Blutreinigungsverfahren

Ambulante Dialyse- und Diafiltrationsbehandlung

Vereinbarung zur besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 1 Satz 1 SGB V für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren

Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Vertragsärzte, MVZ, Ermächtigte
    (mit Abrechnungsgenehmigung Blutreinigungsverfahren)
  • nichtärztliche Dialyseleistungserbringer
    (sofern sie die im Vertrag genannten Voraussetzungen erfüllen)
  • Versicherte der AOK Baden-Württemberg

Ärzte, Dialyseleistungserbringer und Versicherte der AOK BW müssen sich einmalig mittels einer Teilnahmeerklärung bzw. Beitrittserklärung in den Vertrag einschreiben (Teilnahmeerklärung Ärzte & Teilnahmeerklärung Versicherte. Alles, was Sie zur Einschreibung in den Vertrag und zur Abrechnung wissen müssen, finden Sie in der Abrechnungsinformation.