Neuropsychologische Therapie
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur neuropsychologischen Diagnostik und Therapie (Qualitätssicherungsvereinbarung NT)
Neuropsychologische Therapie nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I, Nr. 1
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Gebührennummern
30930 – 30935 EBM