Öffentliche Zustellungen

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die nicht an den Adressaten zugestellt werden können, werden durch öffentliche Zustellung bekannt­gemacht. Dies ist zulässig

  • wenn der Aufenthaltsort des Empfängers von amtlichen Dokumenten unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
  • wenn eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Als Bekanntgabeort für öffentliche Zustellungen hat die KVBW in ihrem Rundschreiben März 2022 die Internetseite www.kvbawue.de/oeffentliche-zustellung/ bestimmt. Bescheide der KVBW werden an dieser Stelle seit Mai 2022 öffentlich zugestellt.

Aktuelle öffentliche Zustellungen

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Janine Hennig
Erbsache Dipl.-Psych. Gretmarie Petersen, BSNR 537033300

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Furtwänglerstr. 5
69121 Heidelberg

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.851.654
und HAU-1.257.025

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Dipl.-Psych. Hortense Demant, BSNR 536970300
letzte bekannte Anschrift:
Philippstr. 31
76185 Karlsruhe

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.177

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Dipl.-Psych. Bettina Wetzel, BSNR 577006100
letzte bekannte Anschrift:
An der Kanzlei 28
24972 Steinbergkirche

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.815.049

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Sibylle Krieger, BSNR 577035100
letzte bekannte Anschrift:
In den Bergen 51
79585 Steinen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.453.703
und HAU-1.257.461

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Dr. rer. nat. Brigitte Oehrle-Wöhl, BSNR 577042500
letzte bekannte Anschrift:
Längenhardstr. 24
79104 Freiburg im Breisgau

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.450
und HAU-1.257.467

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Horst Hillenbrand
Erbsache Dipl.-Psych. Karin Hillenbrand, BSNR 577085600 

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Carl-Oelemann-Weg 11
61231 Bad Nauheim

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.641
und HAU-1.257.490

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Mona Roten
Erbsache Dipl.-Psych. Elke Roten, BSNR 577088000

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Emmendinger Straße 2
79106 Freiburg

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.257.494

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Oliver Heinzel
Erbsache Dr. med. Erika Heinzel, BSNR 583808900

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Ludwigstraße 12
72072 Tübingen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.535
und HAU-1.257.553

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Oliver Heinzel
Erbsache Dr. med. Roland Heinzel, BSNR 583808800 

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Ludwigstraße 12
72072 Tübingen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.601
und HAU-1.257.552

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Prof. Dr. Stephan Heinzel
Erbsache Dr. med. Erika Heinzel, BSNR 583808900

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Jungstraße 9a
10247 Berlin

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.535
und HAU-1.257.553

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Prof. Dr. Stephan Heinzel
Erbsache Dr. med. Roland Heinzel, BSNR 583808800 

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Jungstraße 9a
10247 Berlin

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.601
und HAU-1.257.552

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Dr. med. Ariane Schulte, BSNR 585053800
letzte bekannte Anschrift:
Niebuhrstr. 63
10629 Berlin

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.850.984
und HAU-1.257.590

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Roman Ernst
Erbsache Dipl.-Psych. Erika Lachauer, BSNR 587000100 

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Uferpromenade 7
88709 Hagnau am Bodensee

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.850.948
und HAU-1.257.651

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Charlotte Lachauer
Erbsache Dipl.-Psych. Erika Lachauer, BSNR 587000100

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Dossenheimer Landstraße 96
69121 Heidelberg

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.850.948
und HAU-1.257.651

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Jonas Posselt
Erbsache Dipl.-Psych. Erika Lachauer, BSNR 587000100

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Karl-Marx-Straße 61
12043 Berlin

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.850.948
und HAU-1.257.651

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Julia Stich
Erbsache Dipl.-Psych. Andre Stich, BSNR 587095400

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Mooswaldstr. 5 
78345 Moos

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.257.688

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Lucca Stich
Erbsache Dipl.-Psych. Andre Stich, BSNR 587095400

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Mooswaldstr. 5 
78345 Moos

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.257.688

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Maurice Stich
Erbsache Dipl.-Psych. Andre Stich, BSNR 587095400 

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Mooswaldstr. 5 
78345 Moos

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.257.688

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Selinde Stich
Erbsache Dipl.-Psych. Andre Stich, BSNR 587095400

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Mooswaldstr. 5 
78345 Moos

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.257.688

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Brigitte Momma-Lavall, BSNR 587195200
letzte bekannte Anschrift:
Alte Torkelbergstr. 29
78465 Konstanz

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.870 und HAU-1.257.707

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Hannah Gisela Neumann
Erbsache Dipl.-Psych. Ursula Neumann, BSNR 597004000

letzte bekannte Anschrift der/des Erben/Erbin:
Volksgartenstraße 28
50677 Köln

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.456
und HAU-1.257.763

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Dipl.-Soz.Päd. Sabine Kaiser, BSNR 597100600
letzte bekannte Anschrift:
Rütteberg 7 A
79294 Sölden

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass drei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-1.271.400, HON-1.271.385 und HAU-1.257.695

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz

Dipl.-Psych. Regina Lessenthin, BSNR 616927500
letzte bekannte Anschrift:
Kochstraße 19
74405 Gaildorf

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.516 und HAU-1.257.995

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Jürgen Koch, BSNR 616965800
letzte bekannte Anschrift:
Stuttgarter Str. 33
70469 Stuttgart

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.453.549

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Gernot Lauer, BSNR 613832400
letzte bekannte Anschrift:
Am Mühlrein 14/6
69151 Neckargemünd

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.889.995

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dr. Nikolaus Vahrenkamp
Erbsache Dipl.-Psych. Susanne Vahrenkamp, BSNR 616904200
letzte bekannte Anschrift des Erben:
Meidingerstraße 15
76137 Karlsruhe

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid  des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.257.920

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Gerlinde Meyle, BSNR 616941800
letzte bekannte Anschrift:
Kurze Str. 1
74248 Ellhofen
 

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass diverse
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.453.921 und HAU-1.258.057

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Johannes Matthäus Forster
Erbsache Dipl.-Soz.Päd. Gabriele Forster, BSNR 616964800

letzte bekannte Anschrift des Erben:
Ginsterweg 15
70186 Stuttgart

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.258.151

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Teresa Forster
Erbsache Dipl.-Soz.Päd. Gabriele Forster, BSNR 616964800

letzte bekannte Anschrift der Erbin:
Ginsterweg 15
70186 Stuttgart

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.258.151

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Marlene Heidenfelder
Erbsache Dr. phil. Martina Heidenfelder, BSNR 616975300

letzte bekannte Anschrift der Erbin:
Wendelweg 11 
97084 Würzburg

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.258.210

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Klaus Thomas, BSNR 617034600
letzte bekannte Anschrift:
Eugenstr. 50
73033 Göppingen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.799

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Hubertus Hecker, BSNR 623202800
letzte bekannte Anschrift:
Überlinger Str. 55
78628 Rottweil

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-1.269.333

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dr. med. Ulrich von Pfister, BSNR 623891300
letzte bekannte Anschrift:
Ried 17
88069 Tettnang

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass diverse
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.202 und HAU-1.258.330

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dr. med. Beate Kächele, BSNR 625002500
letzte bekannte Anschrift:
Sonnenweg 25
89081 Ulm

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.258.337

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Teresa Krätschmer
Erbsache Dr. biol. hum. Christa Eckenfels, BSNR 626925600 

letzte bekannte Anschrift der Erbin:
Neunkirchenweg 102
89077 Ulm

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass diverse
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.852.155 und HAU-1.258.537

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Angelika Herrmann, BSNR 627018700
letzte bekannte Anschrift:
Jebensstr. 5
10623 Berlin

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass diverse
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.617.065 und HAU-1.258.627

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dr. med. Ute Schroeder, BSNR 525022800
letzte bekannte Anschrift:
Gartenstr. 4
76133 Karlsruhe

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.256.613

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Hans-Peter Fecht, BSNR 526902100
letzte bekannte Anschrift:
Bachstelzenweg 17
76149 Karlsruhe

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.453.738 und HAU-1.256.632

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Felicitas Bölle Erbsache Dr. med. Martin Bölle, BSNR 535001100 
letzte bekannte Anschrift der Erbin:
Fritz-Winter-Straße 18
80807 München

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.608.923 und HAU-1.256.745

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Lieselotte Fahrer Erbsache Dr. med. Cornelia Fahrer, BSNR 535003500 
letzte bekannte Anschrift der Erbin:
Burgstraße 11
79312 Emmendingen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.611.368 und HAU-1.256.761

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dr. med. Ursula Gagelmann, BSNR 535003900
letzte bekannte Anschrift:
Hans-Pfitzner-Str. 1
69198 Schriesheim

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.712 und HAU-1.256.763

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Andreas Kubitzsch, BSNR 535009300
letzte bekannte Anschrift:
Traubenweg 5
69115 Heidelberg

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass diverse
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.789.379, HON-2.454.763 und HAU-1.256.785

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Christiane Becker Erbsache Dr. med. Günther Schmidt, BSNR 535016800 
letzte bekannte Anschrift der Erbin:
Feuerbachstr. 16
69126 Heidelberg

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.256.822

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Diana Schotter, BSNR 536949500
letzte bekannte Anschrift:
Otto-Beck-Str. 34
68165 Mannheim

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.170 und HAU-1.256.927

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Georg Schalk, BSNR 536969700
letzte bekannte Anschrift:
Hofstr. 14
67065 Ludwigshafen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.453.304 und HAU-1.256.946

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Georg Schirmer, BSNR 537038500
letzte bekannte Anschrift:
Dornmattstr. 33
76534 Baden-Baden

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.789.417 und HON-2.454.196

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Heidrun Wambsganß, BSNR 537047000
letzte bekannte Anschrift:
Lange Roetterstr. 90
68167 Mannheim

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.257.049

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Gerda Weihrauch, BSNR 537047500
letzte bekannte Anschrift:
Am Mönchgarten 13
69469 Weinheim

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass diverse
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.904 und HAU-1.257.050

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dr. med. Monika Geller, BSNR 545081000
letzte bekannte Anschrift:
Friedenstr. 147
75173 Pforzheim

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.455.123 und HAU-1.257.106

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dr. med. Winfrid Trimborn, BSNR 575091000
letzte bekannte Anschrift:
Blarerstr. 13
78462 Konstanz

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.615.677 und HAU-1.257.300

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Volkmar Huppertz, BSNR 576906300
letzte bekannte Anschrift:
Dorfstr. 35
79289 Horben

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.497 und HAU-1.257.340

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Manuela Timme, BSNR 576914200
letzte bekannte Anschrift:
Erwinstr. 38 B
79199 Kirchzarten

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.935.744

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dr. phil. Dipl.-Psych. Eva-Marie Bonerad, BSNR 576915200
letzte bekannte Anschrift:
Thomästraße 89
59494 Soest

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.875

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Christian Michael Stephan, BSNR 576918700
letzte bekannte Anschrift:
Fehrenbachallee 59 A
79106 Freiburg im Breisgau

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.454.733 und HAU-1.257.386

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Görg Helge Pflug, BSNR 577002600
letzte bekannte Anschrift:
Tannenweg 55
79183 Waldkirch

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.257.437

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Magret Claussen Erbsache Dipl.-Psych. Jörg Claussen, BSNR 577002700 
letzte bekannte Anschrift der Erbin:
Winzerstr. 18
79111 Freiburg im Breisgau

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.453.355 und HAU-1.257.438

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Daniel Binder Erbsache Dipl.-Psych. Erich Binder, BSNR 577003800 
letzte bekannte Anschrift:
Am Scherbenrain 16
79588 Efringen-Kirchen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.455.165 und HAU-1.257.442

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Marcel Binder Erbsache Dipl.-Psych. Erich Binder, BSNR 577003800 
letzte bekannte Anschrift:
Am Scherbenrain 16
79588 Efringen-Kirchen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.455.165 und HAU-1.257.442

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Melanie Binder Erbsache Dipl.-Psych. Erich Binder, BSNR 577003800 
letzte bekannte Anschrift:
Am Scherbenrain 16
79588 Efringen-Kirchen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-2.455.165 und HAU-1.257.442

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Angelika Schlegel, BSNR 536901400
letzte bekannte Anschrift:
Am Oberen Luisenpark 22
68165 Mannheim

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass zwei
Bescheide des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-0.611.844 und HAU-1.256.853

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Daglinde Stahl, BSNR 577198600
letzte bekannte Anschrift:
Orchideenweg 12
53123 Bonn

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HAU-1.257.544

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dipl.-Psych. Peter Blanc, BSNR 627015500
letzte bekannte Anschrift:
Inzigkofer Str. 1/2
72488 Sigmaringen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. Oktober 2025

aus dem Geschäftsbereich Abrechnung 

Aktenzeichen:
HON-1.269.325

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann die Dokumente einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 07121-9172146
 

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 05.12.2025 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 19.12.2025 verfügbar.