Öffentliche Zustellungen

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die nicht an den Adressaten zugestellt werden können, werden durch öffentliche Zustellung bekannt­gemacht. Dies ist zulässig

  • wenn der Aufenthaltsort des Empfängers von amtlichen Dokumenten unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
  • wenn eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Als Bekanntgabeort für öffentliche Zustellungen hat die KVBW in ihrem Rundschreiben März 2022 die Internetseite www.kvbawue.de/oeffentliche-zustellung/ bestimmt. Bescheide der KVBW werden an dieser Stelle seit Mai 2022 öffentlich zugestellt.

Aktuelle öffentliche Zustellungen

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


MAS Solutions UG i.L. C/O Herrn Utku Toprak 
letzte bekannte Anschrift:
Tachenhäuserstraße 2/2
72644 Oberboihingen

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

11. Juni 2026

des Geschäftsbereiches Abrechnung – Abrechnungsprüfung / TestV

Aktenzeichen:
LE-ID 601140600

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 0711 7875-0
E-Mail-Adresse: abrechnungspruefung.testv@kvbawue.de

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 17.06.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 01.07.2026 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Meermed GmbH C/O Herrn Daniel Rangelov
letzte bekannte Anschrift:
Berliner Straße 141
51063 Köln Mülheim

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Dokument der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

8. Mai 2026

des Geschäftsbereiches Abrechnung – Abrechnungsprüfung / TestV

Aktenzeichen:
LE-ID 600764100

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 0711 7875-0
E-Mail-Adresse: abrechnungspruefung.testv@kvbawue.de

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Das Dokument gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 25.06.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 09.07.2026 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Herrn Tevfik Sarikaya, Vorsorge-Filstal
letzte bekannte Anschrift:
Stuttgarterstraße 141
73061 Ebersbach

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Dokument der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

26. August 2024

des Geschäftsbereiches Abrechnung  –  Abrechnungsprüfung / TestV

Aktenzeichen:
LE-ID 600667200

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: 0711 78 75-0
E-Mail-Adresse: abrechnungspruefung.testv@kvbawue.de

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Das Dokument gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 24.06.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 08.07.2026 verfügbar.

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz
gem. § 11 Absatz 2 Satz 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz


Herr Fabian Haberer – Reg.-Nr. 600717000
letzte bekannte Anschrift:
Untere Kirchgasse 2 
78667 Villingendorf

wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein
Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
vom

8. Juni 2026 

des Geschäftsbereiches Abrechnung der Bezirksdirektion Reutlingen

Aktenzeichen:
WS-TestV 600717000 LM 12/2021 - 05/2022

in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
an der Zentrale während der Ansprechzeiten von 8 bis 16 Uhr
gegen Nachweis einer Berechtigung in Empfang genommen werden kann.

Der Zustellungsadressat kann das Dokument einsehen und mit der KVBW in Verbindung treten.

Telefon: +49 7121-9172146

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt 14 Kalendertage.

Der Bescheid gilt nach Ablauf der Frist als öffentlich zugestellt.
Durch diese Öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist nach § 84 Sozialgerichtsgesetz bzw. Klagefrist nach § 87 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Diese Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wurde auf der Internetseite der KVBW unter www.kvbawue.de/offentliche-zustellung/ am 29.06.2026 veröffentlicht
und ist bis einschließlich 13.07.2026 verfügbar.