Muster-Patientenerklärungen

Mehrfach Leistungen vermeiden

Bestimmte Leistungen (z. B. Krebsvorsorge) sind nur einmalig abrechenbar – je nach GOP überhaupt nur einmal pro Patient, einmal pro Quartal oder einmal im Behandlungs- oder Krankheitsfall. Wenn der Versicherte verschiedene Ärzte für solche Leistungen aufsucht, wird dem Zweitabrechner die jeweilige Gebühren­ordnungs­position (GOP) gestrichen und somit nicht bezahlt. Mit diesen Muster-Patienten­erklärungen, können Sie bei Ihren Patienten abfragen, wann sie diese Untersuchung zum letzten Mal oder ob sie sie überhaupt bereits hatten. Und sie für das Thema sensibilisieren.

Letzte Aktualisierung: 30.09.2026