Photodynamische Therapie am Augenhintergrund
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund
Photodynamische Therapie (PDT) nach der Richtlinie des G-BA zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I, Nrn. 8,11
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren
Formulare
Online-Antragsservice
Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie unseren Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (Noch-)Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung – siehe unten.
Im Mitgliederportal: Kategorie „Praxisorganisation“ → Option „Anträge stellen (Antragsservice)“
Gebührennummern
06332 EBM
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.