Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Krankmeldung ausschließlich digital

Alle Arztpraxen sind dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkassenzu übermitteln. Diese Vorgabe ist im Termin­service- und Versorgungsgesetz (TSVG) (§ 295 Abs. 1 SGBV) festgelegt. Die Daten der Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) werden mit dem Kommunikations­dienst im Medizinwesen (KIM) übertragen, dem sicheren E-Mail-Dienst in der Telematik­infra­struktur (TI).

eAU: Was tun, wenn die Praxissoftware nicht mitspielt?

eAU-Ausstellung nicht möglich wegen fehlendem PVS-Update

PVS-System ermöglicht Wahl zwischen neuer eAU und alter AU

  • bei Verfügbarkeit der technischen Voraussetzungen auf digitale eAU wechseln (Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung an die Krankenkassen)

eAU-Störung nach PVS-Umstellung auf digitales Verfahren

  • Sind Ausdruck und Versand an die Krankenkasse wegen technischer Störung nicht möglich, wird im PVS ein Fehler ausgegeben und ein eAU-Ersatzdokument (Stylesheet) für die Kassen erzeugt. Muster 1 ist nach dem PVS-Update auf die eAU nicht mehr nutzbar.
  • Drucken Sie das eAU-Ersatzdokument (Stylesheet) für die Kasse, den Arbeitgeber und den Patienten auf Normalpapier aus und übergeben Sie es dem Patienten. Dieser muss die AU wie bisher auch in eigener Verantwortung seiner Krankenkasse und dem Arbeitgeber übergeben. Ein digitaler Nachversand ist nicht erforderlich. 

Neue Praxisabläufe bei der eAU

Mit der digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) fällt der „gelbe Schein” auf Papier und als Blankoformular weg. Die Arztpraxis erstellt zusätzlich zur eAU, die an die Kranken­kasse geht, übergangsweise einen einfachen Ausdruck auf Normalpapier mit handschriftlicher Unterschrift für Versicherte und Arbeitgeber auf beiden Ausfertigungen. Die Patienten senden zunächst noch selbst den entsprechenden Ausdruck der AU an ihren Arbeitgeber. Ab 2023 müssen die Krankenkassen die für die Arbeitgeber bestimmten Daten digital weiterleiten.

Technische Voraussetzungen für den Versand der eAU

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI): Weitere Infos finden Sie hier.
  • TI-Konnektor: Sie benötigen mindestens einen TI-Konnektor mit dem eHealth-Standard (PTV3), besser ein Update des TI-Konnektors auf den ePA-Standard (PTV 4+), der die Komfortsignatur unterstützt. Dieses Update bestellen Sie bitte bei Ihrem PVS- und/oder TI-Vertragspartner. Weitere Infos bei der gematik
  • KIM-Dienst: Zum Versand der eAU, benötigen Arztpraxen mindestens eine KIM-E-Mail-Adresse. Weitere Infos finden Sie hier.
    Bitte beachten Sie: Das Einrichten des KIM-Dienstes kann je nach Anbieter einige Zeit dauern. Fordern Sie deshalb frühzeitig eine KIM-E-Mail-Adresse an. 
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0): Zum Signieren der eAU benötigen Sie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA 2.0). Bestellung und weitere Infos bei der Landesärztekammer LÄK.  
  • Praxisverwaltungssystem-Update für eAU: Die PVS-Hersteller sind unterschiedlich weit mit der Umsetzung. Für weitere Informationen sollten Sie sich an Ihren PVS-Hersteller wenden. 

Fragen? Wenden Sie sich an Ihr Systemhaus!

Bei Fragen zur Verfügbarkeit und Bereitstellung der technischen Komponenten wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.

Wie stelle ich eine eAU aus?

  • Wie bisher auch rufen Sie im Praxisverwaltungssystem (PVS) die AU auf und befüllen sie mit Daten.
  • Anschließend werden die Daten elektronisch mit dem eHBA entweder per Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur signiert.
  • Nun folgt der Versand der eAU über das PVS, die TI und KIM an die Krankenkasse, die als Empfänger vom PVS automatisch adressiert wurde.
  • Außerdem erfolgt der Papierausdruck der AU für den Arbeitgeber und den Patienten. Diese werden wie bisher handschriftlich vom Arzt unterschrieben. 
  • Die vom PVS erzeugten Ausdrucke können wahlweise im Format A4 oder A5 erzeugt werden. Die Ausdrucke müssen gut lesbar sein. Welcher Drucker hierfür eingesetzt wird, entscheidet die Arztpraxis. Das Papier muss von den Praxen selbst beschafft werden. Es kann normales Druckerpapier verwendet werden.

Signatur der eAU

Hinweis zur elektronischen Signatur: Die elektronische Unterschrift von Dokumenten wird mit der Kombination aus im Kartenlesegerät gestecktem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der eHBA-PIN als qualifizierte elektronische Signatur (QES) realisiert.

Zur Signatur können Sie die eHBA-PIN in drei Varianten eingeben:

  • Einzelsignatur: Für jede einzelne Signatur müssen Sie den eHBA stecken und die PIN des eHBAs eingeben. Danach müssen Sie den technischen Abstimmungsprozess mit der TI abwarten.
  • Stapelsignatur: Alle vorbereiteten, elektronischen Dokumente werden bei gestecktem eHBA und einmaliger PIN-Eingabe auf einmal signiert. Voraussetzung ist ein TI-Konnektor mit dem eHealth-Standard (PTV3).
  • Komfortsignatur: Bei gestecktem eHBA wird mit der PIN-Eingabe die Signatur für einen bestimmten Zeitraum und die nächsten bis zu 250 Signaturen freigegeben. Soll eine eAU signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Voraussetzung ist ein TI-Konnektor mit dem ePA-plus-Standard (PTV4+).

FAQ rund um eAU-Ersatzverfahren und Übergangsregelung

Bitte beachten Sie: Ersatzverfahren sollen nur in Einzel- und Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.

Sind Sie grundsätzlich mit allen technischen Komponenten zum Erstellen und Versenden der eAU ausgestattet und verhindern technische Probleme den Versand der eAU an die Krankenkassen, steht Ihnen dafür im PVS ein eAU-Ersatzdokument (Stylesheet) zur Verfügung. Drucken Sie dieses auf Normalpapier aus und übergeben Sie es dem Patienten. Er muss es dann, wie bisher auch, in eigener Verantwortung seiner Krankenkasse übergeben. 

Was ist, wenn Sie im Störungsfall das eAU-Ersatzdokument (Stylesheet) nicht an den Patienten übergeben? Was ist, wenn technische Probleme den digitalen Versand auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages verhindern? Dann muss die Praxis das eAU-Ersatzdokument (Stylesheet) auf eigene Kosten an die Krankenkasse des Patienten versenden.

  • Befüllen Sie im Praxisverwaltungssystem (PVS) die AU mit Daten.
  • Signieren Sie anschließend die AU elektronisch mit dem eHBA entweder per Einzel-, Stapel- oder Komfort-Signatur.
    • Sollten Sie technische Probleme mit dem eHBA haben, kann der Praxisausweis SMC-B als Ersatz-Signatur-Karte genutzt werden. Bitte in diesem Fall Kontakt zum PVS-Hersteller und/oder Systemhaus aufnehmen, um diese Funktion zu aktivieren.
  • Bei technischen Problemen z. B. einem Internetausfall wird eine Fehler- oder Störungsmeldung im PVS ausgegeben. Es ist dort vermerkt, dass der Ausdruck und Versand an die Krankenkasse aktuell nicht möglich ist und ein eAU-Ersatzdokument (Stylesheet) für die Kassen erzeugt werden soll. 
  • Drucken Sie das eAU-Ersatzdokument (Stylesheet) auf Normalpapier aus und übergeben Sie es dem Patienten. Er muss die AU wie bisher auch in eigener Verantwortung seiner Krankenkasse übergeben.
  • Die AU für den Arbeitgeber und den Patienten selbst werden ebenfalls auf Normalpapier ausgedruckt, wie bisher handschriftlich unterschrieben und dem Patienten übergeben.
  • Im Hintergrund prüfen das PVS und der KIM-Dienst automatisch, ob die Störung noch anliegt. Steht die Verbindung wieder zur Verfügung, erfolgt automatisch der eAU-Versand an die Kassen.

eAU im Hausbesuch – digitaler Versand im Nachhinein

Während eines Hausbesuchs ist zum Start der eAU keine Verbindung zur TI vorhanden. Damit ist kein eAU-Ablauf wie in der Praxis möglich. 

  • Vorgehensweise 1: Vor dem Hausbesuch können Sie Ausdrucke der AU-Ersatzdokument (Stylesheet) aus dem PVS erstellen und diese während des Hausbesuchs manuell ausfüllen und unterschreiben. Später in der Praxis übertragen Sie die AU-Daten des Hausbesuchs in das PVS, signieren diese mit dem eHBA und versenden die eAU an die Krankenkassen.
  • Vorgehensweise 2: Alternativ können Sie die eAU auch erst nach dem Hausbesuch in der Praxis erstellen, die digitale Version an die Krankenkasse versenden und die beiden Papierausfertigungen dem Patienten per Post zusenden.

Bei eAUs von Hausbesuchen ist die elektronische Übertragung bis zum Ende des nachfolgenden Werktages möglich. 

Krankenkassen übermitteln eAU seit Januar 2023 an den Arbeitgeber

Arbeitgeber sind seit Januar 2023 dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. In Ihrer Praxis stellen Sie die eAU weiterhin wie gewohnt aus, jedoch entfällt seit dem 1. Januar 2023 die Ausfertigung für den Arbeitgeber (mehr erfahren »).