ZuZ-Richtlinie

Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung vom 18. März 2026 die nachfolgende Neufassung der „Richtlinie der KVBW zur Förderung der Sicherstellung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im Förderprogramm Ziel und Zukunft“ (ZuZ-Richtline) beschlossen.

Die Richtlinie der KVBW zur Förderung der Sicherstellung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im Förderprogramm Ziel und Zukunft (ZuZ-Richtlinie) in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 25. September 2024, gültig seit 1. Januar 2025, wird wie in der nachfolgenden Synopse dargestellt, mit Wirkung zum 1. Juli 2026 geändert.

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Letzte Aktualisierung: 12.06.2026