folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 16
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 17
§
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24.09.2025
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 16
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 17
§
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24.09.2025
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 16
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 17
§
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hvm-20251_lesefassung_2024-10-01.pdf
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24.09.2025
Themenbereich Praxis
chnung Ermächtigte Ärzte unterliegen in Baden-Württemberg in der Regel nicht den mengenbegrenzenden Maßnahmen wie Regelleistungsvolumen ( RLV ) oder Fallzahlzuwachsbegrenzung. Aufgrund der gedeckelten … Dauer, Ort und Art der Leistungen sind im Ermächtigungsbeschluss des Zulassungsausschusses genau geregelt. Grenzen der Ermächtigung: zeitlich räumlich dem Umfang nach (ggf. auf bestimmte EBM -Leistungen … iche Leistungen in dem Umfang zulässig, wie dies in der Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt ist. Vertretung nur in engen Grenzen möglich Eine Vertretung ist nur bei Entbindung, Urlaub, Krankheit
Seite
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24.09.2025
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 17
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 18
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 19
§
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25.09.2025