Kommunikationsdienst KIM
Medizinische Dokumente elektronisch übermitteln
Mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) können zukünftig alle Akteure des Gesundheitswesens, medizinische Dokumente elektronisch, sicher und verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur versenden und empfangen. Der Übermittlungsdienst ermöglicht Anwendungen wie den seit 1. März 2024 verpflichtenden Elektronischen Arztbrief (eArztbrief) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
1-Click-Abrechnung über KIM
Künftig können Praxen auch ihre Abrechnungsdatei ganz bequem direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) über KIM an die KVBW übermitteln (sogenannte 1-Click-Abrechnung).
Folgende Komponenten benötigen Praxen
- eHealth-Konnektor
- KIM-PVS-Modul
- KIM-Anbieter (von der gematik zugelassen)
- KIM-Client-Modul des KIM-Anbieters
- KIM-E-Mail-Adresse
- Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA 2.0) zum Signieren der Dokumente
Wenden Sie sich bei Fragen zur Verfügbarkeit, Auswahl und Bereitstellung eines KIM-Dienstes an Ihren IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.
Wie viele E-Mail-Adressen pro Praxis?
Wie viele KIM-E-Mail-Adressen Praxen benötigen, können diese selbst entscheiden. Sollen eArztbriefe oder die eAU über eine Praxisadresse übermittelt werden, ist eine KIM-E-Mail-Adresse für die gesamte Praxis ausreichend. Sollen jedoch vertrauliche Informationen zwischen einzelnen Personen ausgetauscht werden, ist jeweils eine persönliche KIM-E-Mail-Adresse zu empfehlen.
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Über KIM ist sowohl der Versand als auch der Empfang von elektronischen Arztbriefen möglich. Der Empfänger muss hierbei ebenfalls KIM einsetzen.