6. Änderung der Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung und zum Vorstand der KVBW
Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW
Bekanntmachung der 6. Änderung der Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung und zum Vorstand der KVBW
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung am 18. März 2026 die 6. Änderung der Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung und zum Vorstand der KVBW beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung bekannt gemacht.
„Die Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung und zum Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg vom 11.02.2009,
geändert durch Beschlüsse der Vertreterversammlung vom 21.04.2010, 07.10.2015, 10.07.2019, 01.12.2021, 22.03.2023,
wird gemäß Anlage geändert.
Die Änderungen der Wahlordnung treten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nach Bekanntmachung zum 01.04.2026 in Kraft.