Bei Haus- und Heimbesuchen sowie in bestimmten Ausnahmefällen können Praxen weiterhin das Papierrezept (Muster 16) verwenden. Auch für andere Verordnungen bleiben zunächst die dafür vorgesehenen Papiermuster bestehen.
Bereits seit dem 1. Dezember 2021 können Ärzte das eRezept freiwillig erstellen. Eine gesetzliche Frist besteht derzeit noch nicht. Der Gesetzgeber hat jedoch vorgesehen, das eRezept zum 1. Januar 2024 verpflichtend einzuführen. Dieses Datum wird im Referentenentwurf des BMG für ein Digitalgesetz („Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“) genannt.
Drei verschiedene Einlösewege für Patienten
Patienten stehen mit der Einlösung per App, per Token-Ausdruck und künftig auch per Krankenversichertenkarte (eGK) drei verschiedene Varianten zur Einlösung von eRezepten in der Apotheke zur Verfügung.
Start des eRezepts: Kompaktwissen für Praxen
Kompaktes Wissen zum eRezept, das derzeit flächendeckend in den Praxen ausgerollt wird, stellt die KBV in einer PraxisInfo und als Kurzübersicht („Auf einen Blick”) bereit. Darin erfahren Sie, wie Sie Ihre Praxis technisch und organisatorisch auf die Umstellung vorbereiten können und wie das eRezept funktioniert:
Voraussetzung für das eRezept ist, dass die Praxis an die TI angeschlossen ist (siehe Checkliste der gematik für Arztpraxen). Aufbauend auf den E-Health-Konnektor benötigen Praxen folgende Technik:
Update zum ePA-Konnektor mit Komfortsignatur (PTV4+-Konnektor): Das Update wird auch schon für die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) benötigt. Mit der Komfortsignatur können Sie durch einmalige Pin-Eingabe bis zu 250 Signaturen freigeben. Unterschreiben Sie mit der Komfortsignatur, wird das eRezept sofort versandt.
PVS-Update: für das eRezept (eventuell schon mit dem Update für eAU und ePA erfolgt) – Bitte wenden Sie sich hier bei Fragen an Ihren PVS-Hersteller.
Drucker: Für den Token-Ausdruck ist ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi erforderlich (nicht geeignet: ältere Modelle der Bauart Nadeldrucker). Bitte beachten Sie, dass die Neubeschaffung und Einbindung eines Druckers in die Praxis-IT eventuell etwas Zeit benötigt. Ein sauberer Ausdruck ist wichtig, um Probleme beim Abscannen und Neuausstellungen zu vermeiden.
Wir empfehlen Ihnen, sich jetzt schon vor der verpflichtenden Nutzung (ab voraussichtlich 2024) mit dem eRezept auseinanderzusetzen, die Arbeitsprozesse in der Praxis anzupassen und offene Fragen frühzeitig zu klären.
Technische Voraussetzungen für Patienten
Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN). Zudem benötigen sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie einen Internetzugang, um vor der Einlösung in der Apotheke Zugang zum eRezept-Server zu erhalten.
Das eRezept kann künftig auch ohne App und ohne Ausdruck ganz einfach mit der Gesundheitskarte eingelöst werden. Über die Hälfte der Apotheken unterstützt diesen Einlöseweg bereits. Die übrigen Apotheken erhalten hierfür laut gematik bis spätestens zum Ende des 3. Quartals das benötigte Update.
Ärzte erstellen die Verordnung wie gewohnt mit ihrer Verordnungssoftware.
Sie signieren das eRezept elektronisch und schicken es ab. Die Verordnung wird nun automatisch auf den eRezept-Server geladen.
Wie die Verordnung abgerufen und in der Apotheke eingelöst wird, kann der Patient selbst entscheiden. Am flexibelsten und mit dem größten Funktionsumfang ausgestattet ist die Einlösung per eRezept-App.
Erläuterung des Patientenausdrucks zum eRezept
Patienten, die die App nicht nutzen, können das eRezept mit ihrer eGK in der Apotheke abrufen, nachdem es ausgestellt worden ist. Patienten, die auch diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, benötigen einen Patientenausdruck, um ihre Arzneimittel in der Apotheke zu erhalten. Den Papierausdruck, auch Token-Ausdruck genannt, erstellen Ärzte per Knopfdruck direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS). Er wird auf einfachem Druckerpapier erstellt und muss nicht unterschrieben werden. Ein Token-Ausdruck kann bis zu drei eRezepte beinhalten.
In folgenden Situationen kann weiterhin der Papierausdruck (Muster 16) zum Einsatz kommen:
wenn die technischen Voraussetzungen für ein eRezept vörübergehend nicht gegeben sind (Soft- oder Hardware nicht verfügbar oder defekt, TI oder Internet nicht erreichbar, eHBA defekt oder nicht lieferbar) oder
wenn die Übermittlung einer bestimmten Verordnung (z. B. Teststreifen) über die TI noch nicht vorgesehen ist oder
wenn bei Verordnungen die Versichertennummer im Ersatzverfahren (z. B. Fehlen der eGK) nicht bekannt ist
bei Haus- und Heimbesuchen.
Themenseiten zum eRezept
Die KBV und die gematik stellen auf ihren Themenseiten weiterführende Informationen zum eRezept zur Verfügung: