Zielvereinbarungen für Heilmittel
Heilmittel-Wirtschaftlichkeitsziele
Die Heilmittelvereinbarung, die jährlich mit den Kassenverbänden in Baden-Württemberg abgeschlossen wird, legt neben dem Ausgabenvolumen für Heilmittel auch die Wirtschaftlichkeitsziele in Form von Zielvereinbarungen arztgruppenspezifisch fest.
Die definierten Ziele sollen eine wirtschaftliche Verordnungsweise fördern und erleichtern Ihnen, Ihr Heilmittel-Richtwertvolumen einzuhalten. Sie haben rein informativen Charakter und unterliegen derzeit keiner gesonderten Prüfung.
Wirtschaftlichkeitsziele
- Heilmittelverordnungen mit vorrangigen Heilmitteln
Wirtschaftlichkeitsziel 1
Durchschnittliche Anzahl Behandlungseinheiten je Rezeptpatient und Quartal bei vorrangigen Heilmitteln (laut Heilmittel-Richtlinie) - Heilmittelverordnungen mit ergänzenden Heilmitteln
Wirtschaftlichkeitsziel 2
Anteil Rezepte mit ergänzenden Heilmitteln an Heilmitteln gesamt (vorrangige Heilmittel, ergänzende Heilmittel, standardisierte Heilmittel-Kombinationen) im Leistungsbereich Physiotherapie - Verordnungen von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapien (Logopädie)
Wirtschaftlichkeitsziel 3
Anteil Rezepte Logopädie-Einzeltherapie 30 Minuten an allen Logopädie-Einzeltherapien
Verordnungen der besonderen Verordnungsbedarfe, des langfristigen Heilmittelbedarfs und Blankoverordnungen sind keine Bestandteile der Wirtschaftlichkeitsziele.
Die vereinbarten Ziele gelten somit nur innerhalb der Regelversorgung und können je nach Richtwertgruppe differieren.
Neuer Verordnungshinweis (Anlage 92) im Mitgliederportal
Mit dem „Verordnungshinweis Heilmittel-Wirtschaftlichkeitsziele“ (Anlage 92) im Mitgliederportal informieren wir Sie ab sofort über die definierten Ziele und deren praxisindividuelle Einhaltung. Der Verordnungshinweis weist neben den Zielwerten die Ist-Werte Ihrer Praxis aus und bildet damit das Verordnungsverhalten ab, sofern Sie zu den vereinbarten Zielgruppen Verordnungen ausgestellt haben.
Um Ihnen frühzeitig eine Orientierung zu geben, haben wir die Zielvorgaben 2026 bereits auf die Verordnungen des Jahres 2025 angewendet und weisen Ihnen die erreichten Ziele damit erstmals aus.