Öffentliche Zustellungen

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die nicht an den Adressaten zugestellt werden können, werden durch öffentliche Zustellung bekannt­gemacht. Dies ist zulässig

  • wenn der Aufenthaltsort des Empfängers von amtlichen Dokumenten unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
  • wenn eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Als Bekanntgabeort für öffentliche Zustellungen hat die KVBW in ihrem Rundschreiben März 2022 die Internetseite www.kvbawue.de/oeffentliche-zustellung/ bestimmt. Bescheide der KVBW werden an dieser Stelle seit Mai 2022 öffentlich zugestellt.

Aktuelle öffentliche Zustellungen

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Tamás Lotz, BSNR 614704600
letzte bekannte Anschrift:
An der Sonnenhalde 1
73434 Aalen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

10. März 2026

des Geschäftsbereiches Abrechnung der Bezirksdirektion Stuttgart

Aktenzeichen:
SRA-2.108.142

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: +49 7121-9172146

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 01.06.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 15.06.2026 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Herr Konstantinos Labretsas
BSNR 530720000

letzte bekannte Anschrift:
Sofienstr. 29
69115 Heidelberg

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

8. Juni 2026

des Geschäftsbereiches Abrechnung der Bezirksdirektion Karlsruhe

Aktenzeichen:
HON-0.905.896

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen 
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: +49 7121 9172146

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 08.06.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 22.06.2026 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Dr. med. Marcello Alfredo Armando Marcello
BSNR 531039800

letzte bekannte Anschrift:
Untersölden 19 A
94034 Passau

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass diverse
Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

8. Juni 2026

des Geschäftsbereiches Abrechnung der Bezirksdirektion Karlsruhe

Aktenzeichen:
HON-0.835.967 und HON-0.901.334 und HON-1.178.018

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen 
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: +49 7121 9172146

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 08.06.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 22.06.2026 verfügbar.

Der Standort Reutlingen der KVBW ist derzeit aufgrund eines allgemeinen Stromausfalls nur eingeschränkt telefonisch erreichbar.