Kommunikationsdienst KIM

Medizinische Dokumente elektronisch übermitteln

Mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) können zukünftig alle Akteure des Gesundheitswesens, medizinische Dokumente elektronisch, sicher und verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur versenden und empfangen. Der Übermittlungsdienst ermöglicht Anwendungen wie den Elektronischen Arztbrief (eArztbrief) und die elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (eAU).

Folgende Komponenten benötigen Praxen

Wenden Sie sich bei Fragen zur Verfügbarkeit, Auswahl und Bereitstellung eines KIM-Dienstes an Ihren IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.

Wie viele E-Mail-Adressen pro Praxis?

Wie viele KIM-E-Mail-Adressen Praxen benötigen, können diese selbst entscheiden. Sollen eArztbriefe oder die eAU über eine Praxisadresse übermittelt werden, ist eine KIM-E-Mail-Adresse für die gesamte Praxis ausreichend. Sollen jedoch vertrauliche Informationen zwischen einzelnen Personen ausgetauscht werden, ist jeweils eine persönliche KIM-E-Mail-Adresse zu empfehlen.

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Über KIM ist sowohl der Versand als auch der Empfang von elektronischen Arztbriefen möglich. Der Empfänger muss hierbei ebenfalls KIM einsetzen.

Vergütung des eArztbriefs über KIM

  • 28 Cent für den Versand (GOP 86900) und 27 Cent für den Empfang (GOP 86901) je Brief (→ Obergrenze: 23,40 € je Arzt und Quartal)
  • ab Juli 2020 eArztbrief-Strukturförderpauschale von einem EBM-Punkt je versendetem eArztbrief (extrabudgetär und unbegrenzt gezahlt, befristet auf drei Jahre)

KV-Connect-Anwender: Vergütung läuft aus

Der eArztbrief wird ab dem 1. April 2021 nur noch dann vergütet, wenn die Übertragung über KIM sattfindet. Zwar können Sie den Versand und Empfang weiterhin über KV-Connect durchführen, eine Vergütung ist jedoch nur noch über KIM möglich (mehr erfahren).

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit der eAU wird der erste – bisher papiergebundene – Prozess digitalisiert. Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Kranken­kassen über KIM ist für Vertragsärzte ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtend. Ist die digitale Verarbeitung der eAU in der Praxis technisch noch nicht möglich, dürfen Vertragsärzte nach aktuellem Stand noch bis Ende Juni 2022 sanktionsbefreit mit dem AU-Papierausdruck arbeiten (mehr erfahren »).

  • 1. Schritt: elektronischer Versand an die Krankenkassen (2021)
  • 2. Schritt: elektronischer Versand von der Krankenkasse an die Arbeitgeber (2023)
Letzte Aktualisierung: 01.08.2023