Kommunikationsdienst KIM

Medizinische Dokumente elektronisch übermitteln

Mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) können zukünftig alle Akteure des Gesundheitswesens, medizinische Dokumente elektronisch, sicher und verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur versenden und empfangen. Der Übermittlungsdienst ermöglicht Anwendungen wie den seit 1. März 2024 verpflichten­den Elektronischen Arzt­brief (eArzt­brief) und die elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (eAU).

1-Click-Abrechnung über KIM

Künftig können Praxen auch ihre Abrechnungsdatei ganz bequem direkt aus dem Praxis­verwaltungs­system (PVS) über KIM an die KVBW übermitteln (sogenannte 1-Click-Abrechnung).

Folgende Komponenten benötigen Praxen

Wenden Sie sich bei Fragen zur Verfügbarkeit, Auswahl und Bereitstellung eines KIM-Dienstes an Ihren IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.

Wie viele E-Mail-Adressen pro Praxis?

Wie viele KIM-E-Mail-Adressen Praxen benötigen, können diese selbst entscheiden. Sollen eArztbriefe oder die eAU über eine Praxisadresse übermittelt werden, ist eine KIM-E-Mail-Adresse für die gesamte Praxis ausreichend. Sollen jedoch vertrauliche Informationen zwischen einzelnen Personen ausgetauscht werden, ist jeweils eine persönliche KIM-E-Mail-Adresse zu empfehlen.

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Über KIM ist sowohl der Versand als auch der Empfang von elektronischen Arztbriefen möglich. Der Empfänger muss hierbei ebenfalls KIM einsetzen.