Hörgeräteversorgung bei Kindern
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
Gebührennummern
20338, 20339, 20340, 20377, 20378 EBM
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Dokumentation
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern sieht eine elektronische Dokumentation der maßgeblichen Rahmendaten bei jedem Patienten bei der Erstverordnung und der ersten Untersuchung nach Verordnung vor.
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über das Mitgliederportal der KVBW. Die befüllten Dokumentationsbögen sind am Ende des Quartals zu definierten Terminen einzureichen. Die Praxis erhält eine Auswertung der dokumentierten Daten circa ein halbes Jahr später. Diese Berichte werden ebenfalls im Mitgliederportal hinterlegt. Näheres ist der Ausfüllanleitung zu entnehmen.