10. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW

Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW

Bekanntmachung der 10. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW 

Die Vertreter­versammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung am 18. März 2026 die 10. Änderung der Entschädigungs­regelung der KVBW beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung bekannt gemacht.

Die Entschädigungsregelung der KVBW gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der KVBW vom 14.12.2005, in der Fassung der Beschlüsse der Vertreterversammlung vom 03.07.2013, 06.12.2017, 21.03.2018, 05.12.2018, 07.04.2020, 06.12.2023, 10.07.2024, 04.12.2024, 19.03.2025 und 18.03.2026 wird wie folgt geändert:

In Ziffer 1 „Sitzungsvorbereitungspauschale“ werden die Euro-Beträge wie folgt ersetzt:

  • über 2 bis 4 Stunden 113,70 116,20 
  • über 4 Stunden 227,30 232,30 €.

In Ziffer 1 „Sitzungstagegeld“ wird der Euro-Betrag in Höhe von 57,50 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 58,80 € ersetzt. Ferner wird der maximale Betrag in Höhe von 287,20 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 294,00 € ersetzt.

In Ziffer 5 „Praxisausfallentschädigung“ werden die Euro-Beträge wie folgt ersetzt:

  • bis 2 Stunden 136,50 139,50 
  • bis 4 Stunden 272,80 278,80 
  • bis 6 Stunden 409,20 418,20 
  • bis 8 Stunden 545,60 557,60 
  • bis 10 Stunden 681,90 696,90
  • bis 12 Stunden 818,30 836,30

In Ziffer 6.1 wird der Euro-Betrag in Höhe von 5.411,50 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 5.530,60 € ersetzt.

In Ziffer 6.2 wird der Euro-Betrag in Höhe von 2.272,90 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 2.322,90 € ersetzt.

In Ziffer 6.3 wird der Euro-Betrag in Höhe von 1.515,30 € gestrichen und durch den Euro-Betrag  in Höhe von 1.548,70 € ersetzt.

In Ziffer 6.4 wird der Euro-Betrag in Höhe von 454,60 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 464,60  ersetzt.

Die Änderungen treten zum 01.07.2026, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, in Kraft

Letzte Aktualisierung: 23.04.2026