ZuZ-Förderung in rechnerisch unterversorgten Gebieten
Neben den Förderungen für drohend rechnerisch unterversorgte Gebiete und den landesweiten Förderungen gibt es für Praxen in rechnerisch unterversorgten Gebieten noch zusätzliche Förderungen im Rahmen des Programms „Ziel und Zukunft (ZuZ)“. Dazu zählen z. B. eine Förderung für Zweigpraxen/Nebenbetriebsstätten, für den Übergangszeitraum zur Facharztprüfung, für Mentoring, für MAK-Fortbildungen und die Weiterbildung für die nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa). Lesen Sie hier, für welche Fördergebiete das zutrifft und wie Sie Fördergeld beantragen.
In welchen Gebieten erhalten Sie diese Förderung?
Planungsbereich
Arztgruppe
Bad Saulgau
Hausärzte
Balingen
Hausärzte
Donaueschingen
Hausärzte
Eberbach
Hausärzte
Mosbach
Hausärzte
Schopfheim
Hausärzte
Vaihingen
Hausärzte
Böblingen **
Kinder- und Jugendärzte
Rottweil
Kinder- und Jugendärzte
Stuttgart
Kinder- und Jugendpsychiater
rechnerisch unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 4 ** Förderplatz betrifft die Bezugsregion Leonberg, Renningen, Rutesheim
Wofür gibt es Fördergeld in rechnerisch unterversorgten Gebieten?
Die hier genannten Fördermöglichkeiten gibt es nur in Fördergebieten und nur für jene Arztgruppen, für die rechnerisch eine Unterversorgung ermittelt wurde. Die Förderungen werden im laufenden Verfahren bearbeitet (keine Stichtagsregelung).
Förderung Zweigpraxis/Nebenbetriebsstätte
Wir unterstützen unsere Mitglieder finanziell, wenn diese einen zusätzlichen Praxisstandort in einer rechnerisch unterversorgten Region etablieren und so die Versorgung sicherstellen.
Förderhöhe
Art der Förderung
Förderbetrag
für vertragsärztliche Zweigpraxen bei einem Angebot von mindestens 25 Sprechstunden pro Woche
einmalig maximal 40.000 Euro
für vertragsärztliche Zweigpraxen bei einem Angebot von mindestens 12,5 Sprechstunden pro Woche
einmalig maximal 20.000 Euro
für psychotherapeutische Zweigpraxen bei einem Angebot von mindestens 25 Sprechstunden pro Woche
einmalig maximal 20.000 Euro
für psychotherapeutische Zweigpraxen bei einem Angebot von mindestens 12,5 Sprechstunden pro Woche
einmalig maximal 10.000 Euro
Förderempfänger
Vertragsarzt
Psychotherapeut
Kooperationen (BAG/MVZ)
Bei Interesse an einer Förderung: Stellen Sie dafür vor Umsetzung Ihres Vorhabens den „Antrag auf Förderung Zweigpraxis/Nebenbetriebsstätte“ (vgl. gelber Kasten).
Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 19.
Wenn Sie einen Genehmigungsantrag für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung im Übergangszeitraum zur Facharztprüfung stellen, prüfen wir, ob sich Ihre Praxis in einem rechnerisch unterversorgten Gebiet befindet. Ist das der Fall, übermitteln wir Ihnen das Antragsformular zur ZuZ-Förderung. Dies geschieht,nachdem wir Ihnen die Genehmigung der Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung im Übergang bis zum Fachgespräch in Ihrer Praxis genehmigt haben.
Förderhöhe
Art der Förderung
Förderbetrag
Arzt in Weiterbildung in Vollzeit
1.500 Euro pro Monat
Die Förderung wird nur bis zum Fachgespräch und längstens für sechs Monate gewährt.
Förderempfänger
Vertragsärzte, Psychotherapeuten oder Kooperationen (BAG/MVZ), die einen Arzt in Weiterbildung zwischen abgeschlossener Weiterbildung und dem Fachgespräch beschäftigen.
Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 18.
Interesse an einer Förderung? Ihre Praxis liegt in einem Fördergebiet? Dann stellen Sie gerne einen formlosen Antrag inklusive Nachweisen für eine Förderung der Weiterbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa). Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden.
Förderhöhe
Art der Förderung
Förderbetrag
Weiterbildung NäPa
einmalig 2.000 Euro
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Vorlage einer Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an der Weiterbildung.
Förderempfänger
Vertragsärzte,
Kooperationen,
die in ihrer Praxis tätigen Angestellten eine berufsbegleitende Weiterbildung zur NäPa ermöglicht haben.
Formlosen Antrag stellen
Stellen Sie einen formlosen Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme. Sie können uns dafür eine E-Mail oder einen Brief mit Angabe Ihrer BSNR (Betriebsstättennummer), Praxisname, Teilnehmer sowie der Rechnung und/oder der Teilnahmebestätigung der Weiterbildungsmaßnahme an:
Postadresse Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung Team Sicherstellungsverfahren – Ziel und Zukunft Sundgauallee 27 79114 Freiburg
Gerne unterstützen wir Sie bei der Weiterbildung und Gestaltung Ihrer Praxisabläufe, indem wir Ihnen die Kosten für den Besuch der Seminare unserer Management Akademie (MAK) rückwirkend erstatten. Sie können als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut an den geförderten Seminaren teilnehmen oder Sie können für Ihre angestellten Mitarbeiter eine Förderung erhalten.
Förderhöhe
max. Förderung pro Kalenderjahr
je Praxis
1.000 Euro
Förderempfänger
Vertragsarzt
Vertragspsychotherapeut
Kooperationen (BAG/MVZ)
Formlosen Antrag stellen
Interesse an einer Förderung? Ihre Praxis liegt in einem Fördergebiet? Dann stellen Sie gerne einen formlosen Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Seminars. Sie können uns dafür eine E-Mail oder einen Brief mit Angabe Ihrer BSNR (Betriebsstättennummer), Praxisname, Teilnehmer und Name des Seminars sowie der Rechnung und/oder der Teilnahmebestätigung des Seminars an:
Postadresse Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung Team Sicherstellungsverfahren – Ziel und Zukunft Sundgauallee 27 79114 Freiburg
Wir unterstützen unsere neuen Mitglieder zu Beginn der Niederlassung durch die finanzielle Förderung eines Mentorings. Mentor kann werden, wer niedergelassener Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut ist oder war (die Zulassung vor maximal zwei Jahren zurückgegeben hat) und gerne einen neuen Vertragsarzt oder Psychotherapeuten begleiten und wertvolle Tipps geben möchte.
Förderhöhe
Art der Förderung
Förderbetrag
pro Mentee und die Begleitung für ein Jahr
4.000 Euro
Förderempfänger
Mentor
Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 20.
Interesse an einer Förderung? Dann wenden Sie sich gerne an uns.
Tipps für die Antragsstellung – So geht es am schnellsten
Füllen Sie den Antrag vollständig aus!
Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
Wir können nur vollständige Anträge berücksichtigen. Prüfen Sie die Vollständigkeit der Unterlagen.
Reichen Sie Ihren Antrag zum richtigen Zeitpunkt ein. Infos dazu finden Sie bei der jeweiligen Fördermaßnahme.
Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrages bei der KVBW.
Reichen Sie den unterschriebenen und eingescannten Antrag und die Anlagen per E-Mail an zielundzukunft@kvbawue.de oder per Post ein.
Sehen Sie von doppelten Übermittlungen ab.
Hinweis
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der ZuZ-Förderung besteht nicht. Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt im Rahmen des im Haushalt der KV Baden-Württemberg jährlich vorgegebenen Fördervolumens für die Maßnahmen auf Grundlage der Richtlinie „Ziel und Zukunft“. Falls die Fördermittel ausgeschöpft sind, ist es möglich, dass keine Förderung mehr gewährt werden kann.
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung Team Sicherstellungsverfahren – Ziel und Zukunft Sundgauallee 27 79114 Freiburg
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrags zeitnah per E-Mail. Bei stichtagunabhängigen Förderanträgen in rechnerisch unterversorgten Gebieten (z. B. Gründung einer Zweigpraxis/Nebenbetriebsstätte, Weiterbildung NäPa, MAK-Seminare, Mentoring etc.) müssen Sie mit einer Wartezeit von etwa vier Wochen rechnen bis Ihnen die Entscheidung vorliegt, ob Sie eine Förderung erhalten oder nicht.
Zweigpraxen/Nebenbetriebstätte
Wenn Sie eine schriftliche Förderzusage erhalten haben, haben Sie zwölf Monate Zeit, um Ihr Vorhaben umzusetzen und die Rechnungen zu den Anschaffungs- und Instandsetzungskosten im Original bei uns einzureichen und die Förderung geltend zu machen.
Nach der Einzelfallprüfung der Rechnungen für Ihre entstandene Anschaffungs- und Instandsetzungskosten überweisen wir den Förderbetrag auf Ihr Vertragsarztkonto. Hierfür erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Der Förderbetrag für die entstandenen Anschaffungs- und Instandsetzungskosten wird als Einmalzahlung auf Ihr Vertragsarztkonto überwiesen.
Seminare der Management Akademie der KVBW, Weiterbildung zur NäPa
Nach Prüfung und Bewilligung Ihres Förderantrags erhalten Sie den gesamten Förderbetrag auf das Vertragsarztkonto.
Weiterbildungsförderung im Übergangszeitraum zur Facharztprüfung
Sie erhalten den Förderbetrag monatlich auf das Vertragsarztkonto.
Mentoring
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt anteilig pro Quartal nach Beginn des Mentorings auf das Honorarkonto des Mentors.
Dieses Vorhaben wird als Errichtung einer Nebenbetriebsstätte/Zweigpraxis gewertet und kann im Rahmen des Förderprogramms Ziel und Zukunft (ZuZ) mit bis zu 40.000 Euro bei einem Angebot von mind. 25 Sprechstunden pro Woche und bis zu 20.000 Euro bei einem Angebot von mind.12,5 Sprechstunden pro Woche gefördert werden.
Ja. Entscheidend für eine mögliche Förderung durch das Programm „Ziel und Zukunft (ZuZ)“ ist der Ort, an dem die Nebenbetriebsstätte oder Zweigpraxis errichtet wird. Dieser Ort muss in einem Fördergebiet liegen.
Nein. Die Weiterbildungsförderung durch das Programm „Ziel und Zukunft (ZuZ)“ im Übergangszeitraum zur Facharztprüfung ist nur in rechnerisch unterversorgten Gebieten möglich.
Wenn Sie einen Genehmigungsantrag für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung im Übergangszeitraum zur Facharztprüfung stellen, prüfen wir, ob sich Ihre Praxis in einem rechnerisch unterversorgten Gebiet befindet. Ist das der Fall, übermitteln wir Ihnen das Antragsformular zur ZuZ-Förderung. Dies geschieht, nachdem wir Ihnen die Genehmigung der Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung im Übergang bis zum Fachgespräch in Ihrer Praxis genehmigt haben.
Nein. Die Förderung der Weiterbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) ist nur in rechnerisch unterversorgten Gebieten möglich.
Ja. Die Förderung können Sie für mehrere angestellte Mitarbeiter erhalten.
Nein. Die Förderung durch das Programm „Ziel und Zukunft“ der Seminare der Management Akademie der KVBW ist nur in rechnerisch unterversorgten Gebieten möglich.
Nein. Die Förderung von Mentoring eines erstmalig niedergelassenen Vertragsarztes oder -psychotherapeuten durch das Programm „Ziel und Zukunft“ ist nur in rechnerisch unterversorgten Gebieten möglich.
Für ein Jahr begleiten niedergelassene Vertragsärzte, Psychotherapeuten und solche, die ihre Zulassung vor maximal zwei Jahren abgegeben haben (Mentoren) einen im Fördergebiet erstmalig niedergelassenen Vertragsarzt oder Psychotherapeut, der bisher noch keine Zulassung hatte (Mentee). Sie beraten und unterstützen den neu Niedergelassenen in regelmäßigen Gesprächen rund um den Praxisbetrieb.