Öffentliche Zustellungen

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die nicht an den Adressaten zugestellt werden können, werden durch öffentliche Zustellung bekannt­gemacht. Dies ist zulässig

  • wenn der Aufenthaltsort des Empfängers von amtlichen Dokumenten unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
  • wenn eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Als Bekanntgabeort für öffentliche Zustellungen hat die KVBW in ihrem Rundschreiben März 2022 die Internetseite www.kvbawue.de/oeffentliche-zustellung/ bestimmt. Bescheide der KVBW werden an dieser Stelle seit Mai 2022 öffentlich zugestellt.

Aktuelle öffentliche Zustellungen

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Nikolay Sazonov, BSNR 561003100
letzte bekannte Anschrift:
An der Haffküste 14
17419 Zirchow

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass diverse
Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

25. März 2026

des Geschäftsbereiches Abrechnung der Bezirksdirektion Karlsruhe

Aktenzeichen:
SRA-2.111.305
SRA-2.187.941
SRA-2.206.905
SRA-2.258.960

 

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Reutlingen,
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
am Empfang  während der Ansprechzeiten von 8 Uhr bis 16 Uhr,
gegen Nachweis einer Berechtigung, in Empfang genommen werden können.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: +49 7121-9172146

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Die Bescheide gelten nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung am 04.05.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 18.05.2026 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Frau Dipl.-Psych. Petra Weber-Leinhos, BSNR 577077500
letzte bekannte Anschrift:
Bertoldstr. 27
79098 Freiburg im Breisgau

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

13. April 2026

des Geschäftsbereiches Abrechnung der Bezirksdirektion Freiburg

Aktenzeichen:
SRA-2.243.623

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Die Zustellungsadressatin kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: +49 7121-9172146

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 04.05.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 18.05.2026 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Herr Dr. rer. nat. Konrad Walzer, BSNR 578618300
letzte bekannte Anschrift:
Am Brühl 10
79853 Lenzkirch

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

4. Mai 2026

des Geschäftsbereiches Abrechnung der Bezirksdirektion Freiburg

Aktenzeichen:
SRA-1.837.246

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: +49 7121-9172146

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 04.05.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 18.05.2026 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Herrn Daniel Binder, Covid Teststelle, Registrierungsnummer 601131800
letzte bekannte Anschrift:
Schlierbachstr. 2
79650 Schopfheim

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

7. Mai 2026

des Geschäftsbereiches Abrechnung – Abrechnungsprüfung / TestV

Aktenzeichen:
LE-ID 601131800

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 0711 - 78 75 0
E-Mail-Adresse: abrechnungspruefung.testv@kvbawue.de

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 12.05.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 26.05.2026 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


MAS Solutions UG i.L. C/O Herrn Utuk Toprak, Registrierungsnummer 601140600
letzte bekannte Anschrift:
Tachenhäuserstraße 2/2
72644 Oberboihingen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

7. Mai 2026

des Geschäftsbereiches Abrechnung – Abrechnungsprüfung / TestV

Aktenzeichen:
LE-ID 601140600

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 0711 - 78 75 0
E-Mail-Adresse: abrechnungspruefung.testv@kvbawue.de

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 12.05.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 26.05.2026 verfügbar.