Blankoformularbedruckung (BFB)
Vertragsärztliche Formulare auf Sicherheitspapier
Mit einem zertifizierten Praxisverwaltungssystem und einem Laserdrucker oder einem Tintenstrahldrucker mit PTS-Zertifikat sind die Voraussetzungen gegeben, Praxisformulare auf einem Blanko-Sicherheitspapier selbst auszudrucken. Die Bevorratung der benötigten Formulare in all ihren Varianten hat damit ein Ende.
Seit dem 1. Januar 2017 muss BFB nicht mehr beantragt werden.
Voraussetzungen
- Praxisverwaltungssoftware mit BFB-Zertifizierung für die jeweiligen Muster (Verzeichnis Zertifizierter Software für die Blankoformularbedruckung)
- Laserdrucker oder einem Tintenstrahldrucker mit PTS-Zertifikat (Prüfzeugnis der Papiertechnischen Stiftung zur Herstellung von Urschriften und Urkunden für den Tintenstrahldrucker)
- Einsatz von Sicherheitspapier (Bezug über Kohlhammer-Verlag)
Sicherheitspapier
Das für die Herstellung der Blankoformulare konzipierte Sicherheitspapier mit Wasserzeichen bestellen Sie bitte über den Kohlhammer-Verlag (Bestellformular Sicherheitspapier). Die Kosten tragen die Krankenkassen. Psychotherapie-Formulare drucken Sie auf herkömmlichem weißen Papier aus.
Die wichtigsten Antworten auf zentrale Fragen zur Blankoformularbedruckung finden Sie unter FAQ.
Achtung: eAU ab 1. Oktober 2021 Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Mit diesem Wechsel sind in den Praxisverwaltungssystemen Stylesheets verfügbar, die das bisherige Muster 1 ablösen. Weiterführende Informationen zur eAU finden Sie hier.
Rezepte nur mit Originalvordruck
Rezepte (Muster 16) und BTM-Rezepte (Betäubungsmittelrezept) lassen sich aus Sicherheitsgründen nicht im Blankoverfahren erstellen (die Bezugsquellen finden Sie unter Bestellservice). Bei allen übrigen bundesweit einheitlichen vertragsärztlichen Formularen und Psychotherapieformularen ist das Verfahren der Blankoformularbedruckung generell möglich.

