Qualitätsmanagement - Fragen und Antworten

Ja!
Seit Einführung des GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) zum 1. Januar 2004 hat der Gesetzgeber in § 135a SGB V die Verpflichtung zum QM auch für den niedergelassenen Bereich festgeschrieben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat diese Verpflichtung durch die QM-Richtlinie konkretisiert und aufzeigt, welche Anforderungen zu erfüllen sind.

Nein, es steht jedem frei!
Die Teilnahme an Fortbildungskursen zum Qualitätsmanagement wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jedoch ausdrücklich empfohlen. Wir als Ihre KV sehen dies als Serviceangebot, Sie bei der Umsetzung dieser Verpflichtung zu unterstützen und bieten ein abgestuftes Fortbildungsprogramm für Ihre Bedürfnisse an.

Nein!
Eine Zertifizierung wird vom Gesetzgeber derzeit nicht gefordert. Möchten Sie sich freiwillig zertifizieren lassen, steht Ihnen unser QM-Team in allen Fragen zum Qualitätsmanagement gerne beratend zur Verfügung.

Die QM-Richtlinie gibt nur inhaltliche Grundelemente vor, die ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einer Praxis aufweisen muss. Ebenso nennt sie QM-Instrumente, welche etabliert und genutzt werden sollen. Ein bestimmtes QM-System wird nicht gefordert. Das QM-Team berät sie gerne zu dieser Fragestellung.

Die Methoden und Instrumente der QM-Richtlinie sind innerhalb von drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln.