Onkologie

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen)

Vereinbarung zur qualifizierten onkologischen Basisversorgung in Baden-Württemberg (Onkologischer Qualitätszuschlag)

Ausführungsbestimmungen zur Qualitätssicherung

Formulare

Bitte beachten Sie, dass nur die Teilnahme an einer Vereinbarung möglich ist:

Online-Antragsservice

Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie unseren Online-Antragsservice im Mitgliederportal. Für (Noch-)Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung – siehe unten. 

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Gebührennummern

86510, 86512, 86514, 86516, 86518, 86520, 86522 (Anlage 7 BMV)
Onkologische Basisversorgung: 99150

Informationen zur Meldepflicht ans Krebsregister Baden-Württemberg

Allgemeine Hinweise

Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.

Letzte Aktualisierung: 04.05.2026