COPD

Frühzeitige Diagnostik und Behandlung von chronisch obstruktiven Atemwegs­erkrankungen 

Die KVBW und die IKK classic haben einen Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung chronisch obstruktiver Lungenerkrankungen nach § 140a SGB V geschlossen. Die HEK ist dem Vertrag zum 1. April 2021 beigetreten. Mit der DAK-Gesundheit wurde zum 1. Juli 2023 ein weiterer COPD-Vertrag abgeschlossen.

Mit diesen Vereinbarungen soll eine COPD frühzeitig diagnostiziert und behandelt sowie der Krankheitsverlauf einer bestehenden COPD durch sekundär- und tertiärpräventive Maßnahmen positiv beeinflusst werden. 

Der Hausarzt steuert die Versorgung und führt Früherkennungsuntersuchungen zur vorzeitigen Diagnose der COPD sowie regelmäßige Weiterbetreuungsprogramme bei bestehender COPD durch.

Im Rahmen des Vertrages mit der IKK classic und der HEK überweist der Hausarzt bei erhöhtem Exazerbationsrisiko, bei akuter Exazerbation, nach stationärem Aufhalten und bei Sauerstoff-Langzeittherapie (LOT) zur erweiterten Diagnostik und Behandlung an den Facharzt. Im Rahmen des Vertrages mit der DAK-Gesundheit erfolgt eine ggf. erforderliche fachärztliche Abklärung und Behandlung im Rahmen der Regelversorgung.

Teilnahmevoraussetzungen

Vertrag IKK-classic und HEK: 
Teilnahmeberechtigt sind die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Pneumologie oder Pulmologie, Fachärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde sowie Fachärzte für Innere Medizin mit dem Nachweis einer mindestens zwölfmonatigen Weiterbildung in einer pneumologischen Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung. Die apparativen Voraussetzungen für die Durchführung einer Spirometrie müssen vorhanden sein.

Vertrag DAK-Gesundheit:
Teilnahmeberechtigt sind zugelassene, angestellte oder ermächtigte Fachärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte für Innere Medizin (hausärztlicher Bereich). Die apparativen Voraussetzungen für die Durchführung einer Spirometrie müssen vorhanden sein.

Die Teilnahme muss einmalig mittels der unten zur Verfügung gestellten Arztteilnahmeerklärung schriftlich gegenüber der KVBW erklärt werden. Auch die teilnahmeberechtigten Versicherten der IKK classic, der HEK und der DAK-Gesundheit müssen einmalig eine Versichertenteilnahmeerklärung unterzeichnen, welche nach Unterzeichnung durch die Praxis an die IKK classic, die HEK bzw. an die DAK-Gesundheit weitergeleitet werden muss.