Telemedizin zu ÄBD-Zeiten
im allgemeinen und pädiatrischen Bereitschaftsdienst
Seit 2021 ergänzt die Telemedizin, sowohl mit einem allgemeinen als auch pädiatrischen telemedizinischen Bereitschaftsdienst, das Behandlungsangebot des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) im Sitz- und Fahrdienst. Ziel ist es, Erkrankten mit hierfür in Frage kommenden Beschwerdebildern nach einem vorausgehenden medizinischen Ersteinschätzungsverfahren in einer telemedizinischen Beratung fallabschließend weiterzuhelfen oder die Patienten, wenn erforderlich, in eine nächste Versorgungsebene zu überführen.
Seit November 2025 verbinden wir den telemedizinischen Bereitschaftsdienst mit dem bisher tagsüber zur Verfügung stehenden telemedizinischen Angebot auf der neuen Plattform unter dem Label docdirekt.
Wie funktioniert die telemedizinische Patientenberatung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst?
Patienten haben die Möglichkeit, sich über www.docdirekt.de, nach durchgeführter Ersteinschätzung mittels SmED, in die für ihre Beschwerden passende Versorgungsebene steuern zu lassen.
Wird eine telemedizinische Patientenberatung empfohlen, haben die Patienten direkt die Möglichkeit sich – nach erfolgreicher Registrierung und Eingabe aller relevanten Daten – in das virtuelle Wartezimmer des Telemediziners zu begeben. Auch Patienten, die die 116117 kontaktieren, werden zukünftig von den Mitarbeitenden in der Servicestelle – nach vorausgehender Ersteinschätzung – an die Plattform docdirekt weitergeleitet.
Über docdirekt können Sie als Telearzt im ÄBD auf die Fälle zugreifen. Mit ein paar einfachen Klicks können Sie den direkten Kontakt zum Patienten herstellen. In (fast) allen Fällen ist eine Videokonsultation möglich.
Wie sind die telemedizinischen Dienstzeiten im ÄBD?
Die telemedizinische Patientenberatung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst wird von Montag bis Freitag zwischen 19 und 23 Uhr angeboten. An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) und an den festgelegten außerordentlichen Notfalldiensttagen dauert der Dienst von 9 bis 16 Uhr und von 16 bis 23 Uhr. Die außerordentlichen Notfalldiensttage sind die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam. Darüber hinaus kann der Vorstand für das darauffolgende Kalenderjahr einheitlich einen weiteren außerordentlichen Notfalldiensttag bestimmen.
Erhalte ich eine Förderung im telemedizinischen Bereitschaftsdienst?
Im telemedizinischen Bereitschaftsdienst wird eine Förderung von 50 Euro pro Stunde gewährt, sofern das erzielte Honorar den Förderbetrag unterschreitet. Zusätzlich wird für den telemedizinischen Bereitschaftsdienst am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) eine anteilige Förderung gewährt. Sollte im gesamten telemedizinischen Bereitschaftsdienst keine Inanspruchnahme erfolgen, muss ein Pseudo-Schein zur Abrechnung gebracht werden. Nur so kann eine Förderung erfolgen.
Weiterführende Informationen
Wie rechne ich meine Leistungen im telemedizinischen Bereitschaftsdienst ab?
Videosprechstunde
Wenn Sie Ihren Patienten per Videosprechstunde über docdirekt behandelt haben, können Sie Ihre Leistungen wie folgt abrechnen:
| GOP | Beschreibung |
|---|---|
| 01210 | Notfallpauschale zwischen 7 und 19 Uhr an Freitagen nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam (außerordentlichen Notfalldiensttage der KV) |
| 01212 | Notfallpauschale werktags zwischen 19 und 7 Uhr; ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie 24.12. und 31.12. |
| 01450 | Zuschlag Videosprechstunde (Höchstwert: 700 Punkte) |
| 01444 | Zuschlag Authentifizierung eines unbekannten Patienten (befristet bis zum 31.12.2026) |
| 88220 | Kennzeichnung von Fällen, bei denen ausschließlich Arzt-Patienten-Kontakte im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden. |
Wird der Behandlungsfall mit der Pseudo-GOP 88220 bei ausschließlichem Videokontakt im Quartal gekennzeichnet, erfolgt ein Abschlag von zehn Prozent auf die Notfallpauschalen GOP 01210 und 01212.