Telemedizin zu Sprechstundenzeiten

Unterstützen Sie docdirekt während Ihrer Sprechstunde

Sie möchten docdirekt mit Ihrer telemedizinischen Expertise während der Sprech­stunden­zeiten unterstützen? Dann erhalten Sie hier alle für Sie wichtigen Informationen.

Organisatorisches:

Wann findet der Dienst statt?

Der telemedizinische Dienst zu den Sprechstundenzeiten ist in zwei Zeitslots geteilt: von 8 bis 13 Uhr und von 13 bis 19 Uhr. Sie können sich an einem Tag für einen Zeitslot oder auch für beide entscheiden.

Behandle ich nur meine Patienten?

Nein, Sie behandeln über Ihren Dienst bei docdirekt auch Patienten, die Ihrer Praxis unbekannt sind.

Wie verbinde ich meinen Praxisablauf und meinen Dienst bei docdirekt?

Sie können sich entweder parallel zu Ihrem Praxisbetrieb vor Ort auf der docdirekt-Plattform einloggen, sich die dort eingehenden Behandlungsfälle in Ihr virtuelles Warte­zimmer ziehen und die Patienten anschließend zwischen den Zeiten, die Sie für Ihre (Bestands-)Patienten eingeplant haben, behandeln. Oder Sie können die Teledienste bei docdirekt zu Zeiten, in denen Sie in Ihrer Praxis keine Sprechzeiten anbieten, durchführen. Zum Beispiel an einem Mitt­woch­nach­mittag.

Wie rechne ich meine erbrachten Leistungen über docdirekt ab?

Videosprechstunde

Wenn Sie Ihren Patienten per Videosprechstunde über docdirekt behandelt haben, können Sie Ihre Leistungen über die folgenden GOP abrechnen:

GOP Beschreibung
03001 bis 03005 (Hausarzt)
04001 bis 04005 (Kinderarzt)
Versichertenpauschale altersentsprechend
01450 Zuschlag Videosprechstunde (Höchstwert: 700 Punkte)
01444 Zuschlag Authentifizierung eines unbekannten Patienten (befristet bis zum 31.12.2026)
88220 Kennzeichnung von Fällen, bei denen ausschließlich Arzt-Patienten-Kontakte im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden
  • Optional können Sie die GOP 03230 (Hausarzt) bzw. die GOP 04230 (Kinderarzt) für das problemorientierte ärztliche Gespräch bei einer Mindestdauer von zehn Minuten abrechnen. 
  • Von der KV werden weitere Zuschläge automatisch zugesetzt. Darunter die GOP 03040 (Hausarzt) bzw. GOP 04040 (Kinderarzt) und GOP 03060 mit GOP 03061 (NäPa Hausarzt).
  • Wird der Behandlungsfall mit der Pseudo-GOP 88220 bei ausschließlichem Video­kontakt im Quartal gekennzeichnet, erfolgt ein Abschlag von 20 Prozent auf die Versichertenpauschale.

Sie sollten eine telefonische Konsultation mittels docdirekt nur dann durchführen, wenn bei Ihnen oder Ihrem Patienten keine technische Möglichkeit für eine Videoverbindung besteht.

Sie können ausschließlich die GOP 01435 (Haus-/Fachärztliche Bereitschafts­pauschale) abrechnen.

Bei einer Terminvermittlung zur Videosprechstunde im Rahmen eines TSS-Akutfalls (innerhalb von 24 Stunden) erhalten Sie den Behandlungsfall extrabudgetär vergütet. 

Sie müssen den Fall zusätzlich wie folgt kennzeichnen: 

  • GOP 99873A 
  • GOP 03010A (Hausarzt) bzw. GOP 04010A (löst Zuschlag von 200 Prozent auf die Versichertenpauschale aus)
  • Feldkennung 4103: Vermittlungsart 2 
  • Feldkennung 4114: Vermittlungscode

⇒ Patient und Praxis sind im Selektivvertrag eingeschrieben und der Termin kommt als TSS-Akutvermittlung zustande: In diesem Fall ist die Abrechnung über den EBM möglich.

⇒ Patient und Praxis sind im Selektivvertrag eingeschrieben und der Termin kommt nicht als TSS-Akutvermittlung zustande: In diesem Fall ist eine Abrechnung über den EBM nicht möglich. Es greifen die Vergütungspauschalen des Selektivvertrages.

⇒ Für den Fall, dass Ihr Patient im Selektivvertrag eingeschrieben ist, Ihre Praxis aber nicht, können Sie Ihre Leistungen über den EBM abrechnen.

Privatpatienten und Selbstzahler werden nach GOÄ abgerechnet.

⇒ Videosprechstunde Kinderarzt (kein TSS-Akutfall)

  • GOP 04001 bis 04005 (Versichertenpauschale altersentsprechend)
  • GOP 01450 (Videosprechstundenzuschlag)
  • GOP 01444 (Authentifizierung unbekannter Patient)
  • GOP 88220 (Kennzeichnung, Kontakt ausschließlich per Video)

⇒ Videosprechstunde Hausarzt als TSS-Akutfall

  • GOP 99873A (Kennzeichnung Akutfall TSS)
  • GOP 03010A (Wartezeitzuschlag)
  • GOP 03001 bis 03005 (Versichertenpauschale altersentsprechend)
  • GOP 01450 (Videosprechstundenzuschlag)
  • GOP 01444 (Authentifizierung unbekannter Patient)
  • GOP 88220 (Kennzeichnung, Kontakt ausschließlich per Video)

Telefonische Konsultation

  • GOP 01435 (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale)

FAQs zur Telemedizin zu den Allgemeinen Sprechstundenzeiten

Telemedizin Allgemein (13)

Sie können sich mit Ihren Zugangsdaten für das KVBW-Mitgliederportal bei docdirekt anmelden.

Ihr Aufenthaltsort muss eine geschützte Patientenberatung ermöglichen und den Datenschutz gewährleisten, sodass Sie die ärztliche Schweigepflicht wahren können. Sie benötigen zwingend eine stabile Internet- und Telefonverbindung.

Sie benötigen mindestens ein mobiles Endgerät mit Kamera, um auf die webbasierte Plattform zugreifen zu können. Sie können auch ein Tablet oder einen Computer/Laptop nutzen. Die Kamera muss während der Videosprechstunde eingeschaltet sein, damit Sie die entsprechende Gebührenordnungsposition (GOP) abrechnen können.

Sie melden sich auf der Plattform docdirekt an und anschließend auf Ihrem Dashboard dienstbereit. Eine weitere Dienstbereitmeldung bei der KV SiS BW Sicherstellungs-GmbH ist nicht notwendig.

Nachdem Sie sich auf docdirekt eingeloggt haben, sehen Sie Ihr Dashboard. Hier schieben Sie in der Kachel „Meine Verfügbarkeit“ den Regler auf „Ich bin verfügbar“.

Beachten Sie: Bevor Sie Ihre erste Videosprechstunde bei docdirekt durchführen können, müssen Sie unsere Schulung durchlaufen haben. Erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung werden Sie in BD-Online freigeschalten.

Sobald die Zuordnung der Teilnehmenden durch die KVBW erfolgt ist, erhalten Sie eine schriftliche Information per E-Mail. Der Dienstplan ist dann spätestens am nächsten Arbeitstag nach erfolgter Zuordnung im Dienstplanungsprogramm BD-Online für Sie einsehbar.

Bei einer Verhinderung müssen Sie als Dienstinhaber sich selbst rechtzeitig um eine geeignete Vertretung kümmern. Ist dies nicht möglich, müssen Sie das der KVBW mitteilen. Beachten Sie, dass Sie als Dienstinhaber bis zur Dienstumverteilung über das Dienstplanungsprogramm BD-Online für Ihren Dienst verantwortlich bleiben.

Die telemedizinische Patientenberatung unterliegt der ärztlichen Doku­men­ta­tions­pflicht. 
Aktuell nehmen Sie die Dokumentation und Abrechnung der im telemedizinischen Dienst erbrachten Leistungen über Ihr eigenes Praxisverwaltungssystem vor. 

In den allermeisten Fällen werden Ihnen die Patientenstamm- und Versicherungs­daten über die Plattform zur Verfügung stehen. Um Ihnen die Abrechnung im Nach­gang Ihres Dienstes zu erleichtern, werden Sie die Möglichkeit haben, die Daten im Rahmen eines Tätigkeits­proto­kolls in einer PDF-Datei herunterzuladen. In manchen Fällen müssen Sie allerdings weiterhin die Versicherungsdaten der Patienten für Ihre Abrechnung selbst erfassen.

Das nachträgliche Einlesen der Krankenversichertenkarte ist nicht erforderlich. 

Im Normalfall rechnen Sie Ihre Leistungen nach EBM ab.

Es können sich über die 116117 nicht nur gesetzlich Versicherte beraten lassen bzw. Anruferanliegen werden unabhängig des bestehenden Versichertenstatus aufge­nom­men. Auch bspw. Privatversicherte können sich an die Servicestelle 116117 wenden und die telemedizinische Patientenberatung in Anspruch nehmen. Diese Beratungen rechnen Sie wie bei allen Privatversicherten mit einer Privatliquidation nach GOÄ ab.

Sie erhalten eine E-Mail, sobald ein neuer Patient in der Warteschlange eingeht.

Benötigt der Patient aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch, erfolgt über die eingerichtete Prio-Rufnummer für Ärzte eine Rückgabe an die Servicestelle 116117, die den Fall an einen Arzt im Hausbesuch übergibt. Die docdirekt-Prio-Ruf­nummer entnehmen Sie bitte Ihrer Diensterinnerung, die Sie über BD-Online erhalten. Diese können Sie bei Fragen zum Umgang mit der Plattform ebenfalls verwenden.

Zurzeit sind Sie nicht dazu verpflichtet. Sofern die technischen Voraussetzungen in Ihrer Praxis erfüllt sind, können Sie gerne eRezepte und eAUs ausstellen.

Denken Sie daran, dass Sie eine TI-Anbindung benötigen, um eAUs und eRezepte auszustellen. Das kann bei der Nutzung eines mobilen Endgerätes zur tele­medizin­ischen Beratung schwierig sein.

Datenschutz auf Seiten des Patienten:
Weisen Sie den Erkrankten vor der telemedizinischen Beratung darauf hin, dass anwesende Personen medizinische Inhalte zur Kenntnis nehmen könnten. 

Datenschutz auf Seite des Arztes:
Sie müssen natürlich Ihre ärztliche Schweigepflicht wahren. 

Sie müssen vor der Teilnahme am telemedizinischen Dienst prüfen, ob in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ein ausreichender Deckungsumfang vorhanden ist.

­Bei der Servicestelle wird medizinisches und nicht-medizinisches Fachpersonal eingesetzt.

Die Anrufe werden vom nicht-medizinischen Fachpersonal, sogenannte CallTaker, entgegengenommen. Diese übernehmen nicht-medizinische Anfragen (z. B. Aus­künfte über Öffnungszeiten von Bereitschaftspraxen oder zu Notfallapotheken und Krankenhäusern). Falls erforderlich reicht der CallTaker die Anfrage an das medizin­ische Fachpersonal weiter.

Das medizinische Fachpersonal verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich, z. B. als medizinische Fachangestellte, Gesundheits- oder Krankenpfleger, Rettungs- oder Notfallsanitäter und ist für das Erstein­schätz­ungs­programm auf Grundlage der MPBetreibV geschult worden. Durch das medizinische Fach­personal erfolgt eine Ersteinschätzung der Anrufenden. Die Patienten werden daraufhin in die passende Versorgungsebene zur passenden Versorgungszeit gesteuert.

Telemedizin zu Sprechstundenzeiten (8)

Teilnahmeberechtigt sind zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene und angestellte Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte.

Grundsätzlich ja. Ihre Schichten dürfen sich allerdings nicht überschneiden. Zum Beispiel könnten Sie nicht an einem Mittwochnachmittag die docdirekt-Schicht von 13 bis 19 Uhr machen und gleichzeitig für diesen Nachmittag einen Ärztlichen Bereit­schafts­dienst (Sitz- oder Fahrdienst) ableisten.

Nein, zu den telemedizinischen Diensten während der allgemeinen Sprech­stunden­zeiten gibt es keine Umsatzförderung, wie es zu den Zeiten des Ärztlichen Bereit­schafts­dienstes üblich ist.

Durch die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED) wird sowohl die Behandlungsnotwenigkeit als auch der Behandlungszeitpunkt ermittelt. Dieses Verfahren ist verpflichtend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und entscheidet darüber, ob ein Behandlungsfall akut ist oder nicht.

Sofern er als akut (gelb oder orange) eingestuft wird, kann dieser Fall als TSS-Akutfall abgerechnet werden und Sie erhalten den entsprechenden Zuschlag.

Alle Anfragen sind je nach Ergebnis der strukturierten Ersteinschätzung farblich gekennzeichnet. Dadurch können Sie die Behandlungsdringlichkeit erkennen und entsprechend beraten. 
Die Behandlungszeitpunkte sind wie folgt gekennzeichnet:

  • orange: schnellstmöglich innerhalb 4 bis 6 Stunden 
  • gelb: innerhalb von 24 Stunden
  • grün: medizinische Behandlung nicht innerhalb 24 Stunden notwendig

Sie schließen diesen Fall mit der Auswahl „Patient nicht erreicht“ ab.
Anhand der Anamnese können Sie als Arzt entscheiden, ob die 112 kontaktiert werden muss.

In diesen Fällen wird bei telefonisch eingehenden Anfragen kein SmED durchgeführt, da i. d. R. keine Symptome vorliegen. Beraten werden diese Patienten dennoch.

Diese Anfragen werden über die Telefonstrecke angenommen und die Anrufer telefonisch beraten.

Letzte Aktualisierung: 11.12.2025