Korrekturhinweise zu Ihrer Abrechnung digital bearbeiten
Sie erhalten durch die Mitgliederrückmeldung (MRM) eine schnelle und übersichtliche Rückmeldung über Abrechnungsfehler, können diese direkt korrigieren und vermeiden so sachlich-rechnerische Berichtigungen Ihrer Abrechnung. Das bedeutet eine erhebliche Zeitersparnis im Praxisalltag. Unser MRM-Tool im Mitgliederportal löst die Information zur Gesamt-Abrechnung auf Papier ab.
So registrieren Sie sich für die digitale Mitgliederrückmeldung (MRM)
Papier oder digital? Sie haben die Wahl! Sie wollen teilnehmen? Dafür müssen Sie sich einmalig registrieren. Nächster Stichtag ist Dienstag, 30. September 2025.Praxen, die sich bis dahin für die digitale Mitgliederrückmeldung (Information zur Gesamtabrechnung) anmelden, bekommen ab dem Abrechnungsquartal 3/2025 die Zugriffsberechtigung.
Unser IT-gestütztes Regelwerk deckt Unstimmigkeiten in Ihrem Abrechnungsdatensatz auf und erstellt eine Übersicht mit Korrekturhinweisen. So können Sie alle drohenden Streichungen patientenbezogen nachvollziehen, Abrechnungsfehler rechtzeitig und komfortabel korrigieren und ergänzende Unterlagen hochladen.
Beispiele für korrekturfähige Fehler
falsche Scheinart (Scheinuntergruppe)
fehlende bzw. fehlerhafte Gebührenordnungsposition (GOP)
fehlende bzw. fehlerhafte ICD 10 (Diagnoseschlüssel)
fehlende bzw. fehlerhafte OPS (Codes für ambulante Operationen)
LANR-Kennzeichnung fehlerhaft
BSNR/NBSNR-Kennzeichnung fehlerhaft
Sachkosten und dazu eingereichte Unterlagen stimmen nicht überein
fehlende bzw. fehlerhafte Uhrzeitangabe
Beispiel für eine digitale Mitgliederrückmeldung
Im KVBW-Mitgliederportal funktioniert die „Korrektur der Korrektur“ ganz einfach online.
FAQs Mitgliederrückmeldung (MRM)
Löschen
Aktuell steht das MRM-Tool allen zugelassenen Mitgliedern der KVBW zur Verfügung. Seit dem Quartal 1/2025 ist die Mitgliederrückmeldung als Wahloption für alle interessierten Praxen verfügbar.
Wir arbeiten daran, auch medizinischen Fachangestellten (MFA) einen eigenen Zugang zu ermöglichen. Dies wird zukünftig über eine Praxiskennung erfolgen.
Sie können sich eine PDF-Datei über den Button „Export“ erstellen lassen. Diesen finden Sie in der 1. Zeile in der MRM.
Ja. Unter der jeweiligen Korrektur finden Sie rechts oben den Button „Mehrfachbeantragung“. Hier haben Sie die Möglichkeit im Änderungsdialog eine Änderung zu beantragen und alle oder einzelne Patienten auszuwählen.
Ja, die MRM kann von mehreren Ärzten bearbeitet werden. Jeder nutzt hierfür seine eigenen Mitgliederportal-Zugangsdaten.
Die Sammelerklärung muss aufgrund der Regelung im Bundesmantelvertrag-Ärzte § 35 Absatz 2 in Papierform eingereicht werden.
Asylbewerberscheine sind weiterhin im Original per Post bei der KVBW einzureichen.
Nein.
Unter „Abgeschlossene Rückmeldungen“ finden Sie Ihre überarbeitete MRM nach erneuter Prüfung durch die KV. Hier können Sie eine neue Ausfertigung anfordern.
Dies ist hinter der Kachel „Abgeschlossene Rückmeldungen“ zu sehen.
Es ist keine Einreichung der MRM nötig. Sie können die Anwendung einfach schließen. Wenn Sie uns hierzu benachrichtigen möchten, drücken Sie gerne die blaue Schaltfläche „Abschließen“, „keine Änderungswünsche“ auswählen.
Sie können uns Ihren Änderungswunsch über „sonstige Änderungswünsche“ mitteilen und ergänzende Informationen über „Dokumente anhängen“ hochladen.
Ja, Sie haben die Möglichkeit die Mitgliederrückmeldung über die Funktion „Export“ als PDF zu exportieren, zu speichern und auszudrucken.
Es wird automatisch zwischengespeichert, sodass Sie die Bearbeitung jederzeit ohne Datenverlust pausieren und später an dieser Stelle fortfahren können.
Achtung: Das „Einreichen“ ist nur einmalig möglich. Wenn Sie die blaue Schaltfläche zur Einreichung drücken, erscheint eine Warnmeldung, damit Sie die Daten nicht unabsichtlich abschicken, bevor Sie alle Patienten fertig bearbeitet haben.
Sobald eine Mitgliederrückmeldung (MRM) für Sie erstellt wurde, erhalten Sie eine Nachricht im Nachrichtencenter. Von dort gelangen Sie per Klick direkt zur Online-Bearbeitung Ihrer Fälle.
Alternativ können Sie die Navigation nutzen: Startseite Mitgliederportal → Abrechnung → Mitgliederrückmeldung bearbeiten
Hinweis: Diese Funktion existiert für Ihre Praxis erst, nachdem Sie sich mit Ihrer Betriebsstättennummer (BSNR) für die digitale Mitgliederrückmeldung (MRM) registriert haben. Ab diesem Zeitpunkt bekommen Sie die sachlich-rechnerische Korrektur zu Ihrer Quartalsabrechnung digital statt in Papierform.
Wenn eine Rückmeldung zu Ihrer Quartalsabrechnung bereitsteht, informieren wir Sie im Nachrichtencenter im Mitgliederportal. Über den Link in dieser Nachricht gelangen Sie zum MRM-Tool, um Ihre Daten einsehen und bearbeiten zu können. Sofern Sie die E-Mail-Benachrichtigung im Nachrichtencenter aktiviert haben, erhalten Sie zusätzlich eine E-Mail.
Wenn Sie Ihre „Information zur Gesamtabrechnung” digital über unser Mitgliederportal einsehen und bearbeiten möchten, müssen Sie zunächst Ihre Praxis als MRM-Praxis registrieren. Erst, wenn im System hinterlegt ist, dass Sie Ihre Korrekturen online statt per Fax bei uns einreichen wollen, schalten wir das Modul Mitgliederrückmeldung (MRM) für Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) frei.
Melden Sie sich wie gewohnt am Mitgliederportal an. Rufen Sie das Nachrichtencenter auf (Briefsymbol rechts oben in der Ecke). In der Spalte links sehen Sie, ob die E-Mail-Benachrichtigung aktiv oder nicht aktiv ist. Per Klick öffnen Sie ein Pop-up-Fenster, wo Sie die Funktion aktivieren und Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen können.
Über die Auswahl der entsprechenden Schlagworte können Sie die Benachrichtigung auf Ihre Bedürfnisse einstellen, sodass Sie nur dann eine E-Mail bekommen, wenn das jeweilige Thema für Sie hohe Relevanz hat. Zum Beispiel werden Sie zu Meldungen zum Thema MRM benachrichtigt, wenn Sie das Schlagwort „Abrechnung“ auswählen.
Wenn Sie diesen E-Mail-Benachrichtigungsservice nutzen, erhalten Sie täglich eine automatische E-Mail, falls neue Nachrichten im Nachrichtencenter im Mitgliederportal eingegangen sind. Die Benachrichtigung erfolgt jeweils gesammelt, um 6 Uhr per E-Mail für alle am Vortag eingegangenen neuen Nachrichten.
Hinweis: Die E-Mail-Adresse, die Sie zum Zwecke der E-Mail-Benachrichtigung im Nachrichtencenter angeben, wird nicht im Arztregister gespeichert und von der KVBW auch nicht für andere Zwecke verwendet.