspruch für das jeweilige Abrechnungsquartal einzulegen, damit eine Einzelfall-Betrachtung und -Entscheidung folgen kann.

Förderpauschalen automatisch erhalten

Nach Installation der Telematikinfrastruktur und der einzelnen Fachanwendungen haben Sie Anspruch auf TI-Finanzierungspauschalen, die wir Ihnen automatisch anhand der jeweiligen Prüfnachweise in Ihrer Quartalsabrechnung übertragen.

Sie müssen keine Rechnungen oder sonstigen Unterlagen bei uns einreichen und bekommen Ihr Geld unbürokratisch mit der Abschlusszahlung.

Es stehen Pauschalen für die Erstausstattung, mobile Kartenterminals, elektronischen Heilberufsausweis eHBA, Notfalldatensatz (NFDM), elektronischen Medikationsplan (eMP), Kommunikationsdienst (KIM), elektronische Patientenakte (ePA) und das eRezept zur Verfügung.

Installationsnachweis

Alle Praxen, die das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) erfolgreich durchführen, brauchen keinen Antrag zu stellen und keinerlei Unterlagen einzusenden! Beim ersten Online-Abgleich bei einem über die KV abzurechnenden GKV-Patienten (kein Privat- oder Selektivpatient!) fügt die Praxissoftware automatisch einen Prüfnachweis in die KV-Abrechnung ein. Daraufhin zahlen wir die TI-Erstausstattungspauschale, die Ihnen zusteht, auf Ihr Honorarkonto aus.

Alternativer Nachweis für Labore, Pathologen, Anästhesisten

Labore, Pathologen und Anästhesisten müssen ihre Pauschalen selbst per Antrag einfordern. Das Formular zur Kostenerstattung finden Sie im Mitgliederportal unter dem Menüpunkt „Praxisorganisation“ und anschließend in der Dropdown-Liste unter „Unterlagen einsehen (Dokumentenarchiv)”. Hier unter dem Aktentyp „Meldung Telematikinfrastruktur”.

Erstausstattung der Praxis (einmalige Zahlung)

Die Kosten für den TI-Anschluss übernehmen die Krankenkassen. Ihre TI-Pauschalen zahlen wir Ihnen automatisch, sobald wir an der Prüfziffer in Ihrer Abrechnungsdatei sehen, dass Sie das Versicherten­stamm­daten­management (VSDM) durchführen.

TI-Installation im Quartal Zahlungstermin TI-Pauschale
Quartal 1Mitte Juli
Quartal 2Mitte Oktober
Quartal 3Mitte Januar
Quartal 4Mitte April
  • Erstausstattungspauschale:
    • Konnektor
    • Kartenterminal
  • Starterpauschale:
    • PVS-Software-Update
    • Installation der Technik
    • Aufwand der Praxen
  • Pauschale für mobiles Kartenterminal:
    • ≥ 3 Haus- oder Heimbesuche pro Quartal (keine Privat- oder Selektivpatienten!)
    • ausgelagerte Praxisräume
    • Anästhesisten
  • Weitere Kartenterminals:
    • > 3 Ärzte/Therapeuten (Vollzeitäquivalente) in der Praxis

TI-Installation – wie viel Geld steht mir zu?

Was Sie konkret bekommen, hängt davon ab, wie viele Ärzte/Psycho­therapeuten in Ihrer Praxis arbeiten und ob Sie Anspruch auf ein mobiles Lesegerät haben. Alle Euro-Beträge zu den Finanzierungspauschalen finden Sie übersichtlich aufgelistet unter:

Pauschalen für Betriebskosten (laufende Zahlung)

Wir prüfen in jeder Abrechnung, ob der Prüfnachweis für das VSDM vorhanden ist, und zahlen dann die Pauschalen für den laufenden Betrieb der TI mit der Schluss­zahlung für das jeweilige Quartal aus.

  • Betriebskostenpauschale
    • Wartung Konnektor
    • VPN-Zugangsdienst
  • Pauschale Praxisausweis (SMC-B)
    • 1 Ausweis pro Praxis
    • 1 weiterer Ausweis je mobiles Kartenterminal
  • Pauschale elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Hinweis: Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat, in dem die Praxis an die TI angeschlossen ist, anteilig übernommen.

Anlage 22: Erstattungsbeleg TI-Pauschale

Anhand der Anlage 22 zum Honorarbescheid („Erstausstattung Pauschalen und laufende Betriebskosten Telematikinfrastruktur”) können Sie nachvollziehen, welche Erstattungsbeträge Sie bekommen haben. Dieses Dokument steht ausschließlich in elektronischer Form im Mitgliederportal zur Verfügung:

  • Menüpunkt „Praxisorganisation”
  • Unterpunkt „Unterlagen einsehen (Dokumentenarchiv)” in der Dropdown-Liste
  • Aktentyp „Meldung Telematikinfrastruktur”
  • Registerkarte „Erstattung TI-Pauschale”

Stichtag verpasst – was nun?

Sie sind noch ohne TI-Anschluss? Arzt- und Psycho­therapeuten­praxen sind zum Versicherten­­stamm­datenabgleich (VSDM) verpflichtet. Fehlt der VSDM-Prüfnachweis in Ihrer Abrechnung, müssen wir Ihr Honorar um zweieinhalb Prozent kürzen, bis Sie der VSDM-Pflicht nachkommen. So will es der Gesetzgeber.

Die Kosten für die TI-Anbindung bekommen Sie weiterhin erstattet. Wenden Sie sich für die Installation an Ihren IT-Dienstleister. Alles, was Sie zum TI-Anschluss wissen müssen, liefert die Broschüre der KBV: PraxisWissen: Telematikinfrastruktur

Technische Ausstattung: Was Praxen für die TI benötigen

Welche Geräte und Dienste von welchem Anbieter für die TI zugelassen sind, veröffentlicht die mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens betraute Gesellschaft in einer regelmäßig aktualisierten Liste: gematik: Zugelassene TI-Komponenten

Konnektor

Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor – ähnlich einem DSL-Router, allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Erhältlich sind inzwischen drei Konnektoren-Modelle. Wenden Sie sich zur Bestellung an Ihren Systembetreuer.

Kartenterminals

Die neuen E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlesen und deren Online-Anwendungen nutzen zu können. Bei Haus- und Pflegeheimbesuchen nutzen Sie ein mobiles Lesegerät, das im Offline-Betrieb arbeitet (kein VSDM!).

Mobile Lesegeräte – Übergangsfrist

Derzeit können Sie noch Ihr altes mobiles Kartenlesegerät nutzen, auch wenn Ihre Praxis an die TI angeschlossen ist. Ein neues mobiles Gerät benötigen sie spätestens dann, wenn bestimmte Versichertendaten nur noch verschlüsselt auf der eGK liegen. Der Zeitpunkt hängt davon ab, wie verbreitet die TI bundesweit ist.

Praxisausweis (SMC-B)

Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Identifikation, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Diese sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B) wird in das Kartenterminal gesteckt. Sie ist zwingend für die TI-Praxisinstallation erforderlich. Bestellen Sie die SMC-B rechtzeitig bei einem zertifizierten Kartenhersteller: Was Sie zum Praxisausweis (SMC-B) wissen müssen »

Zum Identitätsabgleich ruft die KV in der Praxis an und lässt sich Ihre Bestellung bestätigen. Dazu fragen unsere Mitarbeiter die Antragsnummer ab. Wichtig ist: Halten Sie bitte die Antrags­nummer bereit, die Sie im Antragsportal bzw. auf den Bestell­unterlagen des Kartenherstellers (Bundesdruckerei, Medisign, T-Systems) finden.

Für den Betrieb eines TI-fähigen mobilen Kartenterminals wird eine weitere SMC-B oder ein eHBA (Heilberufsausweis der Generation 2) benötigt.

VPN-Zugangsdienst

Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Netzzugang bereitstellt. Auch diese Dienste müssen sich zertifizieren lassen und finden sich in der Zulassungsliste der gematik.

Vorsicht Honorarkürzungen

Elektronische Patientenakte

Wer nicht auf die elektronische Patientenakte (ePA) vorbereitet ist, wird vom Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2021 mit 1 Prozent Honorarabzug sanktioniert; ist die Praxis zusätzlich noch nicht an die TI angebunden, bleibt es bei insgesamt 2,5 Prozent (mehr erfahren »).

Versichertenstammdatenmanagement

Der Online-Abgleich ist beim ersten Patientenkontakt im Quartal verpflichtend. Der Gesetzgeber verlangt von uns als KV, das Honorar pauschal zu kürzen, wenn eine Praxis kein Versicherten­stamm­daten­management (VSDM) durchführt. Gekürzt werden muss so lange, bis das VSDM erfolgt (§ 291b Abs. 5 SGB V).

  • Ohne VSDM-Nachweis erfolgt Honorarabzug.
  • Ab dem Quartal, in dem das VSDM durchgeführt wird, wird nicht mehr gekürzt.
  • Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) hat der Gesetzgeber beschlossen, ab 1. März 2020 das Honorar um 2,5 Prozent zu kürzen.

Alternativer Nachweis für Labore, Pathologen, Anästhesisten

Arztpraxen ohne persönlichen Patientenkontakt z. B. Laborärzte, Pathologen oder Anästhesisten müssen sich ebenfalls an die TI anschließen (ebenfalls im DVG geregelt). Nur, wenn Sie uns die Einrichtung der Telematikinfrastruktur schriftlich bestätigen, erfahren wir davon und stoppen die Kürzung Ihres Honorars.

Labore, Pathologen und Anästhesisten müssen ihre Pauschalen selbst per Antrag einfordern. Das Formular zur Kostenerstattung finden Sie im Mitgliederportal: Menüpunkt „Praxisorganisation”, Unterpunkt  „Unterlagen einsehen (Dokumentenarchiv)” in der Dropdown-Liste → Aktentyp „Meldung Telematikinfrastruktur”.

Sicherheit, Haftung, Datenschutz

In einem Informationsblatt zu Datenschutz und Haftung stellt die gematik klar, dass eine Haftung des Arztes oder Psychotherapeuten ausscheidet, sofern die zugelassenen TI-Komponenten vorschriftsgemäß verwendet, aufgestellt und betrieben werden.

Konnektor-Installation: Reihenbetrieb vs. Parallelbetrieb

Die Installation des Konnektors ist im Reihenbetrieb oder im Parallelbetrieb möglich. Beide Varianten sind bei fachgerechtem Anschluss und Betrieb sicher. Um für mehr Klarheit zu sorgen, hat die KBV eine Praxisinformation erstellt, die beide Varianten vorstellt und die Unterschiede erläutert.

Installationsprotokoll

Lassen Sie sich vom Techniker ein Abnahmeprotokoll aushändigen, damit Sie die Ausführung der Installation nachvollziehen und vom IT-Dienstleister dokumentieren lassen können. Sofern Ihr Anbieter kein Installationsprotokoll zur Verfügung stellt, können Sie dazu das Muster-Installationsprotokoll der gematik nutzen.

So bringt die Telematik-Infrastruktur echte Vorteile

Das Sichere Netz der KVen (SNK) ist an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Nach der TI-Anbindung Ihrer Praxis erreichen Sie daher über den TI-Konnektor die KV-Anwendungen im SNK wie z. B. die Online-Abrechnung. Über die TI haben Sie direkten Zugang zum Mitgliederportal der KVBW über folgenden Link: www.portal.kvbw.kv-safenet.de.

Unser Tipp: Testen Sie das bei der Installation gleich mit dem Techniker vor Ort.

Wesentliche Punkte des E-Health-Gesetzes & TI-Anwendungen:

Weiterführende Informationen auf der KBV-Homepage:

  • KBV: E-Health-Gesetz (wesentliche Punkte und Fristen zum Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen)
  • KBV: Telematikinfrastruktur (Themenseite zur TI mit ausführlichen Hintergrundinformationen und FAQ)
  • KBV: Videosprechstunde (Themenseite mit Informationen zu den technischen Anforderungen und einer Übersicht der zertifizierten Videodienstanbieter sowie zur Vergütung)
Letzte Aktualisierung: 26.01.2023