Elektronisches Rezept (eRezept)

Was Arztpraxen zum Thema wissen müssen

Das elektronische Rezept (eRezept) als Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) ersetzt künftig bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln das Papierrezept Muster 16 („rosa Rezept“). Bei Haus- und Heimbesuchen sowie in bestimmten Ausnahmefällen können Praxen weiterhin das Papierrezept (Muster 16) verwenden. Auch für andere Verordnungen bleiben zunächst die dafür vorgesehenen Papiermuster bestehen.

Bereits seit dem 1. Dezember 2021 können Ärzte das eRezept freiwillig erstellen. Die gematik stellt hierzu Informationen zum eRezept für Ärzte, Apotheken und Patienten zur Verfügung.

Broschüre: Das eRezept – ein Überblick

In der KVBW-Broschüre Das eRezept finden Sie wichtige Informationen zum elektronischen Rezept. Sie erfahren, welche Schritte für eine erfolgreiche Verordnung notwendig sind, welche technischen Voraussetzungen zu erfüllen sind und wann welche Verordnung digital wird. Außerdem erhalten Sie einen ersten Einblick, wie Patienten die Funktionen der eRezept-App nutzen können.

Voraussetzung für das eRezept ist, dass die Praxis an die TI angeschlossen ist. Aufbauend auf den E-Health-Konnektor benötigen Praxen folgende Technik: 

  • Update zum ePA-Konnektor mit Komfortsignatur (PTV4+-Konnektor): Das Update wird auch schon für die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) benötigt. Mit der Komfortsignatur können Sie durch einmalige Pin-Eingabe bis zu 250 Signaturen freigeben. Unterschreiben Sie mit der Komfortsignatur, wird das eRezept sofort versandt.
  • PVS-Update: für das eRezept (eventuell schon mit dem Update für eAU und ePA erfolgt) – Bitte wenden Sie sich hier bei Fragen an Ihren PVS-Hersteller.
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis): mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur
  • Drucker: Für den Token-Ausdruck ist ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi erforderlich (nicht geeignet: ältere Modelle der Bauart Nadeldrucker). Bitte beachten Sie, dass die Neubeschaffung und Einbindung eines Druckers in die Praxis-IT eventuell etwas Zeit benötigt. Ein sauberer Ausdruck ist wichtig, um Probleme beim Abscannen und Neuausstellungen zu vermeiden.

Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN). Die Ausgabe dieser Karten durch die gesetzlichen Krankenkassen hat erst begonnen. Zudem benötigen sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie einen Internetzugang, um vor der Einlösung in der Apotheke Zugang zum eRezept-Server zu erhalten.

  • Ärzte erstellen die Verordnung wie gewohnt mit ihrer Verordnungssoftware.
  • Sie signieren das eRezept elektronisch und schicken es ab. Die Verordnung wird nun automatisch auf den eRezept-Server geladen.
  • Ärzte sollten bei ihren Patienten nachfragen, ob sie sich in ihrer eRezept-App bereits authentifiziert haben. In diesem Fall haben sie automatisch Zugriff auf die Daten des TI-Servers und das Ausstellen des eRezepts ist hier beendet.
  • Patienten, die die App nicht nutzen, benötigen einen Patientenausdruck, um ihre Arzneimittel in der Apotheke zu erhalten. Den Ausdruck, auch Token-Ausdruck genannt, erstellen Ärzte per Knopfdruck direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS). Er wird auf einfachem Druckerpapier erstellt und muss nicht unterschrieben werden. Ein Token-Ausdruck kann bis zu drei eRezepte beinhalten.

In folgenden Situationen kann weiterhin der Papierausdruck (Muster 16) zum Einsatz kommen:

  • wenn die technischen Voraussetzungen für ein eRezept nicht gegeben sind (Soft- oder Hardware nicht verfügbar oder defekt, TI oder Internet nicht erreichbar, eHBA defekt oder nicht lieferbar) oder
  • wenn die Übermittlung einer bestimmten Verordnung (z. B. Teststreifen) über die TI noch nicht vorgesehen ist oder
  • wenn bei Verordnungen die Versichertennummer im Ersatzverfahren (z. B. Fehlen der eGK) nicht bekannt ist
  • bei Haus- und Heimbesuchen

Für die Finanzierung der TI-Anwendung eRezept stehen bereit:

Art der PauschaleBetrag
PVS-Update eRezepteinmalig 120 €
Betriebskostenzuschlag eRezept1 € pro Quartal

Praxen bekommen die eRezept-Fördersummen, wie bei den anderen TI-Anwendungen auch, automatisch ausbezahlt, wenn sie in der Abrechnungs­datei im BESA-Datensatz die eRezept-Modul-Bestätigung mitsenden.

Letzte Aktualisierung: 26.01.2023