10. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW
Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW
Bekanntmachung der 10. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung am 18. März 2026 die 10. Änderung der Entschädigungsregelung der KVBW beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung bekannt gemacht.
Die Entschädigungsregelung der KVBW gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der KVBW vom 14.12.2005, in der Fassung der Beschlüsse der Vertreterversammlung vom 03.07.2013, 06.12.2017, 21.03.2018, 05.12.2018, 07.04.2020, 06.12.2023, 10.07.2024, 04.12.2024, 19.03.2025 und 18.03.2026 wird wie folgt geändert:
In Ziffer 1 „Sitzungsvorbereitungspauschale“ werden die Euro-Beträge wie folgt ersetzt:
- über 2 bis 4 Stunden
113,70116,20 € - über 4 Stunden
227,30232,30 €.
In Ziffer 1 „Sitzungstagegeld“ wird der Euro-Betrag in Höhe von 57,50 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 58,80 € ersetzt. Ferner wird der maximale Betrag in Höhe von 287,20 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 294,00 € ersetzt.
In Ziffer 5 „Praxisausfallentschädigung“ werden die Euro-Beträge wie folgt ersetzt:
- bis 2 Stunden
136,50139,50 € - bis 4 Stunden
272,80278,80 € - bis 6 Stunden
409,20418,20 € - bis 8 Stunden
545,60557,60 € - bis 10 Stunden
681,90696,90 € - bis 12 Stunden
818,30836,30 €
In Ziffer 6.1 wird der Euro-Betrag in Höhe von 5.411,50 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 5.530,60 € ersetzt.
In Ziffer 6.2 wird der Euro-Betrag in Höhe von 2.272,90 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 2.322,90 € ersetzt.
In Ziffer 6.3 wird der Euro-Betrag in Höhe von 1.515,30 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 1.548,70 € ersetzt.
In Ziffer 6.4 wird der Euro-Betrag in Höhe von 454,60 € gestrichen und durch den Euro-Betrag in Höhe von 464,60 € ersetzt.
Die Änderungen treten zum 01.07.2026, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, in Kraft