Hörgeräteversorgung bei Kindern
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
Gebührennummern
20338, 20339, 20340, 20377, 20378 EBM
Online-Antragsservice
Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie ab sofort unseren neuen Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (noch) Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung.
Im Mitgliederportal: Kategorie „Praxisorganisation“ → Option „Anträge stellen (Antragsservice)“
Dokumentation
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung bei Jugendlichen und Erwachsenen sowie auch bei Säuglingen und Kleinkindern sieht eine elektronische Dokumentation der maßgeblichen Rahmendaten bei jedem Patienten bei der Erstverordnung und der ersten Untersuchung nach Verordnung vor.
Die Dokumentation kann über zwei Wege erfolgen (siehe Ausfüllanleitung):
- Über das Mitgliederportal der KVBW kann eine entsprechende Erfassungsoberfläche bei der KBV aufgerufen werden.
- Unter Nutzung des Dokumentationsprogramms des Praxisverwaltungssystems; der Export erfolgt dann mit Hilfe des Kommunikationsdienstes KIM.
Für die Bestimmung der individuell empfundenen Hörbeeinträchtigung des Patienten ist die Verwendung des APHAB-Fragebogens vorgesehen. Der APHAB-Bogen verbleibt in der Praxis. Die Benutzeroberfläche der KBV bietet die Möglichkeit, den APHAB-Bogen elektronisch zu erfassen und die Hörminderung zu berechnen.
Die befüllten Dokumentationsbögen sind am Ende des Quartals zu definierten Terminen einzureichen. Die Praxis erhält eine Auswertung der dokumentierten Daten circa ein halbes Jahr später. Diese Berichte werden ebenfalls im Mitgliederportal hinterlegt. Näheres ist der Ausfüllanleitung zu entnehmen.
Trackingzentrale für Neugeboren-Screening
Seit 2019 gibt es in Baden-Württemberg eine Trackingzentrale für die Nachverfolgung von Kindern mit auffälligen Befunden beim Neugeborenen-Hörscreening am Universitätsklinikum Heidelberg. Sie begleitet Kinder und Eltern, bis die Hörfähigkeit des Kindes abschließend geklärt ist und – wenn notwendig – die Behandlung und Förderung eingesetzt hat.
Wichtig: Eltern, deren Kind ein auffälliges Hörscreening in der Klinik hatte oder bei dem keine Messung durchgeführt wurde, schreibt die Trackingszentrale an. Dem Anschreiben liegt ein Rückmeldeformular bei, das die Eltern zur Kontrolluntersuchung in Ihrer Praxis mitbringen. Bitte füllen Sie dieses Formular nach erfolgter Kontrollmessung aus und schicken es auf elektronischem Weg oder postalisch an die Trackingzentrale.