Notfalldienst-Abrechnung

Abrechnung von Leistungen im organisierten Notfalldienst

Die Abrechnung von Leistungen im organisierten Notfalldienst erfolgt auf der Grundlage des EBM und unterliegt den Vorgaben der Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und medizinischen Notwendigkeit.

Abrechnungsleitfaden Notfalldienst

Eine Übersicht der Gebührenordnungspositionen (GOPs) regelmäßig im Notfalldienst abgerechneter Leistungen, arztgruppenübergreifende Leistungen, getrennt nach allgemein und speziell, Besuche und Wegegebühren bei Tag und bei Nacht, Fallbeispiele – was Sie zur Abrechnung von Notfalldienstleistungen wissen müssen, können Sie in unserem Abrechnungsleitfaden Notfalldienst nachlesen.

Diensthinterlegung in BD-Online

Stellen Sie sicher, dass Ihr Notfalldienst korrekt im Dienstplanprogramm BD-Online eingetragen ist. Notfalldienst­leistungen kann nur der Arzt abrechnen, der laut BD-Online zum Dienst eingeteilt ist.

Fehler bei der Abrechnung von Notfalldienstleistungen vermeiden

  • Uhrzeit zu jeder GOP 01210, 01212, 01214, 01216 und 01218 eintragen
  • Dienst zutreffend im Dienstplanprogramm BD-Online hinterlegen
  • in der Notfallpraxis nie mehrere Ärzte auf einem Schein abrechnen
  • für jeden Dienst pro Patient einen Schein anlegen (selbst wenn derselbe Patient beim selben Arzt in zwei Diensten hintereinander beide Male erscheint)
  • beim Dienst in der Notfallpraxis eigene LANR verwenden (nie den Default-Wert 999999900)
  • Leistungsdatum prüfen
  • alte Strukturpauschale 99630 und 90er Wegegeld-Ziffern (Nordbaden) nicht mehr abrechnen
  • mehrere Inanspruchnahmen durch einen Patient in einem Dienst: mehrere Uhrzeiten angeben und Kontakttrennung einfügen
  • Leistungen des Fahr- und Sitzdienstes möglichst über die Notfallpraxis abrechnen
    Im Ausnahmefall können Sie als zugelassener Vertragsarzt den Fahrdienst (und nur diesen!) über die eigene Praxis-BSNR abrechnen. Nie einen Teil der Leistungen aus einem Dienst über die Notfallpraxis und den anderen Teil über die eigene Praxis abrechnen.
  • (Papier-)Scheine zusätzlich zur digitalen Abrechnung nur bei Sozialämtern und Asyl(bewerbern)
  • bei Dienst ohne Inanspruchnahme (keine Leistung erbracht und abgerechnet): Notfallschein im Computer anlegen und einen Pseudo-Abrechnungsfall anhand folgender Daten anlegen:
    • Kostenträger: AOK BW
    • Vorname: Organisierter
    • Nachname: Notfalldienst
    • Straße: Notfallstr. 1
    • Ort: 12345 Notfallstadt
    • Geburtsdatum: 01.01.2020
    • Pseudo-GOP 99999 mit ICD Z02 und die Uhrzeit des Dienstbeginns
  • bei Behandlung von Privat-/BG-Patienten ebenfalls einen solchen Notfallschein mit den oben genannten Daten anlegen mit GOP 99909 mit Multiplikator (z. B. 99909 x 5 bei fünf Privat-/BG-Patienten im jeweiligen Dienst), sodass der Sprech­stunden­bedarf für Nicht-GKV-Patienten ermittelt und als Pauschal­betrag verrechnet werden kann (unabhängig davon, ob SSB verbraucht wurde oder nicht; nicht bei Leichen­schau); Eintragung auch auf dem Schein für die Förderung (GOP 99999) möglich

Bitte beachten Sie die genannten Punkte, damit wir Ihr Honorar korrekt ermitteln können.

Strukturpauschale & Mindesthonorar

Informationen zur Strukturpauschale und der Förderung im Sitz- und Fahrdienst (Mindesthonorar) finden Sie in der Erläuterung zum Honorarbescheid Notfalldienst.

Fragen und Antworten zum Notfalldienst

Die wichtigsten Fragen zum Notfall- und Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg beantwortet unser Index Notfalldienst von A-Z.